Guten Tag zusammen,
Situation:
Verheiratet, Meine Frau ist schwanger, deshalb frühzeitig in Steuerklasse 3 gewechselt um das spätere Elterngeld zu erhöhen.
Ich selbst bin in Steuerklasse 5, trotz deutlich höherem Gehalt - Haben nun zwar laufend weniger netto, aber der Ausgleich kommt ja über die Steuererklärung im Folgejahr
Nun meine Frage: Kann ich nach der Geburt, sobald meine Frau Elterngeld bezieht, ohne Verluste direkt die Steuerklasse wieder wechseln ? Nach meiner Recherche bemisst sich das Elterngeld ja lediglich aufgrund der Nettovergütung der letzten 12 Monate vor der Geburt. Oder hätte das dann Auswirkung auf das Elterngeld ?
Vielen Dank.
Gruß kackmandu