Selbstständige Beschäftigung während der Masterarbeit

  • Hallo Zusammen,


    leider bin ich völlig ratlos was meine Beschäftigung im Jahr 2020 betrifft. Ich war 6 Monate als Praktikantin in einem Unternehmen angestellt und habe dort ein monatliches Einkommen erhalten, das auch versteuert wurde.


    Anschließend wurde ich von September 2020 bis April 2021 beauftragt, meine Masterarbeit im Unternehmen zu erstellen und habe dafür eine monatliche Zahlung von 861,- € erhalten. Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass keine zusätzlichen Steuern abgeführt wurden und ich die Tätigkeit wohl hätte anmelden müssen - ich bin mir unsicher, zu was genau ich verpflichtet gewesen wäre.


    Ich hatte also ein Gesamteinkommen von etwa 9.100 € im Jahr 2020, davon sind ja aber schon 6 Monate versteuert, 2.583 € sind nicht versteuert. Ich war davon ausgegangen, dass ich damit unter der Steuerfreibetrag Grenze bin und nichts anmelden muss.


    Kann mir jemand sagen, was für Folgen es hätte, wenn ich jetzt eine Steuererklärung abgebe, um z.B. meine Studienkosten erstattet zu bekommen? Was ist jetzt noch zu tun?

  • Du schreibst nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage Du die Zahlungen ab Sep. 20 erhalten hast.


    Da aber die Summe unter dem Grundfreibetrag ist, kann keine Steuerzahlung anfallen.


    Nur, wenn Deine Studienkosten oberhalb des Einkommens waren, kann ich einen Vorteil einer Steuererklärung erkennen.

  • In meinem Vertrag heißt es: "Für die Dauer der Studienarbeit erhält die Studentin ... eine Vergütung von 861,00 Euro (brutto) im Sinne einer Aufwandsentschädigung".


    Während meiner Zeit als Praktikantin ist 6 Monate lang Lohnsteuer abgeführt worden. Ich glaube ich habe hier einen Denkfehler bei meinem Grundfreibetrag, ich hatte nur das Netto aufgerechnet.


    Wie errechne ich denn den Grundfreibetrag wenn ein Teil der Zahlungen schon versteuert ist und und ein Teil nicht?

  • So, wie das Finanzamt: Zunächst alle Bruttobeträge addieren, Werbungskosten etc. abziehen, dann hast Du das zu versteuernde Einkommen. Dann die Steuern darauf berechnen. Zum Schluss davon bereits bezahlte Steuern abziehen. Ergibt die Nach- bzw. Rückzahlung.