Postbank Beschwerde an den Vorstand - an welche Adresse

  • ...

    Normalerweise hätte ich dieses nervige Zweitkonto einfach gekündigt, brauchte es aber noch, weil auf dem ersten Konto eine Pfändung lag und ich insgesamt Spielraum über die Pfändungsfreigrenze hinaus brauchte, weil der Betreute ein Einkommen über der Grenze hat aber auch laufende Kredite (übrigens der Postbank), die er zu bedienen hat. Eine sehr ungünstige Situation auch beim Bezug fast aller Sozialleistungen übrigens. Um die hinter der Pfändung stehende Forderung begleichen zu können, habe ich eine kapitalbildende Versicherung gekündigt und auf das nicht gepfändete Postbank-Konto auszahlen lassen. Warum nicht auf das Konto mit der Pfändung? Weil dann die Pfändung des Gläubigers zugeschlagen und die direkte Zahlung an den Gläubiger verhindert hätte.

    ...

    Ich glaube, das Problem könnte darin liegen, dass Du die Wirkung der Pfändung missverstanden hast. Es werden mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht nur einzelne Konten gepfändet, sondern die Pfändung umfasst alle pfändbaren Guthaben des Schuldners beim Drittschuldner. Wenn im Beschluss eine Kontonummer ausdrücklich genannt wird (was nicht nötig ist), dann soll das der Bank nur die Zuordnung erleichtern, aber die Pfändung - jedenfalls beim üblichen PfÜB nach amtlichem Muster - ist deshalb nicht auf dieses Konto beschränkt, sondern es werden auch alle anderen Konten mit umfasst, beschlagnahmt und mit Zahlungsverbot belegt, ausgenommen nur ein evtl. vorhandenes sog. Pfändungsschutzkonto.

  • Mein Wort zum Dienstag zum Thema Betreuung: Wenn Eure Eltern noch geistig fit sind (bzw. ihr langsam in die Rolle kommt), dann denkt bitte nicht nur an eine Vorsorgevollmacht, sondern erstellt auch wirklich eine. Die macht einen deutlich schlankeren Fuß, als eine später gerichtlich angeordnete und überwachte rechtliche Betreuung, obwohl sie vielleicht von der gleichen Person durchgeführt wird.

    Ich auch nicht. Deshalb macht Klagen an der Stelle keinen Sinn. Ich kann es nur auf der einen Seite selbst aushalten und auf der anderen Seite rumnerven. Der Hinweis auf die recht hohen Kosten des Ombudsmannverfahrens für die Bank war Balsam auf meine Seele...

    Als einer, der die Sache aus beiden Richtungen betrachten kann bzw. inzwischen auch muss, kann ich den Ratschlag von Pantoffelheld nur unterstützen.
    Also für die Junioren: Lasst euch nicht auf ein Zeitspiel ein! Geht ihnen auf die Eisen!

    Und für uns Alte: Seid nicht so zäh! Setzt Euch hin und füllt das verdammte Ding endlich aus!

    Wobei neben der Vorsorgevollmacht auch eine durchdachte Patientenverfügung nicht schaden kann. Und im Hinblick Vollmacht gegenüber der Bank auch eine mit der direkt verhackstückte, für vorher und nachher. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich will einsehen, daß man seine bürokratischen Sachen in Ordnung haben möchte, damit man sie als erledigt abheften kann.

    Davon abgesehen aber: Welche großen Probleme hast Du denn damit, daß die Postbank ein Konto nicht auflöst?

    Es geht um die Auflösung des Postbankdepots mit dem Ziel das Geld auf die rechtmäßigen Erben zu verteilen. Der Antrag wurde bereits im 4.Quartal 2022 an die Nachlassstelle der Postbank gerichtet und der Eingang mit einer Vorgangsnummer bestätigt. Die einzige Reaktion bei wiederholten Nachfragen ist, den Vorgang mit einer neuen Nummer zu versehen und wiederholt nach Dokumenten zu fragen, die bereits im ursprünglichen Vorgang durch persönliche Abgabe beim örtlichen Postbankberater geliefert wurden.

  • Mein Fall läuft immer noch. Vorstandsbeschwerde hat nichts geholfen, über Wochen gar keine Reaktion. Dann Ombudsmann - Eingangsbestätigung, aber nach 6 Wochen sonst noch nix. Nach einer Vorstandsbeschwerde über die nicht beantwortete Vorstandsbeschwerde kam nach 8 Tagen die Antwort, dass sie es an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet hätten. Bafin könnte ich noch. Klagen will ich nicht - zu viel Arbeit, schlecht bezifferbarer Schaden.

    Bei mir klingt es eigentlich nicht so schlimm. Ich habe Karte und PIN, kann den Kontoauszugdrucker benutzen und Papierüberweisungen ausfüllen. Und es ist sowieso nur das Zweitkonto. Aber auf Bescheinigungen von denen zu warten und dadurch eine Menge unnötige Schwierigkeiten an anderer Stelle zu bekommen, ist ärgerlich. Bei einer dringend erwarteten eingehenden Zahlung rund um den Monatswechsel täglich gemeinsam mit vielen anderen den zwei noch funktionierenden Postbank-"Service-Terminals" dieser 340.000-Einwohner-Stadt einen Besuch abzustatten, um dann den anderen Leuten beim mühsamen Eintippen von Überweisungen zuzusehen, und dann zu erfahren, dass es nichts Neues gibt, erinnert einen täglich an diesen Ärger. Der sich in diesem speziellen Fall noch nicht einmal durch Kündigung des Kontos vollständig beenden lässt.

    Mein Problem besteht nur beim Depot. Für das Girokonto gab es spätestens seit dem Jahreswechsel und den Umstellungen/Verknüpfungen mit der Deutschen Bank die Möglichkeit mit der Postbankkarte an den DB Bankautomaten die Kontoauszüge abzuholen und auch Überweisungen in beliebiger Größe zu tätigen. Somit war der Zugriff auf das Geld täglich ohne Anstellen möglich, da die DB Automaten besser zu erreichen sind.

  • Mein Wort zum Dienstag zum Thema Betreuung: Wenn Eure Eltern noch geistig fit sind (bzw. ihr langsam in die Rolle kommt), dann denkt bitte nicht nur an eine Vorsorgevollmacht, sondern erstellt auch wirklich eine.

    "Erstellen" reicht nicht. :( Asche auf mein Haupt!

    Unterschreibt sie auch, informiert die prospektiven Betreuer (in der Familie?) und hinterlegt die Schriftstücke so, daß man sie im Bedarfsfall findet.

    Ich habe meine erstellt und wollte nochmal darüber schlafen, bevor ich sie ausdrucke.

    Das ist nun ein halbes Jahr her, ich sollte ausreichend darüber geschlafen habe.

    Danke fürs Anstupsen!

    Die macht einen deutlich schlankeren Fuß, als eine später gerichtlich angeordnete und überwachte rechtliche Betreuung, obwohl sie vielleicht von der gleichen Person durchgeführt wird.

    Ich [kann] den Ratschlag von Pantoffelheld nur unterstützen.
    Also für die Junioren: Lasst euch nicht auf ein Zeitspiel ein! Geht ihnen auf die Eisen!

    Und für uns Alte: Seid nicht so zäh! Setzt Euch hin und füllt das verdammte Ding endlich aus!


    Wobei neben der Vorsorgevollmacht auch eine durchdachte Patientenverfügung nicht schaden kann. Und im Hinblick Vollmacht gegenüber der Bank auch eine mit der direkt verhackstückte, für vorher und nachher.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß ein alter Mensch eine Betreuung braucht, ist sicher größer, als daß ein Junger sie braucht. Aber auch junge Menschen sind davor nicht gefeit. Es ist auch bei jungen Menschen (Was ist jung?) nicht verkehrt, diese Papiere auszufüllen.

    Ich habe vor 2 Jahren alle meine finanziellen Verhältnisse zusammengeschrieben. Alle Konten, alle Karten, alle laufenden Verträge, Ansprechpartner dazu und was damit passieren soll, wenn ich nicht mehr kann oder bin. Wow! War das viel! Ich dachte, ich bin in zwei Stündchen damit durch. Pustekuchen!

    Zu all dem habe ich so viel dazugeschrieben, daß die Personen der Familie, die im Bedarfsfall meine Angelegenheiten regeln sollen oder müssen, damit klarkommen.

    Ausgedruckt, hinterlegt, Bescheid gesagt.

    Seitdem schaue ich alle Vierteljahre mal drüber und bin immer wieder erstaunt, daß mir doch jedes Mal etwas einfällt, was ich dazuschreiben will oder sollte. Daß sich in meinem Finanzleben so viel so schnell ändert, hätte ich auch nicht gedacht.

    Eine Bankvollmacht habe ich bewußt nicht erstellt. Mit wem in der Online-Bank sollte ich diese auch verhackstücken? Wenn eine Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, macht sie die Zugänge dicht. Bis dahin sollten die notwendigen Verfügungen (etwa Daueraufträge anhalten) bereits erledigt sein.

    In dem fraglichen Text sind die Zugangsprozeduren so genau beschrieben, daß sie ein Familienmitglied durchführen kann. Dafür sind einige intern bekannte Daten nötig, die ein Fremder nicht kennt und auch nicht schnell beschaffen kann. Aus dem Ausdruck allein könnte ein Fremder zwar eine Menge über mich erfahren, er käme mit allein dieser Information an meine Konten nicht heran.

  • >> Eine Kontenauflösung wurde seit mehr als 8 Monate nach dem Tod meiner Mutter und mehrfacher Vorlage aller erforderlichen Dokumente bis heute nicht durchgeführt,

    > Welche großen Probleme hast Du denn damit, daß die Postbank ein Konto nicht auflöst?

    Es geht um die Auflösung des Postbankdepots mit dem Ziel, das Geld auf die rechtmäßigen Erben zu verteilen.

    Ein Erbfall. Das ist natürlich eine andere Nummer.

    Da geht es also um mehr als nur darum, das Konto zu schließen.

    Ihr habt alle Dokumente eingereicht? Erbschein?

    Und die Postbank gibt das Konto (vor allem wohl dessen Inhalt) immer noch nicht frei?

    Das wäre in der Tat ärgerlich.

  • ...

    Und für uns Alte: Seid nicht so zäh! Setzt Euch hin und füllt das verdammte Ding endlich aus!

    Wobei neben der Vorsorgevollmacht auch eine durchdachte Patientenverfügung nicht schaden kann. ...

    Du hast ja im Prinzip recht, das mit der Patientenverfügung ist aber ein zweischneidige Sache. Da sollte sehr genau überlegt werden, was gewünscht oder nicht gewünscht wird und nicht nur irgendeine Vorlage unterschrieben werden. Da steht z. B. in den üblichen Mustertexten in der Regel, dass eine Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen durch maschinelle, künstliche Beatmung nicht gewünscht wird. Bei Corona wollten sie dann doch alle beatmet werden ....

  • Du hast ja im Prinzip recht, das mit der Patientenverfügung ist aber ein zweischneidige Sache. Da sollte sehr genau überlegt werden, was gewünscht oder nicht gewünscht wird und nicht nur irgendeine Vorlage unterschrieben werden. Da steht z. B. in den üblichen Mustertexten in der Regel, dass eine Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen durch maschinelle, künstliche Beatmung nicht gewünscht wird. Bei Corona wollten sie dann doch alle beatmet werden ....

    Ja, man sollte natürlich wissen, was man will und was nicht (mehr), und notfalls die Verfügung wirksam ändern.

    Sorry, ich merke, wir kommen vom eigentlichen Thema ab. Es geht ja um die Sinnhaftigkeit einer Vorstandsbeschwerde, in diesem Fall an den der Postbank.

    Das kann sich durchaus lohnen. Ich war mal veranlasst, eine Beschwerde an den Vorstand der Techniker-Krankenkasse (TK) zu richten. Ich gab mich eingangs zuversichtlich und hoffnungsfroh, dass man meinem Anliegen abhelfen würde, ließ allerdings im vorletzten Absatz durchblicken, ein Schreiben an das Bundesversicherungsamt (heißt heute "Bundesamt für soziale Sicherung") als Aufsichtsbehörde der bundesweit tätigen Kassen sei versandbereit und würde auch versendet, wenn nicht innerhalb von vier Wochen ...

    Nach 14 Tagen war der Fall in meinem Sinne erledigt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Es geht [im Thread] ja um die Sinnhaftigkeit einer Vorstandsbeschwerde, in diesem Fall an den der Postbank.

    Das kann sich durchaus lohnen. Ich war mal veranlasst, eine Beschwerde an den Vorstand der Techniker-Krankenkasse (TK) zu richten. Ich gab mich eingangs zuversichtlich und hoffnungsfroh, dass man meinem Anliegen abhelfen würde, ließ allerdings im vorletzten Absatz durchblicken, ein Schreiben an das Bundesversicherungsamt (heißt heute "Bundesamt für soziale Sicherung") als Aufsichtsbehörde der bundesweit tätigen Kassen sei versandbereit und würde auch versendet, wenn nicht innerhalb von vier Wochen ...

    Nach 14 Tagen war der Fall in meinem Sinne erledigt.

    Ein informierter Kunde ist immer ein schlechter Kunde :)

    Wenn man weiß, wer über einem unwilligen Dienstleister steht (intern im Haus, aber auch extern), weiß der unwillige Dienstleister, daß Ärger und Arbeit drohen, wenn er nicht aus dem Quark kommt. Das kann die Bearbeitung eines liegengelassenen Vorgang durchaus inititieren oder beschleunigen.

    Man sollte als Kunde das Mittel aber nicht überbeanspruchen.

  • Die Sinnhaftigkeit einer Beschwerde, egal über wen oder bei wem im Unternehmen, setzt allerdings immer eine auf Fehlervermeidung und Kundenzufriedenheit ausgerichtete Unternehmenskultur voraus. Und das ist halt nicht überall der Fall. Ein Musterbeispiel ist da immer noch die Deutsche Post (Motto: wir halten über alle Hierarchieebenen zusammen, wir sind alle in der selben Gewerkschaft), früher z. B. auch Air Berlin (da war sogar von oben angeordnet, Kundenansprüche gezielt zu vereiteln). Auch für viele Energieversorger, besonders für die Kommunalen, sind Service und Kundenfreundlichkeit nach wie vor Fremdworte. Dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Verwaltungsmitarbeiter so gut wie immer nur unnütze Arbeit bedeuten, ist sogar sprichwörtlich ("fristlos, formlos, fruchtlos").

  • Die Sinnhaftigkeit einer Beschwerde, egal über wen oder bei wem im Unternehmen, setzt allerdings immer eine auf Fehlervermeidung und Kundenzufriedenheit ausgerichtete Unternehmenskultur voraus. Und das ist halt nicht überall der Fall.

    Ja. Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht.

    Ein Musterbeispiel ist da immer noch die Deutsche Post ... , früher z. B. auch Air Berlin (da war sogar von oben angeordnet, Kundenansprüche gezielt zu vereiteln).

    Ein gängiges Manageprinzip nennt sich "Yield" (also etwa: Ertrag). Es besagt, daß man es auf allen Ebenen erstmal versucht. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Kundenabfragen (90%) mit einer Textblase abwimmeln (was dem Unternehmen Geld spart), nur wenige Kunden verfolgen ihr Anliegen dann weiter. Die gleiche Mechanik gilt auf auf höheren Eskalationsstufen: Auf jeder Stufe läßt sich die übergroße Mehrzahl der Kunden abwimmeln.

    Ich hatte einen solchen Fall mal mit Air Berlin und auch mit KLM: Glasklarer Anspruch gemäß EU-Fluggästeverordnung. Beide Airlines haben es bis zum Prozeß kommen lassen, den sie dann beide verloren haben. Sie haben die Wahrscheinlichkeit, daß ich einige hundert Euro Gerichtskosten tatsächlich vorfinanziere, um den Anspruch durchzusetzen, offensichtlich zu gering kalkuliert. Oder ich war halt der eine aus zehn, der tatsächlich vor Gericht gegangen ist.

    Auch einen (für mich erfolgreichen) Fall beim Banken-Ombudsmann hatte ich schon.

    Nicht in jedem Fall hilft also ein Schreiben an den Vorstand des entsprechenden Unternehmens. Aber manchmal hilft es, so daß ich es in Fällen, die mir wichtig sind, zumindest versuchen würde.

    Auch für viele Energieversorger, besonders für die Kommunalen, sind Service und Kundenfreundlichkeit nach wie vor Fremdworte. Dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Verwaltungsmitarbeiter so gut wie immer nur unnütze Arbeit bedeuten, ist sogar sprichwörtlich ("fristlos, formlos, fruchtlos").

    Letzteres ja. Dienstaufsichtsbeschwerden sind meistens fruchtlos.

    Und doch: Ob ich nun ein Posting hier schreibe oder mir meinen Frust mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde von der Seele schreibe, macht vom Zeitaufwand her keinen großen Unterschied. :)

  • Es geht um die Auflösung des Postbankdepots mit dem Ziel das Geld auf die rechtmäßigen Erben zu verteilen. Der Antrag wurde bereits im 4.Quartal 2022 an die Nachlassstelle der Postbank gerichtet und der Eingang mit einer Vorgangsnummer bestätigt. Die einzige Reaktion bei wiederholten Nachfragen ist, den Vorgang mit einer neuen Nummer zu versehen und wiederholt nach Dokumenten zu fragen, die bereits im ursprünglichen Vorgang durch persönliche Abgabe beim örtlichen Postbankberater geliefert wurden.

    Ja, die Erbschaftsstelle der Postbank ist ein Zumutung, und das schon seit Jahren.

    Den Erben stehen prinzipiell Verzugszinsen ab Antragstellung zu. Wenn sich alle Geschädigten beim Vorstand der Deutschen Bank beschweren würden, käme man dort vielleicht auf die Idee, personell aufzustocken. Erbschaften bei der Deutschen Bank selber gehen nämlich wesentlich zügiger. Da hat der Filialsachbearbeiter aber auch mehr Befugnisse als bei der Postbank.

    Wir hatten drei Sparbücher in der Filiale vorgelegt. Der Filialbeamte hat Kopien davon zur Postbank Hamburg geschickt, und Monate später war die Erbschaftsstelle in München der Meinung, es würden nur zwei Sparbücher vorliegen. Für das dritte würde man 10 Euro Verlustbearbeitungsgebühr berechnen. Also alles noch mal vorgelegt, ohne dass es voran ging.

    Daher dann der Rechtsweg, worauf das Geld dann auch tatsächlich überwiesen wurde.

    Das Girokonto hatte ich noch zu Lebzeiten auflösen lassen, das war dagegen ziemlich unkompliziert.

  • Nach meinen Erfahrungen hat ein Anruf bei der hotline genausowenig Sinn wie der Versuch einer Kontaktaufnahme per email (Eingangsbestätigung, dann das Bedauern, auf diesem Wege nicht helfen zu können mit irgendwelchen nichtssagenden FAQ-Links).

    Reaktionen bekam ich erst mit formellem Briefkopf und Unterschrift per eFax (FritzFax4FritzBox) - sinnbefreit, weil aus dem Fax ja auch eine Mail wird.

    Auf ein Fax gibt es dann auch einen richtigen Papierbrief.

    Insofern muss das Fax jetzt wohl die qualifizierte und authentifizierte Mitteilung ersetzen, die man früher direkt aus dem alten Postbankbanking versenden konnte.