Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet?

  • Hallo eve, schön, dass Sie Ihr Interesse an Ihrem Thread nun wiederentdeckt haben. :) Bezüglich Beitragsanpassungen ist die Antwort von @R.F. grundsätzlich richtig, es gibt bei den meisten Gesellschaften kein absolutes "Ende" - außer dem Tod. Ich meine mich allerdings zu erinnern, dass es Gesellschaften gibt, die die Beiträge ab 90 nicht mehr anpassen, finde dazu aber gerade keine Unterlagen. [...]

    Falls doch noch gefunden, bitte nicht hier auflisten.
    Denn deren entsprechend betagte Kunden könnten sich Sorgen machen - zumindest diejenigen unter ihnen, die schon mal etwas von Robin Cook gelesen haben8)

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ja, ist Käpt'n Hook. Bei dem genannten Tarif handelt es sich um A1200 aus der Unisex-Zeit. Eine Zahl muss ich korrigieren. Bei den 12,5% hat die Tabellenkalkulation die unbelegten Zellen aus den "Nulljahren" nicht mitgerechnet. Wenn die korrekterweise mit eingerechnet werden, kommen "nur" noch sportliche 8,23% im Durchschnitt pro Jahr heraus. Bei einem Minus-Jahr, das war der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags. Wurde übrigens im darauffolgenden Jahr durch eine Erhöhung um 27% "kompensiert". Insgesamt ist der Beitrag in diesem Tarif von 91,65 € auf aktuell 353,00 € gestiegen, das ergibt die Steigerung um 285%. Die zu erwartende Erhöhung für dieses Jahr kommt dann noch dazu. Ehrlicherweise muss dazu gesagt werden, dass die Erhöhungen in den beiden weiteren Tarifen für stationäre Behandlung und Zahnbehandlung über die Jahre nicht ganz so hoch waren, da liegt die Steigerung insgesamt bei jeweils "nur" knapp unter und über 200%. Krankentagegeld ist nicht versichert.

    Bei der persönlichen Beitrags-/Leistungsquote von 7% sind auf der Seite der Beiträge die Beitragsrückerstattungen (meist ein bis zwei Monatsbeiträge) berücksichtigt.

    Das Hauptproblem der Beitragssteigerungen bei den Privaten Krankenversicherungen sehe ich übrigens bei den pseudounabhängigen "Treuhändern", die mit Geld zugeschüttet werden und im Gegenzug alles durchwinken, was ihnen der Geldgeber vorlegt. Und wenn man als Versicherung davon ausgehen kann, dass der "Treuhänder" alles abzeichnet, kann man als Versicherung auch alles verlangen. In der Pflegeversicherung bei einem Branchenkartell mit einseitiger Preissetzungsmacht, Versicherungspflicht und einem besonders schamlosen "Treuhänder" ist das noch schlimmer.

  • Ich habe zwar eigentlich keine Veranlassung, eine Lanze für die HUK zu brechen, aber sooo schlimm war die dann ja doch nicht, oder? :) Wie hoch ist denn nun der frühere und jetzige Gesamtbeitrag für alle Tarifbausteine? Kann es sein, dass hier 19 Jahre lang, derzeit immer noch und vermutlich weiterhin für die nächsten Jahre eine fette Ersparnis gegüber dem GKV Beitrag auf dem Ticket steht? Plus ordentliche Beitragsrückerstattungen? Das wäre dann ja Klagen auf sehr hohem Niveau. ;)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aktueller Gesamtbeitrag (ambulante Heilbehandlung mit 1200 € SB, stationäre Heilbehandlung, Fallpauschale, ohne Chefarzt, Zahn mit 80/60% Erstattung) ist ca. 580 € plus ca. 120 € Pflegeversicherung. Dafür sind die (praktisch aber sowieso so gut wie nicht in Anspruch genommenen) Leistungen aber auch unter dem Strich eher schlechter als in der GKV, wobei ich mich darüber nicht beschwere, das habe ich bewusst so gewählt und gewollt. Eine fette Ersparnis gegenüber der GKV steht über die gesamte aktuelle und (hoffentlich) noch zu erwartende Versicherungszeit ganz sicher nicht auf der Rechnung, ohne das jetzt ausgerechnet zu haben.

  • Aktuell beträgt die Ersparnis gegenüber dem GKV Höchstbeitrag von 978 EUR immerhin 178 EUR pro Monat. Anfangs war die Ersparnis vermutlich noch ein ganzes Stück höher, richtig? Ein Sparplan über 200 EUR über 19 Jahre ergibt mit 6% Rendite im Depot eine Summe von 83.657,26 EUR. Davon könnten Sie den kompletten aktuellen PKV Beitrag per Entnahmeplan fast 15 Jahre lang bezahlen. Da Sie schrieben, dass der gesetzliche Zuschlag entfallen ist, scheinen Sie älter als 60 zu sein. Rechnen wir mal mit 63. Das heißt bis 78 ist Ihre PKV sozusagen kostenlos bzw. Sie bekommen sogar noch Geld raus aufgrund des Zuschusses der KVdR. Die Beitragsrückerstattungen habe ich da noch gar nicht einkalkuliert. Das meine ich mit "Klagen auf hohem Niveau". :)

    Bezüglich der bescheidenen Leistungen der HUK haben Sie leider völlig Recht.

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  • Hallo @R.F., @Dr.Schlemann, Alexis

    "Je nachdem, wann Sie Ihre PKV abgeschlossen haben, dämpft jedoch die angesparte Summe des gesetzlichen Zuschlags Beitragsanpassungen ab 65. Außerdem entfällt dieser 10%-ige Beitrag ab 60 und der Beitrag fürs Krankentagegeld mit der Rente. Auch das reduziert Ihre Kosten. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.pkv.de/wissen/beit…um-die-beitraege-steigen/."

    Ich bin seit 1990 in der PKV. Bei mir dämpft garnichts!! Die 10%-ige Beitragsermäßigung habe ich nicht feststellen können - im GEGENTEIL. Den Beitrag für das Krankentagegeld habe ich selbst gekündigt mit dem Ergebnis, dass der Betrag zunächst abgezogen wurde um ihn dann 4 Wochen später wieder erhöht auf die Rechnung zu setzen. Ich habe das Krankentagegeld NIE in Anspruch genommen (auch sonst so gut wie nix). Ich bin selbständig, bei wem sollte ich mich krank melden???? Der Ursprung der Kündigung waren die jährlichen Anfragen ob sich mein Verdienst verändert / erhöht hätte. Dann müsse man natürlich anpassen bzw. erhöhen. Ob sich meine Einnahmen verringert bzw. gleich Null waren, danach wurde nicht gefragt. Aber gezahlt habe ich brav.

    Ich war aus vielen,vielen Gründen( nicht wegen Corona) vor zwei Jahren psychisch am Ende.Ich habe monatelang praktisch nur geschlafen Ich wollte mir Hilfe holen. War schon an der Stelle wo der ICE ungehindert durchbraust. "Ja wenn Sie Hilfe brauchen, müssen Sie sich krankschreiben lassen. Ich habe mich, wenn auch verzögert krank schreiben lassen. Ich solte dann bei einem Amtsarzt etwa 60 km entfernt um 9.30h auftauchen. Glauben Sie mir, Herr Dr. Schlemann, ich war dazu wahrlich nicht in der Lage.

    Die PKV hatte "Angst", mir eventuell Krankentagegeld zahlen zu müssen. Sie hat mir überaus deutlich gemacht, dass bei keinerlei Einkünften kein Krankentagegeldanspruch besteht.(Aber zahlen darf man schon) Ich musste sogar die Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre vorlegen. Ich empfand das als demütigend.

    Laut BGH- Urteilen handelt es sich hier jedoch um eine Summenversicherung, die unabhängig von den Einnahmen/Einkünften ist, oder?

    Nun stellt sich die Frage, ob man nicht doch einen "windigen" Anwalt befragen sollte. (obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe) Das war übrigens meine Ausgangsfrage.

    Denn wenn "etwas Geld" dabei herauskäme, da die Erhöhungen nicht ausreichend begründet und auch sonst Erklärungsbedarf bestünde, wäre es doch für den "PKV-Klienten" zumindest zeitweise eine gewisse Erleichterung, auch wenn - wie Herr Schlemann sagt - die "Ernüchterung" dann später kommt.

    Grüsse eve


     

    Code
  • Hallo Eve,

    hier läuft einiges durcheinander, was schwierig ist, auf einen Nenner zu bringen. Zwei bis drei Sachen packe ich dazu mal an:

    Eve:
    Die 10%-ige Beitragsermäßigung habe ich nicht feststellen können - im GEGENTEIL
    .

    Das heißt, dass du den damals - vor ziemlich genau 22 Jahren - den PKV-Bestandskunden aufkomplimentierten 10%igen Beitragszuschlag - in 5 erträglichen 2%-Stüfchen - aktiv abgewählt hast. Dann konnte später natürllich auch nichts ermäßigt werden. Von nichts kommt nichts.

    Oder aber du hättest die 60 noch vor Dir - das weißt du aber besser als ich.

    Eve:

    Den Beitrag für das Krankentagegeld habe ich selbst gekündigt mit dem Ergebnis, dass der Betrag zunächst abgezogen wurde um ihn dann 4 Wochen später wieder erhöht auf die Rechnung zu setzen.

    Das war kein Ergebnis, sondern Zufall, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Diese Erhöhung wäre auch dann genauso eingetreten, wenn du das Kranketagegeld nicht gekündigt hättest.

    Eve:
    Ich habe das Krankentagegeld NIE in Anspruch genommen.
    Und selbst wenn, hätte dir dafür keiner einen Vorwurf gemacht geschweige denn einen Strick daraus gedreht. Es wäre einfach geflossen, weil du es vermutlich gebraucht hättest.
    Und nicht einmal das Finanzamt hätte sich dafür interessiert.

    Du siehst: man kann sich über alles aufregen - oder aber sich erst mal schlau machen, ob nicht doch etwas anderes hinter dem vermeintlichen Grund zur Aufregung steckt.

    Was hältst Du von dieser Idee?

    Gruß

    von Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Alexis,

    Du hast wahrscheinlich recht bei Deinem ersten Punkt. Das habe ich scheinbar falsch gemacht bzw. nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, da damals andere Dinge im Vordergrund standen, nämich Kosten einsparen.

    Bei Punkt 2 und nach allem was da damals abgelaufen bin ich mir noch nicht sicher wie ich mich da verhalten soll. Das war kein Zufall!

    Aber ich will Dich jetzt auch nicht in epischer Breite mit dieser Story langweilen.

    Ich danke Dir jedenfalls für Deinen input und grüsse Dich ganz herzlich

    eve

  • Hallo eve, schön, dass Sie Ihr Interesse an Ihrem Thread nun wiederentdeckt haben. :) Bezüglich Beitragsanpassungen ist die Antwort von @R.F. grundsätzlich richtig, es gibt bei den meisten Gesellschaften kein absolutes "Ende" - außer dem Tod. Ich meine mich allerdings zu erinnern, dass es Gesellschaften gibt, die die Beiträge ab 90 nicht mehr anpassen, finde dazu aber gerade keine Unterlagen.

    Je nachdem, wann Sie Ihre PKV abgeschlossen haben, dämpft jedoch die angesparte Summe des gesetzlichen Zuschlags Beitragsanpassungen ab 65. Außerdem entfällt dieser 10%-ige Beitrag ab 60 und der Beitrag fürs Krankentagegeld mit der Rente. Auch das reduziert Ihre Kosten. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.pkv.de/wissen/beitrae…traege-steigen/.

    Zur Frage der Leistungen scheinen Sie bei Abschluss Ihrer PKV nicht gut beraten worden zu sein. Welche Leistungen im Tarif enthalten sind und welche nicht, ist ein ganz essentieller Teil der Beratung und vermeidet später böse Überraschungen. Private Krankenversicherung ist ein bisschen wie Pizzaservice: Sie bekommen genau das, was Sie bestellen, nicht mehr und nicht weniger. Unsere Kunden erhalten deshalb als Ergebnis der Beratung einen sehr detaillierten Vergleich von bis zu 6 Tarifen auf ca. 160 Seiten. Für Sie heißt das, bei Ihrer PKV die Tarifbedingungen anzufordern und diese wie Sie schreiben aufmerksam zu studieren, am besten mit dem Textmarker in der Hand. Meistens geht das eigentlich ohne Lupe bzw. Sie zoomen einfach am Bildschirm. :)

    War meine Antwort für Sie hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

  • Hm, die eigentliche Botschaft folgt vermutlich noch eve ? :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Ich rufe hier noch einmal unsere Diskussion zur PKV auf. Inzwischen hat mich der alte Seeräuber überrascht, nämlich dadurch, dass es dieses Jahr erstmals seit vielen Jahren in keinem Tarif eine Beitragserhöhung gab, außer der unverschämten Erhöhung in der PV um 40% zum Jahresanfang natürlich. Deshalb die Frage an Dr. Schlemann , wie es dieses Jahr damit insgesamt in der Branche aussieht. Du müsstest doch eigentlich einen recht guten Überblick haben. Ist das eine Ausnahme oder sind die Beiträge insgesamt in der Branche nicht oder zumindest weniger stark als in den letzten Jahren erhöht worden? Dass höhere Beiträge dieses Jahr sachlich nicht gerechtfertigt sind, liegt auf der Hand. Díe Leistungsausgaben sind in den letzten Jahren kaum gestiegen oder sogar zurückgegangen, die Sterbewahrscheinlichkeit ist erstmals seit vielen Jahrzehnten angestiegen, die steigenden Zinsen sorgen für höhere Kapitalerträge. Andererseits waren auch die z. T. drastischen Erhöhungen der letzten Jahre, bei mir 27% in 2019 und weitere 11% in 2020 im ambulanten Tarif nicht begründbar. Zugelangt wurde trotzdem.

  • Für die Erhöhung in der PPV kann der alte Seeräuber - für nur gelegentliche Mitleser: der Käptn Hook -nichts, denn der Tarif PVN ist ja ein Branchentarif, in dem es alle trifft oder keinen.

    In meinem ziemlich genau 70 Jahre jungen Fall ging es ja auch ordentlich zur Sache; von 84 auf knapp 120 €. 120 - das ist schon eine Hausnummer.

    Dann habe ich nochmal nachgerechnet und festgestellt, dass ich als gesetzlich Versicherter noch eine ganze Weile in Hausnummer 132 wohnen würde. Auf derselben Straßenseite zwar, aber noch ein kleines Stück weiter oben.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich rufe hier noch einmal unsere Diskussion zur PKV auf. Inzwischen hat mich der alte Seeräuber überrascht, nämlich dadurch, dass es dieses Jahr erstmals seit vielen Jahren in keinem Tarif eine Beitragserhöhung gab, außer der unverschämten Erhöhung in der PV um 40% zum Jahresanfang natürlich. Deshalb die Frage an Dr. Schlemann , wie es dieses Jahr damit insgesamt in der Branche aussieht. Du müsstest doch eigentlich einen recht guten Überblick haben. Ist das eine Ausnahme oder sind die Beiträge insgesamt in der Branche nicht oder zumindest weniger stark als in den letzten Jahren erhöht worden? Dass höhere Beiträge dieses Jahr sachlich nicht gerechtfertigt sind, liegt auf der Hand. Díe Leistungsausgaben sind in den letzten Jahren kaum gestiegen oder sogar zurückgegangen, die Sterbewahrscheinlichkeit ist erstmals seit vielen Jahrzehnten angestiegen, die steigenden Zinsen sorgen für höhere Kapitalerträge. Andererseits waren auch die z. T. drastischen Erhöhungen der letzten Jahre, bei mir 27% in 2019 und weitere 11% in 2020 im ambulanten Tarif nicht begründbar. Zugelangt wurde trotzdem.

    Dazu steht einiges auf unserer Seite "PKV Beitragsanpassung: Was tun wenn der Beitrag erhöht wird?".

    Bei der Pflegepflichtversicherung fiel zwar einerseits der Corona-Zuschlag (7,30 EUR pro Monat für Beihilfeberechtigte, 3,40 EUR für alle anderen), den per Gesetz nur Privatversicherte entrichten mussten, zum 31.12.2022 weg.

    Der Grund dafür, dass die private Pflegepflichtversicherung dennoch ab 1.1.2023 deutlich teurer wurde, sind, wie auf der Seite des PKV Verbands im Detail beschrieben, politische Reformen (Entlastung Pflegebedürftiger von Zuzahlungen, Tariflohn für Pflegekräfte). Bis steigende Zinsen zu einer Entlastung führen dauert es eine Weile, da die Gesellschaften ja nicht mit Tages- und Festgeld arbeiten, sondern mit längerfristigen Anlagen. Aus dem gleichen Grund stiegen die Beiträge auch nicht unmittelbar bei sinkenden Zinsen.

    Bei der Einordnung hilft übrigens, wenn man nicht von Prozent spricht, sondern von absoluten Beträgen. Wenn ich für mein Croissant 100% mehr zahle klingt das erst mal dramatisch. Wenn der Preis absolut aber nur von einem Euro auf zwei Euro steigt, ist das selten existenzgefährdend. :)

    Nicht ganz unwichtig, wie schon von Alexis zutreffend angemerkt: Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung liegt weiterhin deutlich unter dem auf unserer Seite "Sozialversicherungswerte 2023: GKV wird 4,70% teurer!" beschriebenen Beitrag zur gesetzlichen sozialen Pflichtversicherung von 169,58 EUR im Monat für Kinderlose bzw. 152,12 EUR mit Kind. Das sind die Sätze für Höchstbeitragszahler als Benchmark für normale Angestellte. Wer weniger verdient, könnte nicht in die PKV wechseln. Wenn jemand mit Kind in Hausnummer 132 EUR wohnt, scheint er monatliche sozialversicherungspflichtige Bezüge i.H.v. 4.327 EUR zu erhalten. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • [...]

    Nicht ganz unwichtig, wie schon von Alexis zutreffend angemerkt: Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung liegt weiterhin deutlich unter dem auf unserer Seite "Sozialversicherungswerte 2023: GKV wird 4,70% teurer!" beschriebenen Beitrag zur gesetzlichen sozialen Pflichtversicherung von 169,58 EUR im Monat für Kinderlose bzw. 152,12 EUR mit Kind. Das sind die Sätze für Höchstbeitragszahler als Benchmark für normale Angestellte. Wer weniger verdient, könnte nicht in die PKV wechseln. Wenn jemand mit Kind in Hausnummer 132 EUR wohnt, scheint er monatliche sozialversicherungspflichtige Bezüge i.H.v. 4.327 EUR zu erhalten. :)

    Ja, das kommt ziemlich genau hin. Wobei die Nr. 132 ja mehrere diophantische Lösungen zwischen GRV-Rente einerseits und BAV andererseits enthält.

    Beispiel: bei einer Rente von 2.000 € mtl. wäre dazu eine BAV-Einmalzahlung von exakt 279.240 € erforderlich gewesen. So hoch war die in meinem Fall bei weitem nicht ausgefallen. aber ich will auch nicht meckern.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Entweder ich habe im Mathe Leistungskurs nicht richtig aufgepasst, oder einiges schon wieder vergessen (sehr wahrscheinlich) oder ich habe gerade ein neues Wort gelernt: "diophantisch". Danke Alexis . :)

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  • Ich wollte eigentlich nicht über die Pflegeversicherung diskutieren, sondern hatte das nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Aber wenn es schon angesprochen wird, dann darf auch erwähnt werden, dass da 1.400 € im Jahr für (fast) nichts kassiert wird. Der Gesetzgeber hat ein Branchenkartell geschaffen, das sich praktisch unreglementiert und sogar noch bußgeldunterstützt nach Lust und Laune selbst bedienen kann. Was dabei heraus gekommen ist, lässt sich in den Jahresabschlüssen der Gesellschaften nachlesen, nämlich die bei weitem für die Versicherungsgesellschaften lukrativste Versicherungssparte mit einer Beitrags-/Leistungsquote von inzwischen unter 25%, nach dem diesjährigen Beitragsschub wahrscheinlich eher sogar nur noch 20%. Der völlig ungerechtfertigte Corona-Zuschlag passt da natürlich auch ins Bild. Dass sich auf diese Weise eine der wenigen Branchen, die von Corona nachhaltig profitiert hat, weil nämlich die Leistungsbezieher ganz allgemein und die teuersten Leistungsbezieher im besonderen überdurchschnittlich weggestorben sind, selbst bedient, ist zwar schamlos aber auch systemtypisch. Aber andererseits kann sich da der versierte Versicherte immerhin noch wegen der anderen Webfehler des Systems schadlos halten.

    Die Frage ging auch nicht um die absolute oder prozentuale Entwicklung der Croissant-Preise, sondern mich hatte interessiert, ob es ein branchenweites Bild ist, dass die für die Versicherungen schon lange nicht mehr so gut gewesenen Rahmenbedingungen sich in gebremsten oder gar unterbliebenen Beitragserhöhungen niederschlagen, oder ob das eine singuläre Erscheinung bei einer Gesellschaft ist. Und dazu findet sich auch nichts auf der Website von Dr. Schlemann, ich gehe aber davon aus, dass dort ein Überblick vorhanden sein dürfte.