Bausparen Debeka (BS1) - Brief von Debeka - Versucht die Debeka den Zinsbonus zu entlocken?

  • Schreib einfach den Habenzinssatz dazu, den Du für den Vertrag bekommst, damit wir wissen, worüber wir reden.

    Natürlich, gerne.

    Der Zinssatz ist 3%. Bei Verzicht auf Darlehen, je nach Bewertungszahl, zwischen 3,25% und 3,60%. Das finde ich für das sehr geringe Risiko doch recht akzeptabel. Wie gesagt, nur mit der Denke, dass die Abschluskosten ohnehin verausgabt sind. Neu beauftragen würde ich das nicht.

  • Schreib einfach den Habenzinssatz dazu, den Du für den Vertrag bekommst, damit wir wissen, worüber wir reden.

    Der Zinssatz ist 3%. Bei Verzicht auf Darlehen, je nach Bewertungszahl, zwischen 3,25% und 3,60%.

    Das kann man machen. Du schreibst, Du habest diesen Vertrag als VWL-Senke abgeschlossen, kann man auch machen, zieht aber ob des vermutlich geringen Volumens nicht die Wurst vom Teller.

  • Die Bausparverträge, die ich für meine Kinder abgeschlossen hatte, laufen seit 22 Jahren. Habenzins 5%, jetzt zzgl. WOP. Die werden auch maximal gehalten.

    Das Kündigungsrecht der BSK gilt gemäß BGB übrigens für unbefristete Anlagen. Wenn die 10 Jahre fast um sind, gibt es noch folgenden Trick: Selbst kündigen, z.B. zum 1.7.2029. Dann ist die Anlage befristet. Hat bei mir mal geklappt.

  • Hallo.

    Ich besitze auch einen älteren Bausparvertrag bei der Debeka, welcher demnächst ausläuft. Für mich stellt sich nun auch die Frage, wie verhalte ich mich am besten um die Bonuszinsen zu erhalten.

    Ausgangssituation:

    Vertragsbeginn: 26.11.2002

    Baussparsumme: 20000€

    Zuteilung: 31.08.2017 Bewertungszahl: 3524

    aktueller Stand: 31.12.2025 13640€ Bewertungszahl: 7774

    Der Vertrag wurde durchgehend bespart. Während des Studiums zwar nur mit 15€ monatlich, aber dennoch durchgegend. Nach Einstellung der Lastschrift habe ich auf Dauerüberweisung umgestellt.

    Im Vertrag unter §3 Verzinsung des Sparguthabens steht folgendes:

    "(1) Das Bausparguthaben wird mit 3% jährlich verzinst.

    (2) Zinsgutschrift am Jahresende

    (3) Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung (siehe §4) auf das Bauspardarlehen, bevor daraus die erste Auszahlung erfolgt, erhält er einen Zinsbonus. Der Zinsbonus besteht in einer auf den Vertragsbeginn rückbezogenen Erhöhung des Guthabenzinses nach Abs.1. Die Höhe des Guthabenzinses beträgt bei einer Bewertungszahl /§4 Abs2b) von 2400-3999 3,5%, 4000-5999 4,0%, >6000 4,5%. Der Zinsbonus wird mit dem Bausparguthaben ausgezahlt."

    Nun meine Fragen:

    Wo sehe ich ob der Vertrag den Typ BS1 besitz?

    Wie verhalte ich mich am Besten hinsichtlich der 10-Jahres-Frist in bezug auf die Bonuszinsen. Soll ich den Vertrag selbst 7 Monate vor Ende kündigenund den Verzicht erklären, bevor es die BSK kündigt. Oder wäre es besser den Verzicht jetzt schon zu erklären, den Vertrag weiter laufen zu lassen und die Kündigung der BSK abzuwarten, in der Hoffnung das die BSK den Vertrag vielleicht doch weiter laufen lässt, weil die Bausparsumme nicht erreicht ist.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    RK