Hallo, ich bin nicht hauptberuflich tätig (Hausfrau) und habe zwei geringfügige Beschäftigungen, die mir insgesamt 290 Euro einbringen(zwei unterschiedliche Arbeitgeber, einmal 130 euro und 160 Euro) Nun könnte ich noch einen 520 Euro Job dazunehmen ( dritter Arbeitgeber) und frage mich nun, wie das dann gehändelt wird mit den Steuerklassen und was dann übrigbleibt. Ich bekomme seitens Finanzamt und Steuerberater verschiedene Auskünfte. Auskunft 1: Alles wird zusammengelegt, dann geht ein Job in die Steuerklasse 5 und die anderen in die Steuerklasse 6. Auskunft 2. Gib einen als Hauptjob an, dann hast Du die 520 Euro ausgeschöpft und die anderen gehen dann in die Steuerklasse 6. Das verstehe ich nicht. (eine Aussage: Ja sie dürfen dem Finanzamt ja auch nicht sagen, das sie 3 Minijobs haben...ja was soll ich denn sonst sagen?) Es sind doch alle Minijobs, weil bis 520 Euro. Ich würde mir so gerne einmal berechnen lassen was bei 810 Euro und bei meiner Steuerklasse für mich übrigbleibt und ob sich das dann alles noch rentiert.Und ich wüsste auch gerne: Kann ich dann bei den Arbeitgebern alleine bestimmen, welcher dann in die 5 oder 6 geht oder geht das dann nach Eintrittsdatum in die Beschäftigungen?Das heisst: Erst aufgenommener Job bleibt Erstbeschäftigung usw. Auch da habe ich verschiedene Antworten bekommen.Ich bin wirklich ratlos und bräuchte dringend Hilfe Und vor allem, was bedeutet es für die Arbeitgeber, wenn Sie mich nicht mehr pauschal besteuern können. Muss ich dann Angst haben, das der Aufwand/Kosten für die Arbeitgeber so hoch wird das ich befürchten muss gekündigt zu werden? .Ich bin wirklich ratlos und bräuchte dringend Hilfe
3 Minijobs
- Momox
- Erledigt
-
-
Die Jobs werden zusammengerechnet:
1.
Summe nicht über 520 Euro = alles Minijob, alles gut
2.
Summe über 520 Euro = es wird kompliziert
Vielleicht einfach mal bei Haufe die Suchmaschine bemühen.
Ansonsten folgende Alternative:
3. Job mit mindestens 521 Euro (pflichtig, Steuerklasse 5), ältester Minijob bleibt frei, 2. Minijob wird pflichtig (Steuerklasse 6).
-
Wichtig zu wissen ist, dass es für Minijobs zwei Besteuerungsoptionen gibt: Pauschal (dann gibt es gar keine Steuerklasse!) oder auf Lohnsteuerkarte.
-
Danke für die Antworten. Also die pauschale Besteuerung fällt bei mir ja weg, da ja alle Jobs zusammengelegt werden und ich bei 810 Euro bin. Das der Arbeitgeber 521 Euro zahlt ist ausgeschlossen. Trotzdem, bei der Konstellation. Welchen Job kann ich bei Steuerklasse 5 anmelden, das müsste ich ja dann und die anderen beiden fallen automatisch in die 6, richtig? Darf ich mir frei aussuchen, welchen ich auf 5 anmelde oder geht nach nach "Alter" der Jobs? Habe ich irgendwie die Möglichkeit die ersten 520 Euro unangetastet von der Steuer zu lassen? Nein, oder? Ich kann doch einen 520 Euro Job nicht als Hauptbeschäftigung angeben wenn er nicht versteuert wird. Sorry, nicht meine Idee, sondern "Hinweis von meinem ersten Arbeitgeber der daruf besteht das ich weiter als geringfügig bei ihm bleiben muss. Aber geringfügig sind ja eh alle 3 Jobs einzeln gesehen, nur in der Summe nicht, ich komme da nicht mehr mit.
-
Aber geringfügig sind ja eh alle 3 Jobs einzeln gesehen, nur in der Summe nicht, ich komme da nicht mehr mit.
Deswegen der Hinweis auf Haufe. Die machen das beruflich.
-
-
Hier unter dem Link gibt es auch noch ein Beratungsblatt, das deine Konstellation abhandelt:
-
Bitte aufpassen - geht nicht zusammen !!
Sobald es in Summe die 520€/mtl. übersteigt, wäre ein Job SV Pflichtig = eine Hauptbeschäftigung.
Das wäre dann der mit den 520€, da würde dann SV und Steuer anfallen.
Vermutlich aufgrund der Höhe (selbst bei Steuer Klasse 5) keine Steuer - die Sozialversicherungsbeiträge wären dann als Gleitzonen-Job zu behandeln.
Aber ACHTUNG, neben einer Hauptbeschäftigung geht nur noch 1 Minijob.
https://magazin.minijob-zentra…eben-hauptbeschaeftigung/
Es gäbe da jetzt verschiedene Lösungsansätze... einer davon wäre es zu lassen, oder nur den mit den 520€ zu machen. Aber alles 3 zusammen im Rahmen Minijob funktioniert nicht.
-
Die Gleitzone heißt mittlerweile Übergangsbereich.