Bin grad an der Steuererklärung für 2018. Ich habe damals ein Notebook gekauft (Beleg ist vorhanden), das ich natürlich angeben werde. Kann ich zusätzlich Arbeitsmittel (hier: Büromaterial) unterhalb der Nichtbeanstandungsgrenze (also mit einem Betrag von 110 €) ohne vorhandene Belege angeben oder gilt hier: entweder Notebook oder das Büromaterial?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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