Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern



  • Also, mit dem Abzug von 25 .H. und 5,5 v.H. auf die gestzl. Kapitalertragssteuer sowie den Soli darauf, habe ich so meine Problem. Nach dem Gesetz müssen nur Einkünfte, deren Quelle ein Kapitalvermögen ist, so versteuert werden.
    Prozesszinsen indes sind Surrogate und haben den Zweck, einen erlittenen Vermögensschaden, der durch eine entsprechende Rechtshandlung verursacht wurde ( z.B. Schadenersatz aus VU etc. ) teilweise aufzuheben.
    Solche Tatbestände werden - so meine Rechtsauffassung - nicht von dem Kapitalertragssteuergesetz erfasst.
    Mit einem ähnlichen Themenkreis hat sich unser Gastgeber hier bereits auseinander gesetzt:


    http://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/


    Und beim Online - Lexikon " Wikipedia " ist hierzu nachzulesen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/K…ertragsteuer_(Deutschland)


    Also - da brat´mir een User hier ´nen Storch - ich sehe da keine Abgabepflicht.

  • Bitte hier mal dazu nach schauen:


    "nottele" schrieb am 28.01.2015 irgendwo in diesem ForumDie BG wurde mir bereits erstattet und nach dem MB die Zinsen abzgl. Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Ebenfalls werden die Kosten für meinen Anwalt und die Kosten des MB erstattet. (Nur gut - ich musste beiallem in Vorkasse)Der Anwalt bat mich um Rückruf und teilte mir mit, dass die in Abzug gebrachte Kapitalertragssteuer und Soli rechtswidrig sind und eine Erfindung der Banken. Die Erstattung ist kein Ertrag für mich, sondern eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Weiterhin meinte er, dass man diesen "Abzug" auch bei keiner Steuererklärung erstattet bekommt. Dies sei, wie erwähnt ein Schachzug der Bank.Bei mir wurden ca 28,00 € in Abzug gebracht. Habe auch keine Lust mehr deswegen weiter zu machen, da ich mir nicht sicher bin ob dieser Abzug rechtens ist. Bin erstmal froh, dass ich meine ganzen außergerichtlichenKosten wieder bekomme. Mehr hierzu bei: Bank verlangt auf die Verzugszinsen mit heutigem Schreiben "KAPITALERTRAGSSTEUER"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - Geld zurück - Finanztip CommunityIch denke das ist eine Wichtige Info, wenn das so zutrifftDanke "nottele"


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 606 - Geld zurück - Finanztip Community

  • @lanAnderson2


    ich habe deine Ausführungen gelesen und ich kann dir da zustimmen. Ich traue denen alles zu. Und von diesen Santander- Anwälten "Wendt und Henle" halte ich schon mal gar nichts. Ich möchte nicht wissen, wieviel die monatlich einstreichen, nur um alles was da über den Tisch kommt abzublocken. Sollen die doch den Kasper spielen. Wer zuletzt lacht, lacht am besten.


    Santander ist für mich gestorben...




    Aja, die Kollegen Wendt und Henle aus MG, der Stadt des einstigen bundesdeutschen Rekordmeister im Fußball. Dat war´n noch Zeiten. Da habe ich mich immer gefreut, wenn die Bazis ordentlich uff´n Allerwertesten bekommen haben. Lang, lang, ist´s her.
    Nebenbei gesagt: Kollegas Wendt sind zwar der Büttel des Auftraggebers, der Santander Consumer Bank, und müssen nach dem Grundsatz " Wessen Brot ich ess´, dessen... " arbeiten, aber dennoch gilt: Augeschoben ist nicht aufgehoben. Ein Anerkenntnisurteil droht auch hier. Und dat wird teurer!
    " Wetten, dass.... ".


    Leider haben wir Nicht - Millionarios und einfaches Verbraucher - Fußvolk schon im Rahmen des Kredit - oder Darlehnsgesprächs mit den auf Umsatz getrimmten Mitarbeiter/innen der Banken nur die Wahl zwischen Pest und Cholera oder - altgriechisch formuliert - zwischen Skylla und Charybdis. Wenn die " Freunde " von der Santander nicht finanzieren, dann wäre die X - Bank eingesprungen; allerdings zu den gleichen Knebelvertragskonditionen ( BG, RSV, Kontoführungsgebühr plus einen exorbitant hohen Zinssatz ). Ein Einkommensmillionär hat dieses Problem nicht. Der zahlt sogar bar.

  • VW / AUDI hat nun nach über 4 Monaten die Bearbeitungsgebühr ohne Zinsen erstattet.


    Muss man für die Zinsen einen Freistellungauftrag stellen und gibt es da Vorlagen?


    Nö, icke seh´dat so: Die Zinsen unterliegen nicht der Abgeltungssteuerpflicht. Gucke ma´ins Netz oder lese die Ausführungen hier.
    Nix da, mit 25 % und 5,5 % Soli, Frau Merkel!


  • Katrin, bei der Post-Deutsche Bank AG verhält es sich wohl, wie mit den übrigen Kreditinstituten auch: Mehrere Hunderttausend Fälle, kein Personal dafür, Land unter.
    Die Bearbeitungszeiten werden wohl lang, länger, sein. Leider. Du solltest dennoch Druck machen und nicht " abwarten und Tee trinken ".

  • Hallo, wie schon berichtet hat die Commerzbank die Bearbeitungsgebühren für ein Immodarlehen von 2005 erstattet. Da aber weit weniger Zinsen überwiesen wurden, als ich errechnet hatte, habe ich das Social Media Team angeschrieben. Sie gaben mir recht und die Differenz wird überwiesen mit dem Hinweis das bei Immodarlehen nur 2,5 % Verzugszinsen berechnet werden und nicht 5% . Das ist mir völlig neu oder stimmt das etwa.



    Nee, Stepfi, stimmt nicht. Die Kreativität der Banken kennt - wenn´s um´s Motto " Zahlemann und Söhne " geht keine Grenzen und Verwandten. Die " Verzugszinsen " bemessen sich nach § 288 I BGB und nicht nach den bankenüblichen Sätzen ( hier 2,5 v.H. ). Dat ist so, als würde Ostern und Wiehnacht uff een Tach fiellen. Oder. Stups, der kleine Osterhase feiert am selben Tag Weihnachten mit dem Grinch. Ich lach´mich wech. Diese kreativen Chaoten bei den Banken zaubern doch immer neue Varianten aus dem Hut, um ihre Bilanzen zu puschen. Wüüüüüüüüüüüüüüürg!


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 606 - Geld zurück - Finanztip-Community


  • Na,ja, ´nen Vergleich ist besser als nüscht. Aber: Warum haben se´net gleich anerkannt? Doch wohl nicht aus den Grundsätzen der Prozessökonomie heraus. Du solltest nach Eingang des Vergleichsprotokolls der " TARGO " ( Eigenwerbung: " So geht Bank heute " ) flugs einen Zweilzeiler schreiben und ´ne Frist zur Zahlung der Vergleichssumme setzen; anderfalls mit Vollstreckung ( hach, wie ich dat Wort liebe ) drohen. Da rührt sich sonst keine Hand zum Gruße.
    Ansonsten: Lob von hier. Toll gemacht. Mehr davon!

  • Nee, Stepfi, stimmt nicht. Die Kreativität der Banken kennt - wenn´s um´s Motto " Zahlemann und Söhne " geht keine Grenzen und Verwandten. Die " Verzugszinsen " bemessen sich nach § 288 I BGB und nicht nach den bankenüblichen Sätzen ( hier 2,5 v.H. ). Dat ist so, als würde Ostern und Wiehnacht uff een Tach fiellen. Oder. Stups, der kleine Osterhase feiert am selben Tag Weihnachten mit dem Grinch. Ich lach´mich wech. Diese kreativen Chaoten bei den Banken zaubern doch immer neue Varianten aus dem Hut, um ihre Bilanzen zu puschen. Wüüüüüüüüüüüüüüürg!


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 606 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Danke, Franziska!

  • Hat jemand Neuigkeiten über BG von Bausparkassen?


    Da Du mich ja so euphorisch begrüsst hast, war ich mal im Netz unterwegs.
    Ich gehe davon aus, dass Du nicht die Abschlussgebühr von der BauSpa zurück verlangst, denn die ist nach BGH - Rsp. rechtmäßig abverlangt. Bei den Darlehnsbearbeitungsgebühren gelten die identischen Voraussetzungen, wie für alle anderen Verbraucherkredite auch: Das Erheben einer BG ist rechtswidrig. Dieses geht ja aus den BGH - Urteilen bereits hervor.
    Wenn die BauSpa also neben einer Abschlussgebühr noch für die Zurverfügungstellung eines Darlehns eine BG abkassiert hat, muss diese erstattet werden.
    Ich hatte gelesen, Du hast bereits gegen die Schwäbischen ( Motto: Wir können alles, außer Hochdeutsch ) ´ne Klage erhoben???
    Da sehe ich gute Chancen. Die werden wohl aus prozesstaktischen Gründen in einem Termin anerkennen. Ihre RAs müssen schließlich auch Brot kaufen und... dat Leben ist teuer.


  • Bitte hier mal dazu nach schauen:


    "nottele" schrieb am 28.01.2015 irgendwo in diesem ForumDie BG wurde mir bereits erstattet


    Hallo, das habe ich nicht geschrieben!!!
    Ich habe noch keinen Cent erhalten, mir wurden nur einige nicht zu akzeptierende Vergleichsangebote gemacht.
    Habe inzwischen Klage beim Amtsgericht eingeleitet.



  • Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?

  • Hallo, das habe ich nicht geschrieben!!!
    Ich habe noch keinen Cent erhalten, mir wurden nur einige nicht zu akzeptierende Vergleichsangebote gemacht.
    Habe inzwischen Klage beim Amtsgericht eingeleitet.


    Huch, da war ich wohl auf dem falschen Dampfer?. Wieso wollen die sich dann noch vergleichen, wenn die Rechtslage klar ist ? Zahlen, Zinsen dazu, Klappe zu - Affe tot!

  • @ lobster53
    Es gibt beim AG Nürnberg einen Fall (hier gegen die
    BSQ-Bauspar AG), in dem der Richter die BG beim Bankvorausdarlehen für
    unrechtmäßig angesehen habe. Die Bauspark. wolle aber in Revision
    gehen, weil sie der Meinung ist, dass es sich um einen Bausparvertrag
    handeln würde und dass es im Sinne der Mitgliedschaft aller Bausparer wäre, die
    Bonität zu prüfen und dass sie dadurch Kosten gehabt hätten.


    Ich sehe trotzdem Chancen, mal sehen!

  • Ich kann es gar nicht glauben! Muß man denn auf einen Mahnbescheid nicht reagieren Dann dauert es nochmal 3 Monate bis zur Klage? Mein RA hat der Commerzbank eine letzte Frist bis zum 25.03. gesetzt und danach Mahnbescheid, Also krieg ich erst Ende 2015 mein Geld .


    Doch, auch die Bank muss auf einen zugestellten Mahnbescheid reagieren und zwar durch Erhebung des Widerspruchs binnen einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung . Danach wird der mögliche Widerspruch als Einspruch gegen einen bereits erlassenen Vollstreckungsbescheid ( VB ) gewertet. Aus einem VB kann sofort die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, muss der der Antragsteller weitere Gerichtskosten als Vorschuss einzahlen und seine Ansprüche im so genannten streitigen Verfahren schriftlich über eine " Anspruchsbegründungsschrift " - ist nix anderes als ´ne Klage - spezifizieren. Die Form hierfür ist vorgeschrieben ( ZPO ).
    Die Zahlung der Gerichtskosten und das Einreichen eines schriftlichen Begründung sollte alsbald erfolgen. Ob dieses bis zu 3 Monate oder mehr dauert, liegt an sowohl an der Partei und dem Geschäftsanfall in dem Gericht / der zuständigen Zivilabteilung/ dem Dezernat .
    Also: Hurtig ran, dann gibt´s eher Moneten!


  • Also, ich verstehe das so, dass die BauSpa den gesamten Instanzenzug ausschöpfen möchte? Oder hat des AG Nürnberg wegen der Grundsätzlichkeit einer Rechtsfrage hier - eine Sprungrevision zugelassen? Ansonsten wäre doch da bei dem Landgericht in Nürnberg Feierabend, weil die Streitsumme, der Streiwert, nicht erreicht ist?

  • @lobster53


    Ich habe da keine Ahnung, das war der Eindruck der Klägerin nach dem, was der Richter und der Anwalt der BauSpa in der Verhandlung gesagt haben. Das schriftliche Urteil steht wohl noch aus, aber der Richter sei voll auf Seiten der Klägerin gewesen sein.

  • lobster53:


    Ich wäre Dir für eine kurze und deutliche Bewertung meines Beitrags auf Seite 604 um 13:22h zur Vorgehensweise der "Santander-Knechte-Anwälte" als "zweite Meinung"dankbar.


    Bei meiner (Fach)anwältin liegt der Vorgang auf dem Tisch samt noch ergänzender Informationen.


    Ich möchte einfach wissen,wie diese Strategie der Gegenseite zu bewerten ist und welche Mittel es dagegen gibt.


    Außerdem:


    Ich habe hier schon mehrfach vergeblich nachgefragt,aber keine Antworten erhalten:


    Kann ich auch strafrechtlich meine Forderungen "untermauern" und wenn ja mit welchen Paragraphen aus dem StGB??

  • Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?





    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.


  • Ian, auch der Querflötenspiel ist eine komplizierte Angelegenheit. Der " Tull " - Leader kann es, der Amateur lernt es, der Laie hat es nicht druff.
    So ähnlich verhält es sich hier mit vielen Fragen, deren Antworten oft richtig sind, die dann aber in der Praxis kaum zutreffen.


    Die " Sanatnder - Knechte ", wie Du sie nennst, sind nichts anderes als Dienstleister. Sie bieten sich an. Dafür gibt es Money. Damit kann der " Knecht " seine eigenen Schulden bei der Bank abstottern, ein Brot kaufen, manchmal seine Familie ernähren. Dat nennt sich dann Soziale Marktwirtschaft. Würden wir allerdings im - theoretischen - Sozialismus leben, müsste der " Santander - Knecht " sich nicht in die " Knechtschaft " der Bank begeben, weil er Miteigentümer wäre.
    Ich möchte das Verhalten der Herren Kollegen in Gladbach nicht so bewerten, als würden sie aus der " Knechtschaft " heraus, sich in Deinem Fall, noch im besonderen Maße ins Zeug legen. Deshalb sehe ich dat so: Dat is deren Job!


    Und dazu gehört, dass sie auftragsgemäß gegen die Tausenden von Mahnbescheiden, Tausende von Widersprüchen einlegen, um zu verhindern, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erhält. Denn damit kann ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden, um die Forderung beizutreiben.
    Das Kalkül der Santander ist - wie auch jenes bei anderen Banken - Zeit gewinnen, weil es eben eine hungrige Meute von mehreren Hunderttausend Anspruchstellern vor der Tür des Bank - Palastes gibt, die die Zähne fletschend, ihr Geld zurück haben will.


    Dieses Verhalten nennt sich Prozessaktik. Diese Strategie wird von den Bank - Managern ausgegeben und von der Herren Kollegen in Gladbach eben 1:1 umgesetzt. Du solltest deshalb weiter Druck machen. Nerve Deine RAin, auch wenn sie Dich dadurch nicht mehr lieb hat, und rufe sie mindestens ein Mal pro Tag an.
    Auch bei der alten Tante Justitia gilt nämlich immer noch: " Wer laut schreit, bekommt zuerst Futter. "


    Kämpfe um Dein Recht. Denke an Ian und seinen unvergessenen Auftritt beim Festival auf der Isle Of Wight - " Nothing Is Easy "! Er sang damals schon den zutreffenden Text!