Rein rechtlich ist nur da Einschalten des OM oder Anwaltes verjährungshemmend. Die kundenbeschwerdestelle des SpK-Verbandes meines Wissens nicht.
Diesen Weg kann man nutzen, wenn noch genug Zeit ist, die hast du aber nicht.
Ich würde direkt an den OM gehen, das kann dir keiner verbieten.
Dat mit dem Rechtsanwalt aber nur, wenn der ei Mahnbescheid oder eine Klage für dich einreicht.