Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hier mal eine Beispiel-Rechnung für einen abgezahlten Kredit mit http://www.zinsen-berechnen.de :
    Kredit mit BG:
    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/01.jpg]


    Kredit ohne BG:
    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/02.jpg]


    Macht eine Differenz bei den Zinsen von 1803,96 - das ist die BG+Zinsen
    Die Summe in den Verzugsrechner:
    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/03.jpg]
    Ergibt 263,07€ Verzugszinsen bis heute.
    Das heißt, 2067,03€ + 0,21€ pro weiteren Tag Verzug muss die Bank zahlen.

  • In meinem Beispiel hatte ich den falsche Verzugsbeginn drin, muss der 01.01.2009 sein.
    [Blockierte Grafik: http://www.scaleautofactory.com/news/kredit/04.jpg]
    Sind also 555,84€ Verzugszinsen bis heute + 0,21€ pro weiteren Tag.
    Das sind etwa 30% der bereits gezahlten BG+Zins...
    Bis heute schuldet die Bank dem Kreditnehmer in diesem Beispiel also knapp 2.360€.
    Das heißt für Kredite ab 2004 kommt da einiges an Verzugszinsen hinzu.
    Ob diese Zinsen der Kapitalertragssteuer unterliegen kann ich nicht sagen.

  • nelli, ich verstehe inhaltlich den ersten Satz von dir nicht so recht. Erklär ihn mir mal bitte.


    Immer mit der Ruhe,


    die CreditPlus Bank hatte statt der geforderten Zinsen in Höhe von 684,- Euro (von Beginn des Kredits am 01.06.2006 bis zur Erstattung der BG am 12.12.14) nur 106,- Euro an den Anwalt überwiesen. Der Kredit wurde nämlich im Juli 2007 durch die Postbank abgelöst und die 106 Euro ist der Betrag bis zur Ablöse. In der Mail haben Sie nun mitgeteilt, dass sie die per eMail und telefonisch über socialmedia team gestellte Nachforderung des Restbetrages der Zinsen anerkennen und keine weiteren anwaltlichen Schritte nötig sind. Sie werden die Differenz überweisen.

  • Heute ein Lebenszeichen, die Targo lebt noch.
    Antwortschreiben erhalten. Habe damit gerechnet zu lesen ihr Anspruch ist verjährt.
    Aber nun unerwartet die Info erhalten, das unter einer mir unbekannten und von mir nicht angegebenen Kreditkontonummer kein Kredit von mir abgeschlossen wurde bei dem eine BG vereinbart war oder die Targo hat diese bereits in der Vergangenheit erstattet.
    Ich traue meinen Augen nicht und zweifele an meinen Verstand. Was soll das denn nun bedeuten. Habe mittlerweile ja von der Targo meinen alten Kreditvertrag in Kopie erhalten ;-). Da steht eine andere wie auch von mir angegebene Kreditnummer drauf, war aber noch die Citibank damals 2004. Die BG ist explicit ausgewiesen.
    Ist das nun eine neue Masche ? Hat jemand ähnliche Antwort erhalten ?
    Haben die keinen Überblick mehr wer welche Kredite bei Ihnen aufgenommen hat oder was soll diese dreiste Masche ?

    Da die Targo mir geantwortet hat, dass sie die Erstattung aus diesen o.a. Gründen ablehnen kann ich hoffentlich davon ausgehen, dass eine Ablehnung wegen Verjährung nicht vorliegt. Das würde bedeuten, wenn ich den Damen und Herren nun mittels Einschreiben eine Kopie meines alten Vertrages zusende und sie in Kenntnis setze mit wem sie unter welcher Nummer Kredite abgeschlossen haben, dass die BG erstattet wird.

  • Neuigkeiten von CB an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
    Nachdem ich mich Monatelang mit CB rumgeärgert habe und ich kurz vor der Klage stand, haben die mir ein Angebot gemacht womit ich voll und ganz zufrieden war.
    Hab dann noch unterschrieben dass alle Ansprüche damit abgegolten sind.
    Der Betrag sollte bis 02.02.15 überwiesen werden.
    Bis Heute noch NICHTS angekommen. Total wütend habe ich heute dort angerufen und gefragt ob die mich auf dem Arm nehmen wollen? Antwort:" dass tut uns aber leid, ist dass Geld noch nicht angekommen? sollte doch schon längst gebucht sein. Ich werde mich sofort darum kümmern.
    Nochmal, wir hatten uns geeinigt und ich bin auf dass Angebot eingegangen und jetzt hab ich immer noch nicht mein Geld, obwohl so vereinbart. :evil:

  • Leute seit euch erst sicher wenn dass Geld auf dem Konto ist.
    Wenn die ganze Leier wieder von Vorn beginnt, könnt ihr mich in die Hoppla bringen.
    Der ganze Ärger läuft seit August 2014!!! und kein Ende in Sicht, würg.

  • Hallo, ich bin neu hier auf dieser Seite.


    Leider habe ich erst in diesem Jahr von der Möglichkeit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erfahren.
    Habe ich noch eine Chance, meine Ansprüche geltend zu machen, oder war der Stichtag 31.12.2014 tatsächlich der Letzte?


  • NORISBANK


    So nun hab ich die Aktuellen Daten meine Geldeingänge mal Nachgerechnet Dank


    http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php


    Habe es mal alles so durchgerechnet mit BG und Ohne BG und Differenz Ermittlung dann mit dem


    http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php


    die Verzugszinsen berechnet und siehe Da


    1 x ganz Korrekt abgerechnet ,und 10 Euro zu viel / ohne MB und Anwaltskosten (vertrag war von 2007-2010 Laufzeit)
    1x fast Korrekt , es fehlen 131 Euro und MB und Anwaltskosten und da werde ich ne Neuberechnung beantragen ab Zahlbetrag , da kommen ab 27,01,2014 bis ende ja auch Kosten zusammen , ich könnte dann fast 4 Monate eher fertig sein ;) wenn die BG raus wären.


    Einer Fehlt noch Komplett ist EasyCredit über Norisbank (Laufzeit 2006-2010)


    Dann Hab ich Santander noch mal durchgespielt und da fehlt auch noch was , hatte ja im 12.2014 schon meine BG bekommen ,da werde ich mich noch mal hinter klemmen da der Vertrag noch läuft und da auch eine Neu Berechnung her muss, auch da würde der Vertrag drei Monate eher abgegolten ;)


    1: Auf den Kontoauszügen steht einmal K.Nr. MB Nummer Rückerstattung und Bearbeitungsgebühr
    2: und auf dem anderen steht noch mal das gleiche ; und Rückerstattung und bereits bezahlte BG
    da hatte ich ja auf den noch laufenden Kredit eine + Summe im Kontoauszug gesichtet.
    Zu allen Summen hab ich aber noch keine Detaillierte Aufschlüsselung und auch keine Ankündigung der Summe oder irgendein anderes Schreiben.

  • So wie es aussieht werden die Banken sich hier auf die Verjährung berufen. Wer nicht bis zum 31.12.14 seine Forderung geltend gemacht hat und eine Erstattung erhalten hat bzw. zumindest ein Schreiben der Bank, in dem sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat konnte nur verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, indem er das Ombudsmannverfahren eingeleitet bzw. rechtliche Schritte (Mahnbescheid etc.) unternommen hat.


    Am 31.12.14 war dann wirklich Ende Gelände und ich denke nicht, dass irgendeine Bank nach diesem Stichtag noch aus Kulanz was bezahlen wird. Versuchen kannst Du es aber allemal, mehr als nein können sie schließlich nicht sagen.

  • Hallo, ich bin neu hier auf dieser Seite.


    Leider habe ich erst in diesem Jahr von der Möglichkeit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erfahren.
    Habe ich noch eine Chance, meine Ansprüche geltend zu machen, oder war der Stichtag 31.12.2014 tatsächlich der Letzte?


    Hey ,willkommen hier....
    liegt daran von wann der Kredit war und bis wann er lief ,oder läuft

  • Hallo, ich bin neu hier auf dieser Seite.


    Leider habe ich erst in diesem Jahr von der Möglichkeit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erfahren.
    Habe ich noch eine Chance, meine Ansprüche geltend zu machen, oder war der Stichtag 31.12.2014 tatsächlich der Letzte?


    Es gilt jetzt die normale 3-jährige Verjährungsfrist lt. BGB.
    Soll heissen, das du noch Ansprüche ab 2012 geltend machen kannst.

  • Nikolaus:


    Mein Beileid! Du bist doch derjenige,der neulich die ganze Welt umarmen wollte,weil es Dir gelungen war,Dich mit der CB auf einen Vergleich zu einigen.


    Da hast Du Dich wohl zu früh gefreut.Merke Dir ab sofort,daß Du nicht SO schlecht denken kannst wie diese Typen immer und immer wieder "routinemäßig" handeln.


    Heute ist der 4.2.;eine Verspätung von zwei Tagen ist meiner Ansicht nach noch kein Grund zur Beunruhigung.Wenn Anfang nächster Woche Dein Geld allerdings immer noch nicht da sein sollte,wird es Zeit,Dir ein paar Fragen zu stellen und zu beantworten.


    Gestatte folgende Frage:


    WAS hast DU von der CB KONKRET als mit zwei Unterschriften versehene BESTÄTIGUNG Eurer Abmachung in der Hand???


    Wen(!!)in dieser von zwei(!! Bankern unterzeichneten Bestätigung hieb-und stichfest drinsteht,was "Sache" ist,ist der Moment gekommen,Dich beim AG beim Rechtspfleger nach der weiteren Vorgehensweise zu erkundigen und evtl.einen "Pfändungs-und Überweisungs-Beschluß" zu erwirken.Du mußt jetzt aus sachkundigem Mund erfahren,was und wie Du kurzfristig Deine Interessen durchsetzen kannst.


    Wenn Du die bestätigte Abmachung nicht in der Hand hast oder diese nur aus allgemeinem Geschwafel besteht,bist Du verar.... worden,mußt aber trotzdem beim Rechtspfleger tätig werden.Diese Leute kennen sich aus,wenn man ihnen die richtigen Fragen zusammen mit den richtigen Dokumenten vorlegt.

  • @IanAnderson2
    Ja ich bin diejenige, die sich so gefreut hat.
    Konkret habe ich ein Schreiben wo drin steht, dass Entgegenkommen erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Hiermit wären alle etwaigen Ansprüche einschl. Anspruch auf Ersatz von RA kosten oder Kosten eines Mahnverfahren, gleich aus welchen Rechtsgrund abgegolten.
    Bitte teilen Sie uns Ihr Einverst. mit allen Produkten dieses Schreibens durch Übersendung einer unterzeichneten Kopie diese schreibens mit.
    Selbstverständlich steht es Ihnen frei, alternativ das Mahn-bzw. Klageverfahren fortzuführen.
    Wir freuen uns, wenn es gelingt, mit unseren Vorschlag die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln.
    MfG CB mit 2 Unterschriften
    (jetzt bin ich am a....) könnt mich selbst ohrfeigen

  • @Leko81,


    mein Schwager hat gestern BG und Zinsen von Norisbank erstattet bekommen. War ein Vertrag aus 2008 der 2013 fertig getilgt war. Er hatte das ganz normale Musterschreiben verwendet und alles Mitte November eingereicht, als er davon erfahren hatte. Hatte dann auf erstes Schreiben keine Reaktion erhalten und auf nochmaliges Anschreiben mit erneuter Fristsetzung ein Schreiben erhalten, dass sie auf Einrede der Verjährung verzichten, das übliche halt, Prüfung dauert noch...


    Bei ihm ging es um eine BG von 300 Euro.

  • SANTANDER



    Wir haben gerade ohne Vorwarnung eine geforderte BG von der Santander erhalten,
    allerdings ohne Zinsen und mit dem Vermerk: " ..... aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.....


    Habe mich dann gleich mal via Mail bei denen gemeldet, nich das die glauben wir geben uns damit zufrieden.


    Aber sie leben

  • @tengel07


    Danek fuer die exemplarische Berechnung mit oder ohne BG.


    Es ist fuer mich bei meinem weiteren Vorgehen von nicht unerheblicher Bedeutung wie mit der BG und den Zinsen umzugehen ist.
    In meinem Fall lag die BG 2004 bei 1536,60 Euro.
    Berechne ich den Vertrag mittels der Rechner von Zinsen berechnen einmal mit und einmal ohne BG so ergibt dies eine Differenz von 2197,26 Euro.
    Gebe ich diese in den Verzugsrechner ein so ergibt sich eine Gesamtforderung an die Bank von 3546,81 Euro.
    Berechne ich lediglich die BG im Verzugsrechner so ergibt sich eine Gesamtforderung von 2480,37 Euro.


    Dies ist immerhin ein Unterschied von 1066,44 Euro.


    Da das Urteil mich auch etwas verwirrt, frage ich mich welcher Berechnungsmodus ist nun der richtige ?


  • Hallo,
    helft mir mal, ob ich jetzt richtig denke. Muss man nicht die BG
    verzinst zurück bekommen
    plus die Differenz an zu viel gezahlten Zinsrn?
    Da müsste doch bei dir mehr rauskommen?
    gruss