Beihilfe und Debeka Tarife im Abgleich

  • Uns wurde gerade vollmundig der Wechsel von Debeka P30 nach B30 vollmundig empfohlen. Der P30 ist schon 20 Jahre am Laufen und bis auf die Geburten gab es eigentlich immer Beitragsrückerstattung, da sich das Einreichen nie lohnt. Unsere Erfahrung ist also eher gering.

    Was ist schon verstanden habe: Gesundheitsprüfung findet nochmal statt, Beitragsrückstellung (heißt das so?) sollte erhalten bleiben.

    Grundsätzlich sind Mehrleistungen ja schick, aber wie sieht denn das im Abgleich mit der Beihilfe aus. Was bringt mit eine tolle Erstattung von 30%, wenn die Beihilfe nicht mitzieht ;)

    Wie ist das Eure Meinung?


    Viele Grüße

    Mario

  • Danke BS.C , mit der Debeka beschäftige ich mich ja immer gerne. :)


    Hier schon mal eine erste Hilfe zur Selbsthilfe für noi24 :

    1. Googeln nach "Debeka Unisex oder Bisex". Wenn sich dabei eine hilfreiche Seite findet, darf die hier gerne verlinkt werden. :) Dort geht es um die "normalen" Tarife für Nicht-Beamte, man kann da aber auch schon einige vielleicht hilfreiche Infos für seine Fragestellung herauslesen.
    2. Tarifbedingungen alter Bisex Tarif P und neuer Unisex Tarif B "ausdrucken", Textmarker in die Hand nehmen und Leistungsunterschiede vergleichen.

    Bei den Nichtbeihilfetarifen ist nach meiner Kenntnis ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das scheint dann bei den Beihilfetarifen anders gehandhabt zu werden.


    Alterungsrückstellungen, so der Terminus technicus, bleiben beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft erhalten.


    So viel auf die Schnelle, sonst leidet der sonntägliche Familienfrieden. War meine Antwort schon etwas hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)


    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo und vielen Dank schon mal für die Antwort.


    Leistungsvergleich P und B ist klar, das ist überschaubar. Da B mehr Leistungen hat, gibt es die Gesundheitsprüfung. Der Kern meiner Frage ist aber eine anderer:

    Die Tarife sichern 30% ab. Soweit so gut. Die anderen 70% sollten von der Beihilfe kommen. Sonst ist da ein Loch. Ich denke, Schönwetterleistungen abzusichern, wo ich dann aber nur den Debeka-Anteil einfordern kann, macht im Großen nur wenig Sinn. Aber der Abgleich, welche der Leistungen käme denn auch aus der Beihilfe, fällt mir schwer. Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, ob ich hier nur zu kompliziert denke.


    Die meisten Leistungen der Mehrleistungen sind eh Sachen, das kann man zur Not selbst tragen...


    By the way... wir haben dauerhaft 70% Beihilfe. Wir reden also nur über die 30% von Dauer.

  • noi24 , die Debeka hat Ihnen hoffentlich nicht nur den Wechsel vom P30 in den B30 empfohlen, sondern auch den Wechsel in den neuen, etwas umfassenderen Beihilfeergänzungstarif BC? Dieser gleicht das Ungleichgewicht zwischen Beihilfe und Krankenversicherung größtenteils aus, so dass Sie dann z.B. bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Einbettzimmer, Aufschlägen in Privatkliniken, Schutzimpfungen und Kurleistungen i.d.R. auf 100% Erstattung kommen.


    In vielen weiteren Punkten liegen die Tarife der Debeka aber leider ohnehin nur auf Behilfe-Niveau, so dass sich die Frage dann gar nicht stellt. :)

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  • Interessant, Donald T. scheint es sich zur Hauptaufgabe gemacht zu haben, hier in der Community gesenkte Daumen zu verteilen, siehe https://community.finanztip.de…-donald-t/#recentActivity. :)


    Donald T. , was erregt denn so sehr Ihr Missfallen?

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  • noi24 , die Debeka hat Ihnen hoffentlich nicht nur den Wechsel vom P30 in den B30 empfohlen, sondern auch den Wechsel in den neuen, etwas umfassenderen Beihilfeergänzungstarif BC? Dieser gleicht das Ungleichgewicht zwischen Beihilfe und Krankenversicherung größtenteils aus,...

    Ja, das wurde in der Tat mit angeboten. Das erklärt dann einiges. Vom Prinzip her hat sich aber für uns leider eine ganz große Frage bei den Gesundheitsfragen gegeben, da jetzt 20 Jahre später doch nicht mehr alles mit nein beantwortet werden kann. Aber da müssen wir uns selbst klar werden.


    Vielen Dank !

  • noi24 , danke für Ihre nette Rückmeldung. An Ihrer Stelle würde ich noch mal hinterfragen, ob für den Wechsel wirklich eine vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Bei den Nicht-Beamtentarifen wurde in den mir bekannten Fällen darauf verzichtet. Außerdem könnten Sie mit § 204 VVG argumentieren.

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