Können Senioren, die einen geistigbehinderten Mann ehrenamtlch betreuen, dafür eine jährliche Aufwandsentschädigung
von 399,00€ erhalten, ebenfalls die Heitungspauschale von 300,00€ erhalten?
Können Senioren, die einen geistigbehinderten Mann ehrenamtlch betreuen, dafür eine jährliche Aufwandsentschädigung
von 399,00€ erhalten, ebenfalls die Heitungspauschale von 300,00€ erhalten?
Hallo.
Wenn es nur die beiden genannten Einkünfte gibt, dann nicht. Ein Tag Beschäftigung (kurzfristig oder Minijob) bis Jahresende würde reichen.