Hallo.
Für das Jahr 2013
bezog meine Lebensgefährtin als Einkommen ausschließlich
Krankengeld und Arbeitslosengeld unterhalb des Freibetrags von 8130€.
Wir leben zusammen
in einem Haushalt.
In meiner
Steuererklärung Anlage Unterhalt machte ich den Unterstützungsbetrag
geltend.
Im Steuerbescheid
wurde bei der Berechnung ihres Einkommens der
Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ nicht berücksichtigt.
Begründung :
„Bei den
anrechenbaren Einkünften der zu unterhaltenden Lebensgefährtin ist
der Werbungskostenpauschbetrag nicht zu berücksichtigen, da keine
entsprechenden steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.“
Ist das zutreffend?