Porto für den Kontoauszug?
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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Deutsche Bank Geschädigte aufgepasst...
die Bank lebt noch...
...sie hat von meinen paar Talern des Ersparten die KpSt. und Porto abgezogen...
...aber von meiner Rückforderung nix zu sehen...
Ich besauf mich jetzt schon... Prost und gutes neues an alle...
Wofür denn bitte Porto? Im Zusammenhang mit der Rückforderung der BG hat das überhaupt nicht zu tun und kann vor allem nicht vonseiten der Bank eingefordert werden. Die sollen froh sein, dass du denen nicht deine Auslagen in Rechnung stellst.
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Jaaaaaaaaaaa Porto fürn Kontoauszug Die bekloppten da.
Wollte ja nur mal sagen das die Deutsche Bank noch existiert, weil ja noch keine BGs gezahlt wurden.
Wenn das erledigt ist, werde ich erstmal schöööööööööööön kündigen und mir eine neue Bank suchen.
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hört sich nach dem db GeldmarktSparen an. Kann das sein?
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hört sich nach dem db GeldmarktSparen an. Kann das sein?
Die Sparcard von der Deutschen Bank
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ok .... auch dort ist der Kontoauszug obligatorisch .... aber andere Frage:
Wieso lässt diesen nicht mit den Kontoauszügen vom Girokonto verbinden? .. kommen dann automatisch raus oder holst diese direkt mit der SparCard am Automaten?
... spart einiges an Geld.
Nur so als kleinen Tipp am Rande
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Das wäre eine feine Sache.
Das geht aber nicht. Weil es wohl Pflicht ist einmal im Quartal einen Kontoauszug von den Banken in Empfang zu nehmen. Warum auch immer, ich hab keine Ahnung. Die Deutsche Bank hat mir das mal geschrieben. Damals schrieben sie noch.
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Andere Frage:
Hast Du auch Dein Girokonto bei der db?
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Dann kannst Du für die Zeit wo Dein Girokonto dort noch besteht die Auszüge auch mit der ec-Karte holen,
müssten die netten Kollegen der db nur entsprechend im System einrichten.Sollte allerdings normalerweise von Beginn an so sein ... frag doch am Schalter mal höflich nach, vielleich erstatten Sie Dir aus Kulanz einiges des Portos .... denn wärst Du angesprochen worden, hättest Du es natürlich sofort gemacht
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@kastanienblatt (S.479)
Die "Verrechnung" der Bearbeitungsgebühr mit der Forderung der Bank aus dem Kreditvertrag dürfte zulässig sein (s. §§ 387 ff. BGB).
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Gibt es hierzu noch eine weitere Quelle?
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Ich hatte den Ombudsmann per Fax und Email meinen Schriftverkehr mit der Santander geschickt. Die hatten die Rückerstattung wegen Verjährung abgelehnt. Gestern gab es 4 Briefe gleichen Inhalts vom Ombudsmann mit der Verjährungshemmung. Warum 4 verstehe ich zwar nicht, aber auch egal.
Es reicht also aus dem Ombudsmann per Fax oder Email zu schreiben. Es muss nicht noch per Einschreiben hinterher.Die GMAC hatte mir zwei Schreiben bzgl der Rückerstattung geschickt, haben es aber trotz 3 Schreiben mit meiner richtigen Kontonummer nicht geschafft diese auch zu verwenden. Geld geht auf ein falsches Konto. Habe meiner Anwältin das Schreiben gegeben. Soll sie sich darum kümmern. Habe ja eh Klage eingereicht.
Bei mir läuft also alles. Noch kein Geld aber wenigstens die Hoffnung.
Shenja
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@kastanienblatt (S.479)
Die "Verrechnung" der Bearbeitungsgebühr mit der Forderung der Bank aus dem Kreditvertrag dürfte zulässig sein (s. §§ 387 ff. BGB).
@kqp
trotz ausdrücklichem (schriftlichem) kundenwunsch?! -
Hallo,
wollte allen hier im Forum einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr wünschen. In der Hoffnung, dass sich diese Querelen mit den Banken im neuen Jahr endgültig erledigt haben.
Es kann nur besser werden.
LG und bis dann Sylvi -
@kqp
trotz ausdrücklichem (schriftlichem) kundenwunsch?!Ich denke das es nur eine Kann-Variante darstellt .... und eine Bank es sich nicht einfach aussuchen kann, wie Sie es gestalten möchte.
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Ich denke das es nur eine Kann-Variante darstellt .... und eine Bank es sich nicht einfach aussuchen kann, wie Sie es gestalten möchte.
genau so, sehe ich das nämlich auch.. ich hätte, falls anders, dann nur gerne den rechtlichen hintergrund gewusst
bei mir wurden die BGs zwar nicht verrechnet, aber es tritt ja immer mal wieder hier bei den nachzüglern auf..- und frau, lernt ja sehr gerne dazu -
Hohoho und Holdrio, vorsichtig optimistisch kann ich nun nach 2015 blicken. Heute 1 Tag, nach Bentragung des MB habe ich von Santander einen durch ZWEI Sachbearbeiterinnen ORIGINAL UNTERSCHRIEBENEN Brief bekommen:
"Sehr geehrter Her ...,
vielen Dank für Ihre o.a. E-Mail.
Im Interesse einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, hben wir uns entschieden, die Zinsen zu den Konten ...,... ..., ebenfalls ohne weitere Prüfung zu erstatten."Nun ja ich warte mal schön, bis das Geld da ist und werde dann den Antrag für den Mahnbescheid zurücknehmen. Ich hoffe, dass das auch telefonisch beim Mahngericht geht.
Wenn diese Sachen erledigt sind, bleibt mir nur noch eine BG plus Zinsen aus 2004, wo die Santander wegen Verjährung ablehnte, die BG aber auf 71 Raten verteilt waren, von denen 69 eben noch nicht verjährt sind.
In diesem Sinne:
Ich wünsche Euch fürs neue Jahr,
viele Glück und sehr viel Geld in bar.
Doch denkt daran, denn es ist wahr,
und es gilt auch für das neue Jahr,
Auch wenn Gedanken Amok laufen,
die Gesundheit, kann man sich nicht kaufen! -
BG UND ZINSEN von der SWK sind da.
Soeben kam ein Brief vom RA. Die SWK hat BG und Zinsen auf Konto vom RA überwiesen. Ohne Ankündigung oder Schreiben. Da die SWK nach Fristsetzung gezahlt hat, ist der MB schon raus ( Ja, unser RA ist gut und schnell ). Die Kosten für RA und MB hat RA mit Frist 20.01.2015 gesetzt. Ansonsten ist unsere Rechtsschutzversicherung auch schon eingeschaltet. Jetzt fehlen nur noch die Zinsen von Santander. Ist aber schon beim OBM. Jetzt ganz gelassen sein....
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2015 und viel Gesundheit!!!!!!!! Bleibt auch hartnäckig.RaNiDo