Wechsel der Kinder in die PKV

  • Hallo in die Runde,

    folgende Ausgangslage: Ich bin selbstständig und in der PKV. Meine Frau ist in der GKV, unsere Kinder (3 und 1) sind bei ihr mitversichert. Bedingt durch Corona waren in den letzten Jahren meine Einnahmen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Nun steht mein Jahresabschluss für 2021 an, voraussichtlich werde ich nun knapp über der Grenze liegen, somit müssen die Kinder in die PKV.

    Die GKV meiner Frau wird die Familienversicherung rückwirkend zum 01.01.2021 kündigen, wodurch ich etliche Beiträge nachzahlen muss. So weit so gut...

    Nun habe ich erste Gespräche mit der PKV geführt, da fielen dann Wörter wie Versicherungslücke und Sanktionen. An dem Punkt bin ich raus...Sanktionen? Ich habe ja nicht vorsätzlich gehandelt, die GKV will seit Geburt der Kinder jährlich meinen Steuerbescheid. Für 2021 steht dieser ja noch aus...

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder eine Anlaufstelle für eine Beratung nennen?

    Vielen Dank an die Community

  • Hallo Versicherungslaie,

    die fällig gewordenen Nachzahlungen, auf denen die GKV deiner Frau besteht, sind offenbar abgehakt - "soweit, so gut". Vermute ich richtig, dass diese bis einschl. 12/2021 erhoben werden? 2022 ist so gesehen ja noch offen.


    Wenn absehbar ist, dass 2022 ebenfalls "darüber" ist, könntest du die Kinder ab 1.12.22 versichern, und sie hätten dann 11 Monate Versicherungslücke, was ja nach der 2007 "herbeigesetzgeberten" durchgängigen Krankenversicherungspflicht ja nicht mehr sein darf/dürfte/sollte - wie auch immer.


    Ist nun aber passiert, ohne dass dir da jemand einen Vorwurf machen könnte - vllt. außer dem kleinen, diese Lage nicht schon Anfang 2022 vorausgepeilt zu haben - Schwamm drüber.

    Der PKV-Anbieter muss ja das Ende der Vorversicherung abgleichen und landet nolens volens dabei beim 31.12.2021 und darf nach dem oben gestreiften Gesetz grundsätzlich nicht so tun als hätte es die Lücke nie gegeben.


    Ich denke, deine Sache gehört in die Hand eines Profis. Mit Dr. Schlemann gibt es einen hier im Forum, vllt. kann er was für dich tun?


    Soviel vorweg: Die Kinder müssen nicht zwingend bei demselben PKV-Anbieter versichert sein wie der Vater. "Alle in einem Vertrag" mag die Sache zwar vereinfachen, aber nicht unbedingt auch optimieren.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Alexis ,


    vielen Dank für die Antwort und den Input.

    Mit "soweit, so gut" meinte ich lediglich, dass ich darauf eingestellt bin die Beiträge für 2021 nachzuzahlen. Passiert ist bisher nichts, da der Jahresabschluss für 2021 noch nicht ganz fertig ist.

    Und ja, den "Vorwurf", nicht früher tätig geworden zu sein verstehe ich - was ich nicht verstehe: Die Aussagen der Versicherung klangen so nach Einzelfall, als ob das nie vorkommen würde...

    Ich war während der Pandemie extrem ausgelastet mit Überbrückungshilfen & Co. beantragen (Inhaber Reisebüro...), so dass ich dieses Thema einfach aus den Augen verloren habe...

  • Hallo Versicherungslaie,

    die Aussage "Einzelfall" bezieht sich vllt. auf den persönlichen Erfahrungshorizont Deines Telefengesprächspartners. Und natürlich sind die Fälle "mit Lücke" eher der Ausnahme- als der Regelfall.

    Und nein, es war wirklich nicht als Vorwurf gedacht; ich - und wohl alle hier - können Deine Erklärung sehr gut nachvollziehen.


    Sokrat fragt:
    [Rein interessehalber: Wie hoch sind die Beiträge für Kinder in der PKV?]

    Das kommt auf Anbieter, Tarif und Leistungsumfang an, je nach Empfehlung und Auswahl.

    Man sollte gerade bei den Kindern nicht am falschen Platz sparen. Aber für die ca. 200 €/Monat pro Kind in der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft findet sich in jedem Fall etwas Adäquates - auch mit Luft für weitere Ansätze etwa in Richtung "Anwartschaft BU-Versicherung".


    Ein Aspekt:
    Versicherst du die Kinder privat, sind sie beitragsfrei pflegepflichtversichert, auch wenn es nicht der gleiche Anbieter ist wie deiner. "Gesetzlich" sind es ca. 34 € SPV-Beitrag pro Kind (in den ca. 200 €/Kind oben eingerechnet).


    Gruß

    Alexis

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Danke für die Empfehlung und die umfassenden, auf den Punkt gebrachten Ausführungen Alexis :).


    Die Problematik wird noch etwas pikanter dadurch, dass ein PKV Anbieter nicht unbedingt so weit "rückwärts" versichern muss, will oder kann. Dazu noch zwei von Versicherungslaie zu beantwortende Fragen:

    1. Sind zwischenzeitlich für die Kinder KV-Leistungen angefallen? Selbst wenn eine PKV rückwirkend versichert, leistet sie nur für die Zukunft ab Policierung.
    2. Wie gesund sind die Kinder als Voraussetzung für die eine Aufnahme in die PKV? In solchen familiären Konditionen empfehlen wir wie auf unserer Website (Kinderkrankenversicherung / gesetzlich oder privat / Eltern unterschiedlich versichert - wer mag darf gerne verlinken :)) beschrieben schon bei Geburt dringend den Abschluss eines Optionstarifs / einer Anwartschaftsversicherung, sofern die Eltern ihr Kind aufgrund der besseren Leistungen nicht sowieso gleich lieber privat versichern möchten.

    Das Ergebnis könnte jetzt durchaus sein, dass die Kinder zunächst oder auch länger mit einem recht hohen Beitrag und mäßigen Leistungen freiwillig GKV versichert sind.


    Man müsste auch noch wissen, bei welchem Anbieter und in welchem Tarif der Vater versichert ist - schließlich spielt die Güte der zur Auswahl stehenden Tarife eine wichtige Rolle - und inwieweit dort die gewünschte "Rückwärtsversicherung" angeboten wird ist.


    Es gibt aber durchaus "gute" PKV Anbieter, die zum einen Kinder alleine versichern und zum anderen in diesem Fall über einen längeren Zeitraum rückwärts versichern. Die Gefahr von "Sanktionen" halte ich nicht für hoch. Die Beiträge zahlt man dann aber rückwirkend nach (je nach Güte des Tarifs 160 bis 220 EUR), geleistet wird aber wie oben geschrieben nur für die Zukunft. Eigentlich ein gutes Geschäft für die PKV, deshalb wundert es mich, dass hier nicht mehr Anbieter flexibler agieren.


    Vielleicht lohnt es sich, auch noch mal einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, ob man den Gewinn für 2021 noch unter die JAEG drücken kann?


    Auf jeden Fall würde ich jetzt fix klären, wo die Kinder versichert werden. Gesundheit ist leider manchmal ein fragiles Gut.


    Bei Bedarf versuchen wir gerne weiterzuhelfen, einfach über die Website einen Termin buchen.


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  • Um Mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, die keiner beantwortet. Die Familienversicherung endet nicht rückwirkend zum 01.01.21. Sie endet zum 01. des folgenden Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides. Beispiel, du gibst deine Steuererklärung 2021 jetzt ab. Das Finanzamt erstellt den Steuerbescheid am 02.12.22, dann würde die Familienversicherung zum 01.01.23 enden. Kleiner Tipp. Liegt dein Gewinn evtl unter der JAEG von 2023. dann reich die Einkommenssteuererkläung 2021 erst in 2023 ein. Dann zählt die JAEG für dieses Jahr und die Kinder bleiben familienversichert.


    Im übrigen. Sollte die Familienversicherung wegen überschreiten der JAEG enden und du erkennst an deinen Zahlen für das Jahr 2022 bereits, dass diese wieder unter der JAEG liegen, dann mach direkt die Einkommenssteuererklärung für 2022 fertig. Denn dann greift auch direkt wieder zum 01. des folgenden Monats nach Steuerbescheid die Familienversicherung.


    Ich stelle mir jetzt natürlich die Frage, wieso die PKV, mit der du gesprochen hast von irgendwelchen Sanktionen und Versicherungslücken spricht, anstatt erstmal deine wichtigste Frage zu klären. Da würde ich doch direkt Mal Abstand von nehmen