Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo zusammen,
    CommerzFinanz hat die BG inc Basiszinsen nach 6 Wochen Wartezeit überwiesen. Ich frage mich ob es sich lohnt für die Vertragszinsen zu kämpfen. Die Zeit wird sehr knapp...


    Cool, ich hege wieder Hoffnung. Herzlichen Glückwunsch!!!


    Wegen den Vetragszinsen: Hast Du auf die BG welche bezahlt? Das ist nämlich nicht immer so, wusste ich Anfangs auch nicht.

  • Weil das ja eine unendliche Geschichte wird: Man muss ja dann folglich auch einen Anwalt beauftragen um die Kosten für den Anwalt, der ursprüngliche Anwaltskosten eingetrieben hat, einzutreiben und so weiter.


    Es ist einfacher: nach der Mandatierung, stellt der Anwalt in seinem ersten Schreiben die Kosten der Gegenseite in Rechnung, sofern sich diese in Verzug befindet.


    Außerdem geht das Schreiben eines Briefes über die Erstberatung hinaus und setzt ein Mandat voraus.


    So einfach ist es aber leider nicht immer. Ich musste auch erst mal einen Anwalt bezahlen um meine Ansprüche geltend zu machen, d.h. Beauftragung nachdem die Bank meinem Zahlungsziel nicht nachgekommen ist (das war bereits 2013). Da die Bank im Verzug ist, muss sie den Anwalt mit zahlen. Wird sie das in meinem Fall nicht tun, werde ich den Anwalt damit beauftragen mein Recht einzufordern. Auch das muss am Ende die Bank bezahlen, da sie die Erstattung schuldet. Auch wenn ich hier vielleicht nochmal Geld in die Hand nehmen muss, werde ich der Bank die 678,- EUR Anwaltskosten bestimmt nicht schenken.


  • bei bankverzug, muss die bank diese kosten übernehmen..
    und ich finde auch, dein anwalt hätte ruhig daran denken können, seine rechnung denen beizufügen :rolleyes:


  • Wie lang hat das gedauert, bis Du Nachricht bekommen hast....


  • Das würde mich auch SEHR interessieren. Vielleicht stellst du die Frage nochmal im anderen Unterpunkt/ Thread, in dem es um die Ombudsmänner geht? Da ist zwar nicht so viel los wie hier, aber hier geht die Frage komplett unter?!


    Soweit ich weiß, gelten die Entscheidungen der Ombudsmänner als bindend, sofern es sich um Summen (Streitsumme?) bis zu 5000 Euro handelt. D.h. wenn der OM was entscheidet, dann gibt es kein zurück?
    D.h. auch, sobald man die Sache dem Ombudsmann übergeben hat, kann man getrost auf Schreiben der Banken bzgl. Hemmung der Verjährung verzichten, denn es gibt keinen anderen Rechtsweg mehr am Ombudsmannverfahren vorbei. Richtig oder falsch? Weiß jemand wirklich Bescheid ohne zu raten?


  • So einfach ist es aber leider nicht immer. Ich musste auch erst mal einen Anwalt bezahlen um meine Ansprüche geltend zu machen, d.h. Beauftragung nachdem die Bank meinem Zahlungsziel nicht nachgekommen ist (das war bereits 2013). Da die Bank im Verzug ist, muss sie den Anwalt mit zahlen. Wird sie das in meinem Fall nicht tun, werde ich den Anwalt damit beauftragen mein Recht einzufordern. Auch das muss am Ende die Bank bezahlen, da sie die Erstattung schuldet. Auch wenn ich hier vielleicht nochmal Geld in die Hand nehmen muss, werde ich der Bank die 678,- EUR Anwaltskosten bestimmt nicht schenken.



    Ich streite ja auch nicht ab, dass es solche Anwälte gibt. Manche verlangen sogar Pauschalbeträge in bar. Muss jetzt aber nicht die Regel sein, da es anders geht.

  • Sag mal da steht nach 31.10.2004 mein Kredit habe ich zuvor abgeschloßen und die erste Rate am 1.11 bezahlt ... heute Früh meinte die Dame am Telefon von der Targo das es trotzdem verjährt weil der Kredit am 13.10 Abgeschloßen war


    erinnere dich.. hast du das geld am 31.10.2004 gleich zur freien verfügung gestellt bekommen?! (bei mir war das IMMER so)..dann ist es eher nicht verjährt.. ist es nicht vollkommen schnups, wann die 1. rate gezahlt wurde? ?(

  • So, kurz nach der Gutschrift (ohne Zinsen) am Dienstag, kam heute dass dazugehörige Erstattungsschreiben der TARGO.


    Die können es sich immer noch nicht verkneifen, mir meine Ansprüche ohne einem leichten Seitenhieb zu zugestehen. Die quatschen immer noch von Kulanz.


    Das nur als Info für TARGO-Kunden - die Rückseite des Schreibens kann man vergessen, da steht nur die Summe der BG und das Datum des Vertrages.


    Dann warte ich mal auf BG Nr. 2 und allen Zinsen die mir bisher verwehrt geblieben sind... :cursing:


  • Meine Laienmeinung zur Kulanz, bitte gern verbessern:
    Es ist viell. nicht korrekt, aber das Ergebnis für dich ist dasselbe (sofern die Forderung erfüllt wurde).
    Insg. ergibt sich daraus für die Bank (wobei ich das bei hunderten "Kulanzfällen" dann auch nicht mehr glaube), dass der Fall nicht auf andere übertragbar ist.

  • @Jagi (S. 342)


    Nein!!! Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.03.2015 bedeutet, dass mit Ablauf des 31.03.2015 der Anspruch verjährt, es sei denn, die Bank verzichtet vor dem 31.03.2015 - sollte bis dahin noch immer nicht gezahlt worden sein - erneut auf die Erhebung der Einrede der Verjährung oder Sie ergreifen rechtzeitig vor dem 31.03.2015 andere verjährungshemmende Maßnahmen.

  • @Jagi
    Danke! ein bisschen Geduld braucht man scho :) ja, ich habe die Zinsen auf BG bezahlt, da bin ich mir sicher. Ich glaube da hilft nur der ombudsmann...


    Nur aus reinem Eigeninteresse: Wie hast du das rausgefunden, dass Du auf die BG den Vetragszins gezahlt hast. Ich meinte, in meinem Fall hat sich die BG "nur" auf den Effektivzins ausgewirkt....

  • @Kirsten


    Dieses blabla von der Targo hat nichts zu bedeuten, d.h. es ist nur eine Schutzbehauptung , die die BGH Urteile NICHT ausser Kraft setzt.
    Schlecht ist allerdings, daß die Targo noch nichts übewriesen hat UND NICHT auf die Einrede zur Verjährung verzichtet hat,
    somit könnten Sie auf Zeit spielen und nichts überweisen, behaupten Sie hätten überwiesen und am 1.1.2015 war es das !

  • Meine Laienmeinung zur Kulanz, bitte gern verbessern:
    Es ist viell. nicht korrekt, aber das Ergebnis für dich ist dasselbe (sofern die Forderung erfüllt wurde).
    Insg. ergibt sich daraus für die Bank (wobei ich das bei hunderten "Kulanzfällen" dann auch nicht mehr glaube), dass der Fall nicht auf andere übertragbar ist.


    das problem ist *ohne anerkennung einer rechtspflicht* schwammig.. modderig.. weeeeeeit dehnbar :whistling:

  • @Jagi (S. 342)


    Nein!!! Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.03.2015 bedeutet, dass mit Ablauf des 31.03.2015 der Anspruch verjährt, es sei denn, die Bank verzichtet vor dem 31.03.2015 - sollte bis dahin noch immer nicht gezahlt worden sein - erneut auf die Erhebung der Einrede der Verjährung oder Sie ergreifen rechtzeitig vor dem 31.03.2015 andere verjährungshemmende Maßnahmen.


    Dazu hatte ich mich gar nicht geäußert!!!


  • Diese Schreiben sind ja schon lustig.... "Der BGH hat entschieden, dass Verträge von anderen Banken unzulässig sein können. Unser Vertrag mit Ihnen ist natürlich was ganz was anderes und hat mit dem Gerichtsurteil nichts zu tun... aber wir erstatten trotzdem mal, weil wir so nett und natürlich unschuldig sind".... wo ist das "Ich platz gleich vor Lachen"-Smiley????