Werbungskostenpauschbetrag nicht berücksichtigt

  • Hallo.

    Für das Jahr 2013
    bezog meine Lebensgefährtin als Einkommen ausschließlich
    Krankengeld und Arbeitslosengeld unterhalb des Freibetrags von 8130€.

    Wir leben zusammen
    in einem Haushalt.

    In meiner
    Steuererklärung Anlage Unterhalt machte ich den Unterstützungsbetrag
    geltend.

    Im Steuerbescheid
    wurde bei der Berechnung ihres Einkommens der
    Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ nicht berücksichtigt.

    Begründung :

    „Bei den
    anrechenbaren Einkünften der zu unterhaltenden Lebensgefährtin ist
    der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu berücksichtigen, da keine
    entsprechenden steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.“

    Ist das zutreffend?