Im Finanztyp vom 5.1.23 wird behaupte, die Steuerbefreiung für PV Anlagen gilt rückwirkend ab 01.01.2022. Alle Pressemeldungen sagen aber, das gilt erst für das Steuerjahr 2023.
Was ist richtig?
Im Finanztyp vom 5.1.23 wird behaupte, die Steuerbefreiung für PV Anlagen gilt rückwirkend ab 01.01.2022. Alle Pressemeldungen sagen aber, das gilt erst für das Steuerjahr 2023.
Was ist richtig?
Finanztyp ist schon mal nicht richtig.
Einkommensteuer gilt ab 01.01.2022, Umsatzsteuer ab 01.01.2023.