Babysitter Minijobber als Haushaltshilfe oder Betreuungskosten absetzen

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin einigermaßen verwirrt, wie ich eine noch einzustellende Minijobberin im Privathaushalt steuerlich ansetzen kann.


    Im Beitrag https://www.finanztip.de/haushaltshilfe/ heißt es mit 510€ pro Jahr als Haushaltshilfe über die Minijob Zentrale und den Haushaltscheck. Im Beitrag https://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/ heißt es, dass man sich eine Rechnung des Babysitters ausstellen lassen soll und dann Kinderbetreuungskosten ansetzen kann.

    Ich zweifle jetzt, ob beides zusammen geht oder ob ich was falsch verstanden habe.. Gehen die Kinderbetreuungskosten auch dann, wenn man den Babysitter im privaten Haushalt als Minijobber einstellt oder muss der Babysitter dann über eine Firma eingestellt sein, von der man eine Rechnung bekommt.


    Wer hat hier praktische Erfahrung. Danke vorab und


    viele Grüße

    der Finanzminister ;)

  • Finanzminister

    Hat den Titel des Themas von „Minijobber als Haushaltshilfe oder Betreuungskosten absetzen“ zu „Babysitter Minijobber als Haushaltshilfe oder Betreuungskosten absetzen“ geändert.
  • Naja da selbst die Oma eine Rechnung für die regelmäßige Betreuung Stichwort „Fahrtkosten“ stellen darf … dürfte eine privat Person ja auch entsprechend eine erstellen.