Ich habe verstanden, dass 80% der Rentenversicherungsleistung bezogen auf die letzten 12 Monate von der BfA übernommen werden. Bei Hinzuverdienst zum ALG I gibt es einen Freibetrag von 165€. Wenn angenommen ich 1000€ hinzuverdiente, würden meine ALG I Bezüge abgesehen vom Freibetrag um 1000€ minus Steuern, Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse, PV) und evtl. Werbungskosten gekürzt. Wären die 80% Rentenversicherungsleistung der BfA unabhängig von einer solchen Kürzung (also fix) oder erfolgt dabei auch eine anteilige Kürzung? Mit anderen Worten: Kann man durch einen rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst die 80% Rentenversicherungsleistung sozusagen aufstocken? Die BfA kann übrigens diese Frage im Vorhinein nicht beantworten... das rechne das Programm dann aus...
Rentenversicherungsleistung der BfA bei ALG I und rentenversicherungspflichtigem Nebenverdienst
- RalfK
- Erledigt
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Hallo.
Einmal die Paragraphen 166 und 170 im SGB 6 anschauen.
Ergänzend "RV Recht" in die Suchmaschine des Vertrauens eingeben und die rechtlichen Arbeitsanweisungen zu den o. g. Paragraphen durchforsten.
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Danke für den Tipp. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man durchaus mit einem rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst die Gesamtrentenversicherungsleistung (also BfA-Anteil + Hinzuverdienst-Anteil) erhöhen, aber, da 80% vom Hinzuverdienst BfA-Anteil-mindernd wirken, nur zu einem geringen Teil, nämlich effektiv nur entsprechend 20% vom Hinzuverdienst. Renten-plus-wirksam wären also nur 20% des Hinzuverdienstes. Wenn ich das richtig verstanden habe...
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Fazit:
Mit Arbeitslosengeld und Hinzuverdienst wird man nicht mehr Rentenanspruch erwirtschaften als in der Beschäftigung zuvor.