Rücklastschrift - wie lange möglich?

  • Hallo, liebe Community.


    Ein Verlag hat trotz bestätigter Kündigung erneut Geld für ein Abo per Lastschrift eingezogen. Anfragen an den Verlag blieben unbeantwortet. Daher meine Frage: Wie lange ist es möglich, eine Rücklastschrift zu veranlassen? Es heißt pauschal 8 Wochen. Sind es also genau 56 Tage? Konkret geht es um eine Lastschrift vom 17. Februar. Kann mir jemand genau sagen, welches der letztmögliche Tag der Rückbuchung ist? Liege ich mit dem 13. April richtig oder gibt es irgendwelche Monatsfristen, wie z. B. 8 Wochen ab Monatsende? Ich bin Kunde bei der DKB.


    Für eure Hilfe möchte ich schon heute ein dickes virtuelles Danke übersenden.


    Viele Grüße


    Karsten

  • So ist es bei der DKB auch. Wenn es zu spät ist, wird die Möglichkeit nicht mehr angeboten. Und warum es so schwer sein soll, im Kalender 8 Wochen abzuzählen, ist auch nicht ganz nachvollziehbar.

  • Du schreibst du hast das Abo gekündigt, hast du auch das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt (Lastschriftmandat widerrufen) ?
    Falls ja, dann hat der Verlag eine unautorisierten Abbuchung vorgenommen, dann kannst du bis zu 13 Monate nach der Abbuchung die SEPA-Lastschrift widerrufen.
    Allerdings geht es nicht so komfortabel mit dem widerrufen Knopf, sondern du mußt dich mit der Bank in Verbindung setzen. Wie gut die DKB das macht weiß ich nicht, der Kundendienst der DKB ist nicht gerade berühmt für seine gute Arbeit.

  • Ein Verlag hat trotz bestätigter Kündigung erneut Geld für ein Abo per Lastschrift eingezogen. Anfragen an den Verlag blieben unbeantwortet. Wie lange ist es möglich, eine Rücklastschrift zu veranlassen?

    Vermutlich 13 Monate, weil die Abbuchung möglicherweise unautorisiert war.

    Rechne aber damit, daß Deine Bank Zirkus macht, wenn Du auf diesem Ticket fährst.


    Wenn ich an Deiner Stelle mir sicher wäre, daß die Buchung unrechtmäßig/unautorisiert war, würde ich die bekannte 8-Wochen-Frist nutzen und umginge damit die Diskussionen mit der (Discount-)Bank. Diese Frist ist ja noch nicht verstrichen.