Werbungskostenpauschbetrag nicht berücksichtigt

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  • Hallo.


    Für das Jahr 2013
    bezog meine Lebensgefährtin als Einkommen ausschließlich
    Krankengeld und Arbeitslosengeld unterhalb des Freibetrags von 8130€.


    Wir leben zusammen
    in einem Haushalt.


    In meiner
    Steuererklärung Anlage Unterhalt machte ich den Unterstützungsbetrag
    geltend.


    Im Steuerbescheid
    wurde bei der Berechnung ihres Einkommens der
    Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ nicht berücksichtigt.


    Begründung :


    „Bei den
    anrechenbaren Einkünften der zu unterhaltenden Lebensgefährtin ist
    der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu berücksichtigen, da keine
    entsprechenden steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.“


    Ist das zutreffend?