Die Vorabpauschale kann theoretisch auch bei ausschüttenden Fonds anfallen, wenn die Ausschüttungen geringer sind als der Basisertrag bzw. die Wertentwicklung (falls die Wertentwicklung geringer ist).
Ansonsten würde ein Fonds, der nur minimale Beträge ausschüttet, günstiger besteuert als ein thesaurierender Fonds.