Wechselservice für Strom und Gas: Lohnt sich das? SwitchUp die kostenlose bessere Alternative?

  • Es scheint erlaubt zu sein, Energieverträge anzubieten, die jährlich gekündigt werden können, was in den AGB steht, bei denen aber Preisgarantien für zwei Jahre gegeben werden, was offensiv beworben wird. Schwarzwald Energy ist damit schon negativ aufgefallen, siehe:

    Strom- und Gaspreise: Der Trick mit der Preisgarantie
    Strom- und Gaspreise: Trick mit der Preisgarantie bei Verträgen, die nur ein Jahr laufen. Denn da darf man den Preis nicht für zwei Jahre festschreiben.
    www.kontextwochenzeitung.de

    Meines Wissens besteht diese Praxis fort. Wahrscheinlich besagt die Rechtsprechung, dass alle Leute sich nun mal die AGB durchlesen müssen, und dass die das Entscheidende sind.

  • Vor Gericht und auf Hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.


    Unabhängig von rechtlichen Erwägungen ist es unseriös, eine Preisgarantie für einen gewissen Zeitraum zu versprechen und den Vertrag dann während dieser Zeit anbieterseits zu kündigen oder den Preis zu erhöhen. Tut ein Anbieter das aber trotzdem, bleibt in letzter Konsequenz der Rechtsweg, der allerdings akut keine Lösung bereithält.


    Im vorliegenden Fall geht es um die Preisverwerfungen zum Jahreswechsel 2022/2023 vor Beginn des Ukraine-Kriegs, durch die reihenweise Discount-Energieanbieter umgefallen sind. Solche Situationen bekommt man mittels Rechtsweg nicht in den Griff. Was hilft dem Kunden die gewonnene Klage (für die er die Gerichtskosten und den eigenen Rechtsanwalt erstmal vorschießen mußte), wenn der unterlegene Gegner beim Urteilsspruch pleite ist?


    Die aufgeworfene grundsätzliche Fragestellung, nämlich: Kann ein Anbieter eine Preisgarantie durch eine kürzere Kündigungsfrist in den AGB aushebeln? werde ich als Einzelkunde auch rechtlich nicht klären können, das könnte allenfalls eine Körperschaft wie etwa eine Verbraucherzentrale tun.


    Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Paar Stiefel.


    Mir hat im letzten Jahr ein Telekommunikationsanbieter während der Mindestlaufzeit des Vertrags den Preis erhöht. Das löst zwar ein Sonderkündigungsrecht aus (das ich auch wahrgenommen habe), aber der Anschlußpreis verteilt sich so halt nicht auf 24 Monate, sondern nur auf 12. Noch sind auch auf diesem Markt hohe Neukundenprovisionen üblich. Also habe ich die nächste Neukundenprovision halt bereits nach 12 Monaten bekommen statt nach 24.


    Letztlich ist das alles ein Rechenexempel.