8 Euro Pauschale für Übernachtungskosten für LKW Fahrer

  • Hallo.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Es geht um die 8Euro Pauschale für Übernachtungskosten für LKW Fahrer.

    Können diese pro Übernachtung im LKW angesetzt werden oder wird das anders gehandhabt? In meinem Steuerbescheid wurden nur die Tage angesetzt, an denen ich 24Stunden von der Wohnung abwesend war. Ich habe aber tatsächlich 4 Übernachtungen pro Arbeitswoche. Mit der 24Stunden Abwesenheit komme ich nur auf 3 angesetzte Übernachtungen pro Woche.

    Deswegen meine Frage ob die 8Euro direkt pro Übernachtung gelten oder nur für die Tage an denen man 24Stunden von der Wohnung abwesend war.

    Danke schon einmal für die Info.

  • keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung anhand des Gesetzestextes!


    §9 (5b) Satz 2

    Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug entstehen, kann im Kalenderjahr einheitlich eine Pauschale von 8 Euro für jeden Kalendertag berücksichtigt werden, an dem der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale nach Absatz 4a Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie Satz 5 zur Nummer 1 und 2 beanspruchen könnte

    §9 (4a)

    Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. 2Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. 3Diese beträgt

    1. 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
    2. jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,


    Nach meinem Verständnis sollten also auch am Heimreisetag die 8€ gewährt werden,

    da du die Nacht zuvor im LKW übernachtet hast.


    Wie ist denn der genaue Ablauf?

    MO (keine 24 Stunden?) aber Anreisetag mit anschl. Übernachtung (Nr. 2)

    DI (24 Stunden)

    MI (24 Stunden)
    DO (24 Stunden)

    FR (keine 24 Stunden) aber Abreisetag mit vorheriger Übernachtung (Nr. 2)


    So käme ich sogar auf 5 Tage.

  • Hallo,


    diese Pauschale gibt es bei einer Abwesenheit von 24 Stunden. Diese gibt es meiner Meinung nach außerdem on top zur Verpflegungspauschale. Es sollte also für die betreffenden Tage VP und ÜP angerechnet werden.

  • Danke erst einmal für die Infos.

    Ja, die 8Euro gibt es on top zur VP.

    WerAuchImmer Ja,der Ablauf ist genau so wie von dir geschildert.


    Ich werde auf jeden Fall noch einmal Einspruch einlegen.

    Im Steuerbescheid von 2020 wurden auch alle Tage mit VP Anspruch mit 8 Euro angesetzt. Für 2021 aber leider nicht. Macht wohl jeder Sachbearbeiter anders... ? Einfach nur nervig...


    Es ist ja aber konkret eine Pauschale für Übernachtungskosten im LKW. Also muss es ja zumindest für jede Übernachtung gelten.


    Aber danke erst einmal ganz doll für eure Einschätzung. LG