Hallo,
ich habe eine Nachfrage bzgl. Steuerklassenwechsel für das Elterngeld. Bei der Berechnung werden die letzten 12 Monate herangezogen.
Folgender Hintergrund als Berechnugnsbeispiel.
- Geburt Anfang September 2023
- Wechsel von Steuerklasse 4 (beide) auf III / V zum nächstmöglich Zeitpunkt, vermutlich 01.03.2023 (denke auf eine Änderung noch im laufenden Februar lässt sich das Finanzamt nicht ein?)
- Mutterschutz ab 29.07.2023 bis zur Anfang September
Besteht noch die Möglichkeit auf die 6 Monate mit Steuerklasse 3 zu kommen? Volle Monate ohne Mutterschutz sind März - Juni (4). Der Mutterschutz kann beim Elterngeld wohl jedoch ausgeklammert werden, kann dann nur der Juli oder auch August bei der Berechnung einfließen? Mit Juli wären es mit 5 immer noch zu wenig, falls der August auch möglich sein sollte könnten damit 6 Monate erreicht werden.
Vielen Dank für eure Unterstützung vorab!