Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo, ich hab mich jetzt angemeldet, weil ich stinksauer bin. Ich hab am 29.10.2014 mit Einschreiben per Rückschein mein Anliegen an die Santander Consumer Bank geschickt und den Rückschein nie bekommen. Habe gerade bei der Post angerufen. Das Einschreiben wurde nie abgeholt und geht demnächst wahrscheinlich zurück. Ich werde jetzt ein Fax, einen regulären Brief und einen zweiten Brief mit Rückschein an die Santander schicken mit der gleichen Frist, also 19.11. und dem gleichen Datum.... und am 20.11. werde ich den Ombudsmann einschalten. Ist das rechtsgültig oder muss ich eine neue Frist setzen?



    Hallo! Genau wie bei mir! Mein Einschreiben ging am 30.10.2014 raus! Die Santander versucht sicherlich auf diese Art und Weise sich über die Verjährungsfrist hinaus zu mogeln! Nicht mit mir! Wie wäre es per Einwurfeinschreiben?? Wie können wir gegen diese Sauerei vorgehen?????

  • Hat jemand schon eine Rückmeldung oder Zahlung von der Postbank erhalten? Mein Schreiben wurde am 03.11. zugestellt!
    In der Vergangenheit war die Postbank mit der Beantwortung immer recht schnell, da handelte es sich aber auch immer um Absagen! ;)


    Mein Einschreiben an die Postbank ging am 30.10. raus und wurde von denen (Im Vergleich zur Santander Bank) auch angenommen. Bislang aber weder Nachricht noch Zahlung erhalten..


  • Dann muss mein Schreiben unter den 60 für die Targobank sein. ;) Wenn sie mit der Erstattung genauso so schnell ist, könnte sie mindestens 60 Menschen glücklich machen.


    @Targobank,
    wenn das keine Motivation ist... :saint:

  • Hallo zusammen, ich war bisher stiller Leser, habe auch ein Einschreiben mit Rückschein an die Santander gesandt am 30.10. In der Nachverfolgung der Post befindet sich dieses seitdem im Status "in der Zustellung". Heute erhielt ich den Rückschein, gestempelt am 3.11. In der Nachverfolgung hat sich der Status immer noch nicht geändert. Also da kann man wohl nicht so viel drauf geben.

  • Hallo zusammen ...


    Ich habe bei der Commerzbank die Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren bei Kreditvergabe verlangt.


    Binnen weniger Tage kam folgende Antwort::


    "Sobald und die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichthofes zum neuen Urteil vom 28.10.2014 vorliegt, was erfahrungsgemäß einige Wochen dauern kann, werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Berechtigte Erstattungsverlangen werden wir nachkommen, auch wenn und dies erst im Jahr 2015 abschließend möglich sein wird. Sie brauchen sich daher im Hinblick auf den nahenden Jahreswechsel nicht ernuet an uns wenden, um einen etwaigen Eintritt der Verjährung zu hemmen."


    Ich möchte gerne wissen, ob es ok ist, dass die Bank erst nach Vorlage der Urteilsbegründung mit der Bearbeitung der Rückforderungen anfängt ! Oder ist das schlicht und ergreifend Zeit-Schinden wollen ?


    Wie verhält es sich mit der Zusage, dass es nicht nötig wäre, die Verjährung zu hemmen, da man vermutlich erst im Jahr 2015 mit der tatsächlichen Auszahlung beginnen wird. Ist das eine rechtsverbundliche Zusage von der Bank, der man vertrauen kann oder ist das so was wie 'Sand in die Augen streuen' also ein Versuch, die Kunden in Sicherheit zu wiegen mit der Absicht, dass die Verjährung greift ?


    Danke

  • Hallo,


    bin heute durch Zufall auf diese Community gestoßen und bin sehr froh darüber. Da fühlt man sich gleich nicht mehr so alleingelassen, wenn man merkt, dass es den anderen genauso ergeht. Ich habe am 31.10. an die Postbank, Santander, BMW-Bank und Fiat-Bank per Einschreiben mit Rückschein geschrieben, am 03.11. nochmals an die Santander und am 04.11. an die Creditplus-Bank. Es handelt sich alles um bereits getilgte Kredite ab 2005, bei denen ordentlich Bearbeitunsgebühr verlangt wurde, bis auf den bei der Postbank, der lä uft noch. Die Deutsche Post Sendungsabfrage ist dabei total unzuverlässig. Alle Sendungen stehen immer noch auf "befinden sich noch in Zustellung", obwohl ich zwischenzeitlich drei Rückscheine, einen auch von der Santander, zurückbekommen haben. Die liegen mit der Aktualisierung anscheinend meilenweit hinterher. Ich habe bei den dreien, die noch nicht zurückgekommen sind, heute sicherheitshalber nochmals ein Fax hinterhergeschickt, mit der Info, dass Einschreiber in Zustellung ist und habe Frist bis 25.11.14 gestellt. Von der Creditplus hatte ich keine Vertragsunterlagen mehr und die waren auf meine telefonische Anforderung mehr als unverschämt, heute war aber der damalige Kreditvertrag in der Post.
    Bisher habe ich noch keine Rückantwort erhalten, ist wohl noch zu früh. Laut Rückschein wurde Postbank am 03.11. zugestellt, Fiat-Bank und Santander am 04.11. Falls die Banken meine Frist verstreichen lassen ohne Antwort oder mit Ablehnung, sollte ich dann eine einwöchige Nachfrist setzen unter nochmaliger Androhung, die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu übergeben, bringt das was? Alternativ könnte ich gleich zum Anwalt gehen, ich habe mit meiner privaten Rechtsschutz bereits geklärt, dass die die Anwaltskosten übernehmen. Es geht bei den Bearbeitungsgebühren immerhin um einen mitlleren vierstelligen Betrag und die Zeit wird langsam knapp, deshalb halte ich von der Einschaltung des Ombudsmannes eigentlich weniger, Klageandrohung eines Anwalts ist doch wohl effektiver, oder?

  • Ich hoffe sehr, dass ganz viele Leute von der DKB die Gebühren zurückverlangen. Ich musste leider aufgeben, weil die Verjährung von 10 Jahren überschritten ist. Aber hört Euch das an:


    Mein erster Brief an die DKB Deutsche Kreditbank:
    Wir wenden uns an Sie als Nachfolgerin der ... Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden. Im Zusammenhang mit den oben bezeichneten Finanzierungen haben Sie uns Bearbeitungsentgelte / Schätzkosten / Prüfungskosten in Höhe von ... berechnet. Dieses Entgelt ist unzulässig ... Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt auf mein Konto ... zu überweisen. Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen binnen vorgenannter Frist ordnungsgemäß zu berechnen und auf o.g. Konto zu überweisen.


    Als Antwort kam:


    "wir nehmnen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... Hinsichtlich Ihrer Forderungen bitten wir Sie sich an das Kreditinstitut zu wenden, welches die Entgelte erhoben hat."


    Das müsst Ihr Euch mal auf der Zunge zergehen lassen! Die DKB kassiert seit Jahren jeden Monat mehr als 1000 € von unserem Hauskredit, den sie von dem Kreditinstitut, "welches die Entgelte erhoben hat", übernommen hat, sagt aber frech, unsere Forderung sollen wir an dieses stellen! DAS GIBT ES ABER GAR NICHT MEHR, weil die DKB es geschluckt hat! Die Deutsche Kreditbank kassiert die Zinsen, akzeptiert also mit Freuden die Rechte, während sie die Pflichten an jene zurückverweist.


    Wir haben natürlich protestiert und die DKB Deutsche Kreditbank antwortete mit einem juristischen Kauderwelsch, das ich Euch hier erspare. Sie hat sich nicht einmal für diese Frechheit entschuldigt! Wir haben dann schließlich in einem dritten Schreiben an ihre Moral appelliert, aber das interessierte die DKB nicht.


    Nach diesem Urteil vom Oktober wären wir noch einmal aktiv geworden, aber unser Kredit ist älter als 10 Jahre, da kann man wohl nichts machen. Ich werde aber nicht ruhen und an jeder möglichen Stelle anprangern, wie unmoralisch und frech diese Leute von der DKB mit den Kreditnehmern umgehen. Und das verjährtr nicht, dasa mache ich gerne die nächsten zehn Jahre! Und ich hoffe sehr, dass alle anderen Opfer der DKB Bank, die sich Deutsche Kreditbank nennt, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückfordern und erhalten.


    LG SF

  • @sabine F.


    Wie lange bist du über die Verjährung von 10 Jahren ? Ich empfehle Dir meine Frage von Seite 39 und die Antwort von Franziska einige Post später anzuschauen. Anteilig hast du normalerweise immer das Recht auf Rückerstattung, solange die Bearbeitungsgebühren in die monatliche Rate hineingerechnet wurde.


    Nicht aufgeben !!!

  • Nein, ich habe mich sicher nicht vertan. Es gab mehrere "Zwischenbanken" zwischen der ursprünglichen, aber die DKB ist diejenige, die unseren Vertrag übernommen hat und heute monatlich die dicken Zinsen für den Hauskredit kassiert.


    Im zweiten Schreiben schreibt die Deutsche Kreditbank: "Mit Abschluss des Darlehensvertrages hatten Sie Kenntnis von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr erlangt ..." Ja, hatten wir. Familie mit drei kleinen Kindern und brauchten den Kredit für unser Reihenhaus. Die DKB hättte auch schreiben können "Warum waren Sie so blöd, uns das Geld zu geben." Wir waren in einer Notsituation, mussten aus dem gemieteten Häuschen raus und dies konnten wir kaufen, hatten aber wenig Geld, brauchten einen Kredit. Wir dachten, das muss sein, haben die Gebühr als notwendiges Übel akzeptiert. Drei Kinder, ein Einkommen. Heute wäre ich vielleicht schlauer ...


    Aber dass die DKB wegen der Bearbeitungsgebühr an den ursprünglichen Kreditgeber verweist! Das ist so zynisch wie unglaublich und sollte man von einer solchen Bank nicht erwarten.


    Diese Ungerechtigkeit macht mich krank und ich werde sie nicht auf sich beruhen lassen!
    Danke für Euer Verständnis.


    LG Sabine

  • Gestern habe ich gehört, von einem Bekannten, im Morgenmagazin wäre ein Verbraucherschützer vor einigen Tagen anwesend gewesen und hätte explizit auf folgendes hingewiesen. Danach solle man auf keinen Fall einen Anwalt von Anfang an beauftragen, sondern das erste Anspruchschreiben selber versenden. Begründung sonst müsse man auch im Erfolgsfall die Kosten des Anwaltes für den ersten Schriftverkehr aus eigener Tasche zahlen? Wie seht ihr das? Abgesehen von der Tatsache die Verfahrenskosten insgesamt niedrig zu halten, kann ich mich mit der Aussage überhaupt nicht anfreunden. Gibt es tatsächlich eine dementsprechende Rechtssprechung. Wenn mir jemand ins Auto fährt kann ich mir doch selbstverständlich einen Anwalt nehmen und mit der Regulierung des Schadenfalles beauftragen!

  • Ja, erst Schreiben, dann Anwalt. Kann man überall im Internet lessen.
    Macht irgendwie ja auch Sinn. Wenn die Gegenseite von vornherein bereitwillig ist auf die Forderung einzugehen, warum sollte sie irgendwelche weiteren unnötigen Kosten übernehmen?


  • Das is ja ungeheuerlich!
    Wie MarcusG schon schrieb, kannst du die Gebühren ja noch anteilig zurückfordern. Ich würde ein letztes Schreiben schicken, in dem dieser Anteil plus Zinsen gefordert wird, eine letztmalige Frist setzen und mit dem Anwalt drohen.


    Viel Gluck!

  • Das is ja ungeheuerlich!
    Wie MarcusG schon schrieb, kannst du die Gebühren ja noch anteilig zurückfordern. Ich würde ein letztes Schreiben schicken, in dem dieser Anteil plus Zinsen gefordert wird, eine letztmalige Frist setzen und mit dem Anwalt drohen.


    Viel Gluck!



    Genau! Würde das auch nicht auf mir sitzen lassen und es zur Not nach Androhung und Gewährung einer letzten Frist mit einem Anwalt regeln! Du hast nichts zu verlieren und kannst nur einen hohen 4-stelligen Betrag gewinnen ;)