...Normalerweise hätte ich dieses nervige Zweitkonto einfach gekündigt, brauchte es aber noch, weil auf dem ersten Konto eine Pfändung lag und ich insgesamt Spielraum über die Pfändungsfreigrenze hinaus brauchte, weil der Betreute ein Einkommen über der Grenze hat aber auch laufende Kredite (übrigens der Postbank), die er zu bedienen hat. Eine sehr ungünstige Situation auch beim Bezug fast aller Sozialleistungen übrigens. Um die hinter der Pfändung stehende Forderung begleichen zu können, habe ich eine kapitalbildende Versicherung gekündigt und auf das nicht gepfändete Postbank-Konto auszahlen lassen. Warum nicht auf das Konto mit der Pfändung? Weil dann die Pfändung des Gläubigers zugeschlagen und die direkte Zahlung an den Gläubiger verhindert hätte.
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Ich glaube, das Problem könnte darin liegen, dass Du die Wirkung der Pfändung missverstanden hast. Es werden mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht nur einzelne Konten gepfändet, sondern die Pfändung umfasst alle pfändbaren Guthaben des Schuldners beim Drittschuldner. Wenn im Beschluss eine Kontonummer ausdrücklich genannt wird (was nicht nötig ist), dann soll das der Bank nur die Zuordnung erleichtern, aber die Pfändung - jedenfalls beim üblichen PfÜB nach amtlichem Muster - ist deshalb nicht auf dieses Konto beschränkt, sondern es werden auch alle anderen Konten mit umfasst, beschlagnahmt und mit Zahlungsverbot belegt, ausgenommen nur ein evtl. vorhandenes sog. Pfändungsschutzkonto.