Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Stimmt, ist von Anno dazumal.


    Aber irgendwo hier im Forum hab ich mal was gelesen, dass der Zeitpunkt, wann die Gebühr bezahlt wurde, ausschlaggebend sei.


    Ich habe die Bank bereits vor geraumer Zeit mit meiner Forderung konfrontiert, aber bis heute noch keine Antwort erhalten. Meine gesetzte Frist ist schon abgelaufen, so dass ich evtl. einen Mahnbescheid beantragen kann.
    Möchte vorher nur genau wissen, ob sich der Aufwand lohnt. Die damaligen Kosten waren 1200€. Allein aus diesem Gesichtspunkt würde es sich lohnen.
    Will mich aber mit dem Mahnbescheid nicht zum Deppen machen, wenn es nicht passt


    Nur sicherheitshalber: den damaligen DEM-Betrag von knapp 2350 DEM hast du hier schon in EUR umgerechnet???

  • guten morgen,


    hab jetzt gerade bei der deutschen leasing finance angerufen. die dame am telefon war sehr nett.
    sie hat mir mitgeteilt, dass bei ihnen noch kein schreiben eingegangen ist und das ich bitte mal auf dem rückschein nachsehen soll und wo genau ich es hingeschickt habe.
    hab ihr dann gesagt, dass es am 12.12.14 bei ihnen eingegangen ist und ich eine frist bis zum 21.12.14 (morgen) gesetzt habe. sie meinte, dass sie im computer nichts sieht und ich bitte dieses schreiben direkt an sie faxen soll.
    werd ich jetzt nachher auch gleich machen.
    ich hab dann zu ihr gesagt, dass ich dann eine frist bis dienstag setzte und sie meinte, dass schaffen sie nicht. auf meine antwort, dass ich dann den ombudsmann einschalten werde um die verjährung auszusetzen hat sie mir geantwortet, dass ich das auf jeden fall machen soll.


    sie hat mir sogar gesagt, wer für ihre bank zuständig ist, doch das wusste ich ja schon von lobster (dank dir nochmal).


    jetzt werd ich das schreiben schicken und am montag schick ich das schreiben an den ombudsmann weg, damit ich da definitiv auf der sicheren seite bin.


    ich frag jetzt einfach nochmal, was schreibt ihr genau in das schreiben vom ombudsmann rein oder gibt es da auch ein vorgefertigtes?


    lustig war, dass die dame im callcenter sofort wusste, dass ich die bearbeitungsgebühren verlange.
    sie meinte auch, dass sie das ja der rechtsabteilung geben müssen zum prüfen. bin mal gespannt ob ich dann was bekomme. hab mir den vertrag nämlich nochmal angesehen und da steht jetzt nicht direkt "bearbeitungsgebühr" sondern einfach nur gebühr.

  • Habe gerade eine Kopie des Mahnbescheids von meinem Anwalt erhalten.
    Er hat als Nutzungsentschädigung 4% gefordert und ich durch Musterbrief 5% über Basiszinssatz.
    Gibt es für die 4% einen juristischen Hintergrund? Sind immerhin 300€ unterschied.
    Übrigens hat er alle Forderungen in einem Mahnbescheid aufgeführt, dass sollte doch auch Kosten sparen.
    Als Anspruch steht da "ungerechtfertigte Bereicherung aus Kreditvertrag". Finde ich cool.

  • Habe gerade eine Kopie des Mahnbescheids von meinem Anwalt erhalten.
    Er hat als Nutzungsentschädigung 4% gefordert und ich durch Musterbrief 5% über Basiszinssatz.
    Gibt es für die 4% einen juristischen Hintergrund? Sind immerhin 300€ unterschied.


    Schau mal hier.


    Abgesehen von dem Bearbeitungsentgelt haben Sie gemäß § 818 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Zinsen als Nutzungsersatz. In dem Verfahren aus dem Mai
    2014 vor dem BGH hatten die Parteien noch den gesetzlichen Zinssatz von
    vier Prozent als Nutzungsersatz für unstreitig erklärt. Unter Berufung
    auf die neuen Urteile des BGH können Sie aber sogar fünf Prozentpunkte
    über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bezahlung verlangen. Sie
    sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen einfordern, den
    Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3MRE2X6Tp

  • Hallo zusammen ....


    das Verhalten der Postbank nervt mich zunehmend !


    Einige Banken versuchen doch ziemlich offensichtlich, sich um die Zinszahlungen zu drücken - die Beiträge hier in der Community sprechen ja eine deutliche Sprache.
    Bisher dachte ich, dass die Postbank zwar langsam aber korrekt und vollständig die Rückzahlungen inklusive der Zinsen tätigt, aber bei mir ist 'puste Kuchen'.


    Die Postbank hat in meinem Fall z.B. gleich Anfang Dezember 2014 schriftlich den 'Verzicht auf Einrede der Verjähung' erklärt, aber NUR explizit für die Bearbeitungsgebühr.
    Von den von mir zeitgleich eingeforderten Zinsen kein Wort ! Aha, 'Holzauge sei wachsam', ...


    Und ich habe immer noch KEINE Rückzahung der BG erhalten.


    Die Postbank hat bereits mit der Auszahlung der BG inkl. der Zinsen begonnen, wie hier bereits mehrfach geschrieben wurde.


    Ich habe diese Tatsache mit einer gewissen wohlwollenden Zuversicht aufgenommen, auch selber so binnen zwei/drei Wochen Geld auf meinem Konto zu sehen.


    Ich gebe zu, dass ich vermutlich dem 'Sandmann' auf dem Leim gegangen bin, was die Zinsen anbelangt.
    Bei mir handelt es sich um ganze 17,72 € - Talerchen - also ein Verfahren anzustrengen ist doch rblöd -


    Also, gestern ist mir die Dreistigkeit der Postbank, wo ich seit fast 30 !! Jahren Kundin bin, ziemlich auf den Zünder gegangen. Telefonisch gibt es keine Auskünfte, also bleibt nur der schriftliche Weg.


    Dass ich überhaupt erneut tätig sein MUSS, um auch noch die Verjährung der Zinsen von ganze 17,72 € - Taler vorsorglich zu hemmen, ist echt ne Zumutung (grummel, würg, brech !)


    In 6 Arbeitstagen ist ultimo !


    Im Bereich Online Banking kann man Nachrichen übermitteln.
    Ich habe mein Schreiben verfasst und das ganze via e-Nachricht an die Postbank geschickt.
    Und siehe da, es gibt sofort (!) eine Eingangsbestätigung.
    Und kurze Zeit später auch noch eine weitere Bestätigung, mein Ansinnen weiter geleitet zu haben mit einer Vorgangsnummer (!).


    Damit ist 'der Sack zu' was die Hemmung der Verjährung auch für die Zinsen anbelangt. Bingo !


    Bei der Postbank fällt mir sehr deutlich auf, dass auf Zeit gespielt wird, und zwar von anfang an. Das fängt schon mit 5 Arbeitstagen an, ein Einschreiben anzunehmen und zieht sich wie ein roten Faden durch die gesamte Korrespondenz mit dem Verein.


    Ich habe übrigens einen Verweis zu dieser Community in meinem Brieflein angegeben.
    Mit der Aufforderung, einfach mal selber reinschauen und lesen - reicht !


    Ich bin sehr gespannt, ob sich die Postbank bis Weihnachten endlich bewegt.
    Das würde mich wieder milde stimmen zu diesem Verein.

    Ich will bis spätestens zum 31.12.2014 meine paar Kröten UND die Zinsen auf meinem Konto sehen - Fortsetzung folgt !


    Eine ziemlich 'angep.....' Kundin !






















    Noch einmal: Es geht Umsetzung eines BGH Urteils -
    und nicht um MauMau oder Schiffe versenken oder Fang den Hut
    Das nervt mich wirklich !


  • Die Verjährung ist mit der Mail alleine leider nicht gehemmt, es sei denn in der Eingangsbestätigung die Du erhalten hast, verzichtet die Postbank auf Einrede der Verjährung oder bestätigt es noch bis zum 31.12.

  • " Aber ich habe auch noch eine Frage zur Hemmung der Verjährung, ich meine gehört oder gelesen zu haben, dass wenn die Banken die BG`s erstattet haben, es einem Schuldeingeständnis gleich gestellt ist und somit gibt es keine Verjährung, stimmt das."


    Na, wenn se gezahlt haben, ist doch die Frage einer verjährten Forderung nicht mehr zu prüfen. Du meinst die fällig werdenden Zinsen auf die BG - Forderung?


    Hi lobster, ja sorry du hast recht, ich meinte natürlich nur noch die Zinsen und da habe ich geglaubt zu lesen das mit Zahlung der BG die Verjährungsfrist gehemmt ist, weil sie ja mit der Zahlung ein ( Schuldeingeständnis?! ) gegeben haben, oder?!