Ich erhalte für den Vorruhestand eine monatliche Abfindung ,die sich aus 3 Teilen zusammen setzt. 1. Abfindung nach Berechnungsgrundlage .
2. KV-PV Zuschuss
3. RV Zuschuss
die beiden letztgenannten Zuschüsse erfolgen nur, wenn ich einen Beitragsbescheid vorlege bzw. eine private Rentenversicherung abschließe
ich bin sogenannter "Selbstzahler" in der Krankenkasse und muss den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil mit verminderten Satz von einem Konto überweisen.
Die Krankenkasse erhebt auf alle Summen zusammen ihren Beitrag .
Ich bin der Meinung das auf die Zuschüsse meines Arbeitgebers zur KV,PKV und RV keine Beiträge erhoben werden können ,weil ja Beitrag für Beiträge erhoben werden. Ich muss lediglich die Differenz nach Steuer von meinem Netto ausgleichen und es dürften nur Beiträge für Abfindung erhoben werden. Die Gesamtsumme ist natürlich steuerpflichtig .
Was ist denn jetzt richtig ?
für jede Info bin ich dankbar