Riester-Banksparplan im Todesfall

  • Hallo.


    In der Ansparphase ist das Versterben eine "schädliche Verwendung". Die kann umgangen werden, wenn die Auszahlung in den Vertrag des Ehegatten eingezahlt wird.


    In der Auszahlphase liegt keine schädliche Verwendung vor. Wahrscheinlich liegt schon ab Beginn der Auszahlphase, verpflichtend wäre dies ab dem 85. Lebensjahr, eine Rentenversicherung vor. Wenn dann die berechtigte Person verstirbt, wird die Rentenzahlung eingestellt, es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart.