Was tun als Beamtin mit bisheriger Altersvorsorge?

  • Hallo ans Forum,


    meine Partnerin ist seit ca. 6 Monaten Beamtin und hat davor seit ihrem Abitur vor ca. 9 Jahren im Rahmen von Ferienjobs, Tätigkeiten als wissenschaftl. Hilfskraft und als Angestellte im Öffentlichen Dienst ca. 50 Monate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

    • Macht es Sinn, dass sie die häufig genannten 60 Monate mit Nachzahlungen auffüllt, um im Alter einen zusätzlichen Rentenanspruch zu haben? Gründe pro/contra?
    • Könnte ihr diese Zusatzrente irgendwann auf ihr Pension angerechnet werden?
    • Die Alternative wäre ja, sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen und privat z. B. in einem ETF oder in Festgeld anzulegen.
    • Wie lange könnte sie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung leisten? Noch ist sie Beamtin auf Probe und ich habe gelesen, dass es so lange - bis zur Lebenszeitverbeamtung - möglich sein soll.
    • Was kann man mit den zusätzlichen Einzahlungen in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) machen? Die kann man sich nach unseren bisherigen Recherchen nicht auszahlen lassen.

    Viele Grüße und danke für eure Antworten schon mal

  • Hallo Liebe/r Feri,


    Ich stehe dir gerne bei deinen Fragen zur Verfügung. Ich bin eine Finanzberaterin, und ich biete den Menschen auch eine private Altersvorsorge an. Es ist schon ein guter Weg, den du gehen möchtest beziehungsweise deine Freundin. Durch die Verwendung von ETFs kannst du nichts falsch machen. Jedoch wenn du es privat machst, sind die Steuern viel höher, als wenn du es bei einer Versicherungsfirma machst. Wenn du weitere Fragen dazu hast, kannst du mich gerne kontaktieren. Und ich zeige dir die Vorteile und Nachteile, wenn man es privat oder bei einer Versicherungsfirma abschließt.

    Ich werde mein Instagram Account hier verlinken. Du kannst mich gerne anschreiben und wir tauschen uns über Instagram unsere Nummern aus und da kann ich dir gerne alles Weitere erklären.

    LG

    RE

  • Hallo ans Forum,


    meine Partnerin ist seit ca. 6 Monaten Beamtin und hat davor seit ihrem Abitur vor ca. 9 Jahren im Rahmen von Ferienjobs, Tätigkeiten als wissenschaftl. Hilfskraft und als Angestellte im Öffentlichen Dienst ca. 50 Monate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

    • Macht es Sinn, dass sie die häufig genannten 60 Monate mit Nachzahlungen auffüllt, um im Alter einen zusätzlichen Rentenanspruch zu haben? Gründe pro/contra?
    • Könnte ihr diese Zusatzrente irgendwann auf ihr Pension angerechnet werden?
    • Die Alternative wäre ja, sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen und privat z. B. in einem ETF oder in Festgeld anzulegen.
    • Wie lange könnte sie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung leisten? Noch ist sie Beamtin auf Probe und ich habe gelesen, dass es so lange - bis zur Lebenszeitverbeamtung - möglich sein soll.
    • Was kann man mit den zusätzlichen Einzahlungen in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) machen? Die kann man sich nach unseren bisherigen Recherchen nicht auszahlen lassen.

    Viele Grüße und danke für eure Antworten schon mal

    Hallo.


    Eine Beitragserstattung ist nur unter gewissen Bedingungen möglich.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/210.html


    Im Zweifel Beratungstermin bei der Rentenversicherung machen. Muss aber auch alles nicht sofort entschieden werden.


    Freiwillige Beiträge (bzw. die Rente aus diesen Beiträgen) werden nicht bei der Pension gegengerechnet, zumindest wäre mir das nicht bekannt. Das ließe sich mit einem Blick in das jeweilige Versorgungsrecht (Bund? Land?) in Erfahrung bringen.

    Der anteilige Rentenanspruch aus den bisherigen Pflichtbeiträgen kann (je nach Höhe und Umständen) später bei der Pension gegengerechnet werden. Auch hier mit dem jeweiligen Versorgungsrecht abgleichen.


    Man muss abwägen, ob die Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beamtenversorgung "hilfreich" sind oder nicht.

    Ganz pauschal kann man das nicht sagen, es kommt eben darauf an.


    Freiwillige Beiträge kann sie leisten solange sie nicht pflichtversichert ist. Wenn sie will, von heute an bis zum Beginn der Rente. ;)


    Die VBL sollte noch immer die Möglichkeit der Beitragserstattung kennen. Einfach dort noch einmal in die Satzung schauen.


    Das soll jetzt erst einmal reichen.

    Sonst gerne erneut fragen.

  • VBL hat sich jedenfalls bei mir weder auszahlen noch aufstocken lassen, ich war aber auch recht lange als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig - mehr als fünf Jahre. Ob es für kürzere Zeiten Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht, kann aber sagen, dass der Service des VBL sehr gut ist: Dort hingemailte Fragen werden sehr schnell beantwortet.


    Im Übrigen würde ich mich (abhängig vom Alter) erstmal kundig machen, wie hohe Versorgungsansprüche noch als Beamtin erworben werden können: Wenn die (in Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Besoldung) den Maximalsatz erreichen, dürften alle weiteren Verrenkungen nichts bringen, da man als Beamter nicht mehr kriegt: Die Beamtenpension plus GRV plus BAV übersteigt den Höchstsatz grds. nicht. Es ist auch die Pflicht des Beamten, die Auszahlung von GRV und BAV zu beantragen - die können auch fiktiv gegengerechnet werden, wenn es der Beamte vergisst zu beantragen.


    (Wenn es nichts bringt und die Zeiten in der GRV zu keinem Anspruch führen, sind gezahlte Beiträge so eine Art Spende an die GLV, oder, Referat Janders? Würde mich darüber aber nicht grämen, weil man hat die ja in die eine Tasche des Staates gezahlt und der wird einen ja ordentlich versorgen in der Pensionszeit …)


    Langer Rede kurzer Sinn: Ich würde erstmal mit der Stelle sprechen, die nachher die Pension zahlt. Und dann mit der Gesetzlichen Rentenversicherung, wie Referat Janders schrieb.

  • Ergänzend:


    Meine Frau ist Beamtin (Niedersachsen). Wir werden ihre paar Monate aufstocken, sodass sie einen Rentenanspruch und einen kleinen Zuschuss zur pKV hat.

    Für sie haben wir es durchgeknobelt und es rechnet sich.


    Woanders kann es anders sein. ;)