Steuern auf private Rentenversicherung

  • Hallo,


    ich bin seit 2010 EU-Rentner und seit 2013 vom Finanzamt von der Abgabe der Einkommenssteuererklärung befreit.


    2021 habe ich, mit erreichen des 60. Lebensjahres, eine private Rentenversicherung komplett ausgezahlt bekommen.


    Vertragsbeginn dieser Versicherung war 2004, was m.E. bedeutet, dass der Auszahlungsbetrag steuerfrei ist.


    Bin ich auf Grund der Auszahlung nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

    Wenn ja, sollte ich das zum 31.10.22 tun oder, wegen der Befreiung zur Abgabe, kann ich warten, ob ich eine Aufforderung vom Finanzamt bekomme?


    Freundliche Grüße

    tg1

  • Ich gehe davon aus, dass die LV folgende Bedingungen eingehalten hat:

    * Vertragsbeginn vor 2005

    * Vertrag ist über eine Zeit von mind. 12 Jahren gelaufen

    * Du hast mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt

    * Der Auszahlungsbetrag wurde vollständig auf einmal ausgezahlt

    * Der vereinbarte Todesfallschutz betrug mindestens 60 % der Beitragssumme.


    Dann ist die Auszahlung steuerfrei und damit in keiner Steuererklärung zu berücksichtigen. Kann also kein Grund für eine Steuererklärung sein.