Hallo,
Finanztip schreibt, dass der Arbeitspreis für die Berechnung der Strompreisbremse heran gezogen wird.
Was ist mit dem Grundpreis?
Wird dieser nicht in die Berechnung mit aufgenommen?
Grüße
Hallo,
Finanztip schreibt, dass der Arbeitspreis für die Berechnung der Strompreisbremse heran gezogen wird.
Was ist mit dem Grundpreis?
Wird dieser nicht in die Berechnung mit aufgenommen?
Grüße
nein, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/index.html
Gruß Pumphut
Danke,
wenn der Grundpreis mit rein gerechnet wird, dann liege ich bei 45,8 ct/kWh.
Bisher hab ich kein Schreiben von meinem Grundversorger diesbezüglich erhalten, außer ein Preiserhöhungsschreiben.
Ich weiß auch nicht, inwieweit man die Jahresabschlussrechnung her nehmen kann, da ich vergangenes Jahr umgezogen bin und die Wohnung zuvor leer stand?
Was mach ich dann in dem Fall?
Sag mal, hast du das, was Pumphut geschrieben und verlinkt hat, nicht gelesen? Der Grundpreis wird n i c h t mit rein gerechnet.
Hallo R.,
danke für den netten Hinweis.
Geh ich jetzt richtig von der Annahme aus, dass die Strompreisbremse unter 40 Cent pro kWh sowieso nicht greift?
Wenn die Zahl kleiner als 40 ist dann gibt es da nix zu kompensieren.
Ich gehe nun davon aus das sie wissen was größer und kleiner ist.