Hallo.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Es geht um die 8Euro Pauschale für Übernachtungskosten für LKW Fahrer.
Können diese pro Übernachtung im LKW angesetzt werden oder wird das anders gehandhabt? In meinem Steuerbescheid wurden nur die Tage angesetzt, an denen ich 24Stunden von der Wohnung abwesend war. Ich habe aber tatsächlich 4 Übernachtungen pro Arbeitswoche. Mit der 24Stunden Abwesenheit komme ich nur auf 3 angesetzte Übernachtungen pro Woche.
Deswegen meine Frage ob die 8Euro direkt pro Übernachtung gelten oder nur für die Tage an denen man 24Stunden von der Wohnung abwesend war.
Danke schon einmal für die Info.