Arbeitsmittel steuerlich absetzen

  • Bin grad an der Steuererklärung für 2018. Ich habe damals ein Notebook gekauft (Beleg ist vorhanden), das ich natürlich angeben werde. Kann ich zusätzlich Arbeitsmittel (hier: Büromaterial) unterhalb der Nichtbeanstandungsgrenze (also mit einem Betrag von 110 €) ohne vorhandene Belege angeben oder gilt hier: entweder Notebook oder das Büromaterial?

  • Stand noch niemand vor der Fragestellung? Ich habe halt viel Kleinkram (sicher für mehr als 110 €) für die Arbeit gekauft aber nicht jede Quittung aufgehoben. Würde das aber doch gern steuerlich geltend machen.