Bin grad an der Steuererklärung für 2018. Ich habe damals ein Notebook gekauft (Beleg ist vorhanden), das ich natürlich angeben werde. Kann ich zusätzlich Arbeitsmittel (hier: Büromaterial) unterhalb der Nichtbeanstandungsgrenze (also mit einem Betrag von 110 €) ohne vorhandene Belege angeben oder gilt hier: entweder Notebook oder das Büromaterial?

Arbeitsmittel steuerlich absetzen
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caramax -
20. Dezember 2022 um 09:49 -
Erledigt