Moin,
ich habe bei d. PEUGEOT-/PSA-Bank zwei Verträge. Der zweite Vertrag ( von 2009) resultiert aus dem dem Ablösevertrag aus 12/2004.
Habe für beide Verträge am 03.11.14 mit jeweils seperater Post an die Bank gesendet. Fristsetzung bis heute. Am 11.11.14 einen korrigierten Nachtrag mit neuer Fristsetung für den Altvertrag (durch die Korrektur) zum 19.11.14 gesetzt, ebenfalls per Post.
Welch Überraschung - natürlich kein Zahlungseingang. Weder eine Eingangsbestätigung noch ein anderes Schriftstück erhalten.
Habe dann sofort telefonisch nach einem Ombudsmann/Schlichtungsstelle geforscht. Ohne Ergebniss.Ombudsmann für Private Banken negativ. Deutsche Bundesbank nur für Verträge ab 06/2010. DIe BaFin sagt das sie hier keine Vertretung hat. Allerdings steht im Impressum der Banque PSA das die Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finazdienstleistungsaufsicht (Bonn) ist.
Werde am Montag die Verbraucherzentrale nach weiteren Informationen fragen. Eile ist geboten, denn der Altvertrag besteht aus Anfang Dezember 2004 (10jährige Verjährungsfrist).
Meine Fragen:
- Wer von den Betroffenen PEUGEOT Kunden hat seine Forderung bereits erhalten; i. diesem Zusammenhang wie lange hat es gedauert von der Forderungsstellung bis zur Zahlung und gab/gibt es ein Schreiben von der Bank?
- Wer von den Betroffenen PEUGEOT Kunden hat bereits einen Ombudsmann eingeschaltet und kann mir diesen nennen?
- Beim surfen im Internet fand ich vor ca. 14 Tagen dort einen oder mehere Anbieter d.h. Anwälte die auf Erfolgsbasisabrechnung (gegen eine Gebühr von ca. 60 EURO +/-) Forderungen übernehmen (evtl. Inkassodienstleister). Leider finde ich diese nicht mehr. Kennt jemand solche (bevorzugt aus NRW) und/oder hat damit eigene Erfahrungen gemacht?
- Um die Verjährungsfrist zu hemmen kann man neben der Einschaltung des Ombudsmann und einen Anwalt auch einen Amtsgerichtlichen Titel auf die Forderung erwirken. Wer kann mir hier zu genaueres zu schreiben?
Für den Fall das jemand einen Ombudsmann für Verträge die aus dem Jahr 11/2004 bzw. 12/2004 stammen einschaltet, so sagte man mir bei der Dt. Bundesbank, das hier kaum Erfolgaussichten bestehen um eine fristgemäße Klärung (Hemmung) herbeizuführen (Bearbeitungszeit bei Ombudsmann, Postlaufweg, Bearbeitungszeit bei der Bank,
usw.).
Allen Betroffen ein "Glück auf" und dank vorab für Eure Antworten.
Freundliches Löwenbrüll