Prämiensparvertrag bei Sparkasse - zur Abhebung/Verringerung des Sparguthabens verleitet, €9600 Euro Schaden.

  • Meine Mutter hat 2005 einen Prämiensparvertrag bei der örtlichen Sparkasse abgeschlossen, kommt also langsam in die Phase, wo die Bonusprämien sich lohnen.


    Ich gebe das alles jetzt so wieder, wie es mir meine Mutter geschildert hat, kleinere Details mögen eventuell nicht ganz korrekt sein, aber im wesentlichen haben wir folgenden Sachverhalt:


    Beim Durchsehen der Unterlagen habe ich festgestellt, dass meine Mutter im Oktober 2020 von dem "Prämiensparbuch" einen krummen Betrag von €4.851,81 auf ihr Sparbuch umgebucht hat und damit effektiv das Sparguthaben, das zur gestaffelten Berechnung des Multiplikators der Prämienzahlung herangezogen wird (konkret: 200% der jährlichen Sparleistung, wenn das Sparguthaben das 25-fache der jährlichen Sparleistung von €2400 jährlich erreicht), reduziert hat.


    Sprich: Am Ende fehlen jetzt 2 Jahre Prämienzahlungen der höchsten Prämienstufe, weil das 25-fache der Sparleistung um ~4800 Euro/2400 Euro = 2 Jahre verkürzt wurde


    Darauf angesprochen erklärte sie mir, dass sie 2020 ein Schreiben von der Sparkasse erhalten habe (liegt mir leider nicht mehr vor, daher nur sinngemäß), in dem ihr mitgeteilt wurde, sie hätte die Möglichkeit, aufgelaufene Zinsen/Prämien von diesem Prämiensparbuch abzuheben/umzubuchen, was meine Mutter dann auch getan hat.


    Dies geschah nicht aus finanzieller Notwendigkeit (ausreichend Guthaben auf anderen Konten, keine konkreten Ausgaben, für die das Geld benötigt worden wäre, Geld wurde dort auch nicht entnommen) und garantiert ohne das Wissen, dass diese Abbuchung sie am Ende der Laufzeit des Prämiensparvertags 2 x 200% x 2400 = 9600 Euro kosten wird. Wäre Sie im Rahmen der Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sparkasse auf diese Konsequenz hingewiesen worden (die Umbuchung hat sie in Person in der Filiale vorgenommen), hätte sie die Umbuchung garantiert nicht vorgenommen.


    Um die gleiche Zeit herum, vermutlich 2019, als die Kündigungswelle für SPK-Prämiensparprodukte durch Presse ging, wurde meine Mutter auch einmal von ihrer Beraterin telefonisch kontaktiert und unverbindlich gefragt, ob sie den Prämiensparplan nicht kündigen möchte (ohne Alternativangebote, meine Mutter hat abgelehnt). Damit war das Thema erledigt, den Versuch einer Kündigung seitens der SPK wie in anderen Bundesländern hat es nicht gegeben).


    Jetzt meine Fragen:

    - Gibt es zufällig jemdanden, der ein ähnliches "Sie können jetzt Geld von Ihrem Prämiensparbuch abheben"-Schreiben von seiner Sparkasse erhalten hat? Sollte ich mal beim Verbraucherschutz anfragen, ob dort ähnliche Praktiken gemeldet wurden und aktenkunding sind? Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Einzelfall ist.


    - Hätte meine Mutter im Rahmen der angesprochenen Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sparkasse nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass ihr durch die Abhebung (ohne Not) ein fast fünfstelliger Nachteil entsteht?


    Im Idealfall würde ich mit der Sparkasse das Gespräch suchen und mich bemühen, diese Umbuchung durch eine Einzahlung quasi wieder rückzuabwickeln und das Sparguthaben wiederherzustellen, brauche jetzt aber Munition für die Argumentation.

  • Hallo mcbexx,


    Sie wissen doch „Denn ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann.“(BB)


    Die Aussage Ihrer Mutter als Geschädigte wird garantiert nicht reich. Wie Sie schon ansetzen, brauchen Sie parallele Geschichten. Die dürfen aber nicht bei irgendeiner anderen Sparkasse spielen sondern genau bei der SPK und der Filiale, bei der Ihre Mutter war.


    Sie können ja einen ersten Aufschlag bei der SPK machen. Mal sehen, was die sagen. Bei zu befürchtetem negativem Ergebnis wäre ggf. noch ein Weg, die Lokalpresse zu einer Geschichte zu motivieren. Ist natürlich zweischneidig. Nicht jedes Opfer möchte mit seiner Geschichte in die Öffentlichkeit.


    Gruß Pumphut

  • Ansonsten könnte man sich an die Lokalpolitik wenden, die in den entsprechenden Gremien der Sparkasse sitzt. Wenn die sich an den "Verbindungsoffizier" wenden, könnte sich die Sparkasse auf Kulanz besinnen. (Dieses Vorgehen macht weniger öffentliche Wellen.)

  • Ich würde außerdem schauen, ob Du die Original-Vertragsbedingungen des Prämiensparen findest. Dort wird vermutlich das o.g. Vorgehen nicht als Möglichkeit drin stehen - das wäre ggfs auch noch ein Argument.

  • Ich würde außerdem schauen, ob Du die Original-Vertragsbedingungen des Prämiensparen findest. Dort wird vermutlich das o.g. Vorgehen nicht als Möglichkeit drin stehen - das wäre ggfs auch noch ein Argument.

    Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Eigentlich ist bei dem Modell eine Abhebung nur nach Kündigung des Prämiensparens mit 3 Monaten Frist oder unter Hinnahme von Vorschußzinsen möglich, aber ich muss mir mal den kompletten Vertrag unserer Filiale aus dem Archiv ziehen lassen, mir liegt nur die Regelung zur Prämienstaffel sowie die Bestimmungen zur Anpassung des variablen Zinssatzes vor.