Gibt es was Neues von der Commerzbank?
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
-
-
Dann scheint das Verhalten der Bank auch nicht durchgängig gleich gegenüber den Kunden zu sein.
Die Friest des MB meines Schwagers ist abgelaufen und der Vollstreckungsbescheid liegt gerade vor mir zum ausfüllen.
Warte noch die Post ab, ob sich etwas überschnitten hat; das Mahngericht hat schliesslich auch ne Menge an MAlocheBei mir läuft das genauso. Warte jetzt auch noch bis Mitte nächste Woche, ob nicht doch noch ein Widerspruch reinschneit. Wenn nicht, kann es optimaler nicht laufen.
Man muss sich das aber mal auf der Zunge zergehen lassen und den Augenblick dann genießen, den es wird nicht allzu oft vorkommen, dass der gemeine Kunde bei einer BANK vollstrecken lässt. -
Hat den mittlerweile jetzt schonmal jemand was von der Deutschen Bank gehört oder bekommen????
Nein, rein garnichts.......aber bestimmt wieder, wenn sie den MB von mir bekommen hat.
-
dass der gemeine Kunde bei einer BANK vollstrecken lässt.
Ja, so war mein Post.
Einige Posts weiter habe ich dann die Ernüchterung beschrieben.
Die Mahngerichte sind so überlastet, das Post erst etlich TAge später eingeht.
Wollte den VB schon schreiben, da kam dann gestern der Widerspruch der Bank, welcher am 31.12.14 gestellt wurde -
Ja, so war mein Post.
Einige Posts weiter habe ich dann die Ernüchterung beschrieben.
Die Mahngerichte sind so überlastet, das Post erst etlich TAge später eingeht.
Wollte den VB schon schreiben, da kam dann gestern der Widerspruch der Bank, welcher am 31.12.14 gestellt wurde.... nun gut, dann warte ich mal noch ein paar Tage. Dennoch, der Gedanke an einen VB ist echt verlockend .... grins
Mal eine andere Frage, was ist denn mit dem Kastanienblatt los? Habe ich da irgendwas verpasst? Und warum wird hier untereinander geschossen? In Bezug auf das muss man fragen "cui bono?" ... die Antwort wäre: In jedem Fall den Banken.
-
-
Habe heute den Rückschein vom Ombudsmann erhalten. Abgeschickt habe ich ihn am 17.12.
Der Eingang ist fairerweise auf den 30.12. datiert. . Nun bin ich entspannt. -
Ja, so war mein Post.
Einige Posts weiter habe ich dann die Ernüchterung beschrieben.
Die Mahngerichte sind so überlastet, das Post erst etlich TAge später eingeht.
Wollte den VB schon schreiben, da kam dann gestern der Widerspruch der Bank, welcher am 31.12.14 gestellt wurdeWie wirst du weiter reagieren? Ich selbst, weiß nicht, ob ich mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden sein soll. Habe da schon in anderer Sache schlechte Erfahrung gemacht. Da entscheidet ja ein Richter in "demokratischer Einsamkeit " in freier Beweiswürdigung (was auch immer das bedeutet) vom Schreibtisch aus. Ist wohl aber auch noch vom Streitwert abhängig.
-
Wie wirst du weiter reagieren?
Hier bin ich nur Erfüllungsgehilfe für meinen Schwager. Das ist sein Verfahren. Ich mach ihm nur den ganzen Kram.
Habe gestern noch mal die Bank ( CreditPlus ) angemailt, um deren Meinung zu ihrem VErhalten zu erörtern.
Mein Schwager will bis Montag mal über die Sache nachdenken.Wenn er jetzt aber in den Sack haut, dann hat das ganze Vorgeplenkel mit Anschreiben, Fristsetzung und MB nicht wirklich was gebracht, ausser 35 Euro in die Staatskasse.
Der entscheidende Richter wird sich hüten, eine Entscheidung gegen das Urteil des BGH auszusprechen.
Darum würde ich persönlich das Dingen durchziehen....basta -
Hier bin ich nur Erfüllungsgehilfe für meinen Schwager. Das ist sein Verfahren. Ich mach ihm nur den ganzen Kram.
Habe gestern noch mal die Bank ( CreditPlus ) angemailt, um deren Meinung zu ihrem VErhalten zu erörtern.
Mein Schwager will bis Montag mal über die Sache nachdenken.Wenn er jetzt aber in den Sack haut, dann hat das ganze Vorgeplenkel mit Anschreiben, Fristsetzung und MB nicht wirklich was gebracht, ausser 35 Euro in die Staatskasse.
Der entscheidende Richter wird sich hüten, eine Entscheidung gegen das Urteil des BGH auszusprechen.
Darum würde ich persönlich das Dingen durchziehen....bastaIch meinte das anders. Im Allgemeinen wird sowas ja im schriftlichen Verfahren abgewickelt. Das bedeutet, ein Richter entscheidet am Schreibtisch und die Sache ist dann, egal wie er entscheidet, bindend. Wenn man auf ein mündliches Verfahren besteht, wird richtig verhandelt ....
-
Wenn man auf ein mündliches Verfahren besteht, wird richtig verhandelt ....
Soweit mir bekannt ist,entscheidet das Gericht, ob schriftlich oder "mündlich" verhandelt wird.
In meiner ersten Klageschrift sollte ich deshalb auch dies eintragen( Tip von mir bekanntem Richter eines AG)
Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses beantragt, die Beklagte ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnis, oder Anerkenntnisurteil zu verurteilen.
-
Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses beantragt, die Beklagte ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnis, oder Anerkenntnisurteil zu verurteilen.
Genau so hat meine Anwältin das in meiner Klage auch gemacht.Das scheint mir der schnellste und sicherste Weg zu sein,zu einem mit dem BGH in Einklang stehenden Urteil(und damit zur Zahlung)zu kommen.
-
Genau so hat meine Anwältin das in meiner Klage auch gemacht.Das scheint mir der schnellste und sicherste Weg zu sein,zu einem mit dem BGH in Einklang stehenden Urteil(und damit zur Zahlung)zu kommen.
Wenn aber der Richter dennoch anders entscheidet (trotz BGH-Urteil) ist das schriftlicher Verfahren endgültig. Das mündliche könnte dann über die Instanzen gehen.
-
-
-
@knarf (S. 508)
Für die Beantwortung der Frage, ob man gegen ein Urteil in Berufung gehen kann, kommt es darauf, ob im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung entschieden wird, nicht an (s. § 511 ZPO).
Verstehe ich das jetzt richtig? Wenn das Gericht im Schriftlichen Verfahren eine Berufung nicht zulässt und der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt, dann hat man Pech gehabt, wenn das Urteil negativ ausfällt, egal wie ein BGH entschieden hat?
-
@finalco (S. 507)
Was soll daran, dass auch gegen Banken Vollstreckungsbescheide ergehen können, "abgedreht" sein? Sind Banken etwas Besonderes? Aus Vollstreckungsbescheiden kann man sogar gegen Banken - bspw. durch den Gerichtsvollzieher - die Zwangsvollstreckung betreiben!
@kqp
"abgedreht" ist die Sache deshalb, weil hier die Rollenverteilung total umgedreht wurde Ich gehe doch auch nicht zu meinem Arzt und sage ihm, was er gegen seinen Husten machen soll. Möglich ist das schon, aber nicht üblich.Gruß
-
Vielleicht weiß einer Rat:
Schwiegerpapa hatte Kredit bei der Santander Bank, wo auch BG bezahlt worden ist. Er konnte aber, da er arbeitsunfähig geworden ist, den Kredit nicht weiter bedienen, die Bank hat die Forderung dann gerichtlich eintreiben lassen. Nun haben wir die BG zurückgefordert und Antwortschreiben von der Santander bekommen:"Da die Forderung rechtskräftig tituliert ist, kann die BG nicht zurückerstattet werden."
-
"Da die Forderung rechtskräftig tituliert ist, kann die BG nicht zurückerstattet werden."
Wurden denn bis zur Antragstellung alle Forderungen durch deinen Schwiegervater beglichen, oder steht gegenüber der Bank noch eine Zahlung aus?
Wurde die Bearbeitungsgebühr vor der Titulierung bereits gezahlt?
In dem Titel gegen deinen Schwiegervater wird eine Gesamtsumme genannt sein. Der Titel ist u. U. vor dem Urteil des BGH erlassen worden, oder?
-
Wurden denn bis zur Antragstellung alle Forderungen durch deinen Schwiegervater beglichen, oder steht gegenüber der Bank noch eine Zahlung aus?
Wurde die Bearbeitungsgebühr vor der Titulierung bereits gezahlt?
In dem Titel gegen deinen Schwiegervater wird eine Gesamtsumme genannt sein. Der Titel ist u. U. vor dem Urteil des BGH erlassen worden, oder?
Bei der Bank besteht noch eine offene Forderung, daher haben wir gedacht, dass die BG zumindest verrechnet werden.
Der Titel ist von 2012 und es ist die Gesamtsumme genannt, die BG ist aber anteilig in den Monatsraten an die Bank bezahlt worden. Daher sind sicherlich in dem Titel auch noch ANsprüche aus der BG enthalten.