Mahlzeit!
Ich lese hier seit einigen Tagen aktiv mit, bin leider erst bei Seite 47. Dennoch brennt mir mein Thema unter den Nägeln, ich hoffe daher um Nachsicht, sofern es bereits beantwortet wurde.
Ich habe vor einer Weile einen PKW gekauft und dabei die Finanzierung des Vorbesitzers übernommen. Hierzu musste ich eine "Gebühr für die Durchführung" der Schuldübernahme iHv. 250 EUR bezahlen. Diese habe ich mit dem Urteil Anfang des Jahres eingefordert. Leider erhielt ich eine Absage, dass lt. Vertrag keine Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde. Sprich man geht davon aus, dass diese "Gebühr für die Durchführung" keine Bearbeitungsgebühr im Sinne des Urteils wäre. Richtig?
Ansonsten bin ich noch bei der S-Bank mit zwei Verträgen vorständig. Auf beide Schreiben vom vergangenen Montag (17.11.2014) erhielt ich am Donnerstag (20.11.2014) folgende Rückmeldung. Damit erkennt die Bank an, dass eine Verjährung vom Tisch ist - auch wenn die Zahlung ggf. erst nach dem 31.12.2014 vorliegen sollte. ODER?
ZitatIhr Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr haben wir erhalten!
Wir werden Ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Erstattung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitere Maßnahmen Ihrerseits zur Unterbrechung der Verjährung sind nicht erforderlich und es besteht keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmanverfahren zu betreiben.
Nachdem die S-Bank wohl unterschiedlich arbeiten soll (mal 1% Zinsen, mal keine, ...), hier noch der Hinweis, dass mein Schreiben von der Hauptverwaltung (Service-Team-Kredit) bearbeitet wurde.