Besteuerung Ersatzerbe

  • Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:


    Herr B ist verstorben. Er hat einen Sohn.


    Lt. Testament ist Frau A. (Lebensgefährtin des Herrn B.) Alleinerbe. Diese ist aber vor Herrn B. verstorben.


    Im Testament ist nun Herr E. als Ersatzerbe bestimmt. Herr E. ist der Sohn von Frau A.


    Die Nachlassverteilung ergibt 50% Pflichtteils-Anspruch an den Sohn des Herrn B und 50 % an den Ersatzerben:) Herrn E.


    Werden die 50 % Erbe des Herrn E. als Ersatzerbe nach seiner Mutter Frau A. besteuert? Oder kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis von Herrn B. zu Herrn E. an?

  • Auf das Verhältnis von E zu B kommt es an. Im Ergebnis wäre es aber für die Besteuerung das gleiche, wenn B von A beerbt worden wäre, denn die waren nach den gemachten Angaben ja auch weder verwandt noch verheiratet.