Lobster, du Schatz
Danke für deine Unterstützung. RA-Kammer auf jeden Fall. Und das mit der "Krähe" konnte ich mir schon denken. Werde danach sicher klagen müssen, Aber da habe ich dann RSV. Brauche dann nur noch einen guten Anwalt welcher das durchzieht. Und das wird das Problem werden.
Aber wenn mein jetziger Anwalt die Klagen nicht einreicht, dürfte er sich doch wohl kaum am von mir gezahlten Gerichtskostenvorschuss bereichern, oder?
Huuuh, vor vielen Jahrzehnten wäre ich jetzt puder - rot hinter den Ohren geworden.
Der Meister muss dir eine ordnungsgemäße Abrechnung für das ihm erteilte Mandat vorlegen. Die Gerichtskosten sind natürlich nicht " verbraucht ", wenn er keine Klage erhoben hat. Ob er den gesamten Vorschuss mit seiner Tätigkeit gebührenrechtlich aufrechnen darf, hängt natürlich davon ab, was er für dich bislang unternommen hat.
Bleibe dran und fordere ihn auf, dieses darzulegen.