Photovoltaik Anlage 2022 gekauft, teilgeliefert, 2023 fertiggestellt

Liebe Community,
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  • Hallo Zusammen,


    wir haben 2022 eine PV Anlage gekauft und eine Teilrechnung in 2022 erhalten, 2023 wird sie hoffentlich/wahrscheinlich fertiggestellt. Umsatzsteuer war damals logischerweise noch mit drauf.


    Jetzt die Frage, kann ich irgendwas von der 1. Teilrechnung steuerlich absetzen bzw. kann die Abschreibung auf die 20 Jahre schon loslegen?

  • die Anlage hat 12,9 kWp, wird auf meinem selbstgenutzten Wohnhaus (inkl. Einliegerwohnung, die aber nicht davon profitiert) angebracht und beinhaltet Lieferung und Montage.

    Auf der 2. Teilrechnung wurde der Wechselrichter berechnet, davor waren es die Module. Es kommt noch eine dritte Teilrechnung mit den Schienen und keine Ahnung was noch.

  • Sofern du dem Anbieter gegenüber diese Punkte erklärst (Anlage unter 30 kWP und auf Privathaus), sollte er in der Schlussrechnung die Umsatzsteuer für die Endrechnung und die beiden Abschlagsrechnungen auf 0% setzen.


    Gleichzeitig kannst du (ab Fertigstellung der Anlage) weder Abschreibung geltend machen noch Vorsteuer vom Finanzamt holen, da du in die neue Regelung fällst und "zwangsweise" kein Unternehmer mehr bist.


    Solltest du aufgrund der 2022er Rechnungen doch Vorsteuer geltend machen ("man kann es ja einfach mal versuchen"), würdest du diese in 2023 durch die Rechnungskorrektur des Anbieters der Anlage voll wieder zurückzahlen müssen. Durch den Verzicht in 2022 auf die Behandlung als Kleinunternehmer bist du m.E. zudem 5 Jahre an deine Wahl gebunden. Sprich: Du hast nichts davon gehabt, musst aber trotzdem die nächsten 5 Jahre eine Umsatzsteuererklärung einreichen und m.E. auch deinen Eigenverbrauch besteuern.


    Mein Rat: Momentan nix machen, dem Anbieter die o.g. Punkte anzeigen und auf die geänderte Steuergesetzgebung verweisen, die Endrechnung nebst Korrektur abwarten und danach weiterhin nichts machen.

  • Hallo Zusammen,

    wir haben ebenfalls ein PV-Anlage 2022 gekauft, Teillieferung und Dachmontage wurde 2022 gemacht, dementsprechend im Jahr 2022 eine Teilrechnung mit Mehrwertsteuer bezahlt. Es steht aber noch die AC-Montage und noch eine Teillieferung aus.

    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Firma uns die 2022 gezahlte Mehrwertsteuer bei der nächsten Rechnung verrechnet, allerdings kam diese email:


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    Liebe Kundin, lieber Kunde


    Anfang des Jahres hatten wir dich in einem ersten Schreiben über die Absenkung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und den damit zusammenhängenden Unklarheiten informiert.

    Wir haben eine Lösung erarbeitet

    Da die Gesetzesformulierung Spielraum für Interpretationen lässt und nicht alle in der Praxis auftretenden Fälle berücksichtigt, haben wir für dich folgende Lösung erarbeitet.


    Die durch uns im Jahr 2022 gestellten Teilrechnungen, zum Beispiel für die Dachmontage, wurden mit dem damals gültigen Steuersatz von 19% gestellt. Bei den Rechnungen der Energiekonzepte Deutschland handelt es sich um Werkverträge, bei denen die Abnahme von Teilleistungen vereinbart worden ist. Da die Teilleistung in sich abgeschlossen und bereits im Jahr 2022 erbracht worden sind, wurden diese mit dem zum damaligen Zeitpunkt gültigen Steuersatz abgerechnet.


    Vorsteuer kann zurückgeholt werden

    Die gute Nachricht ist, dass ihr euch die Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückholen könnt. Eine Korrektur der Rechnungen durch uns kann nachträglich jedoch nicht erfolgen.


    Alle weiteren von uns erbrachten Leistungen, die erst nach dem 01.01.2023 stattfinden, oder stattgefunden haben, rechnen wir mit dem neuen Steuersatz von 0% ab. Hier ist keine Erstattung durch das Finanzamt notwendig.


    Darauf gilt der Steuersatz von 0 Prozent

    Der Null-Steuersatz gilt nur für Lieferung und Montage der Anlage nebst den notwendigen Bestandteilen, jedoch nicht für die sonstigen Leistungen (z.B.: Wartung, Garantie, Wallbox etc.)

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    Jetzt meine Frage: Habe ich eine Chance mich dagegen auszusprechen und die Firma dazu zu bewegen mir die Steuern zurückzuzahlen? Wenn ja wie?

  • https://www.haufe.de/finance/s…nung-2023_190_587422.html

    Die von eurem Solarteur vorgeschlagene Lösung ist meiner Laienmeinung nach nicht möglich, da fürs Finanzamt die ganze Anlage unter Nullsteuer fällt.


    Ich würde den Solarteur nochmal zur Korrektur der Rechnungen auffordern. Bei der Schlussrechnung würde ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlen und den im Zweifelsfall seinen Steueranwalt fragen lassen. Für mich ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum sich der Solarteur hier querstellt. Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten