Computer von Steuer absetzen: Finanzamt fordert Nachweise/Bescheinigung

  • In der Tat ein sehr interessantes Thema.

    Die Frage wäre, ob DerSchakal auch in der Vergangenheit bereits private Kosten zu 50% steuerlich geltend gemacht hat (z.B. Internetanschluss, Mobiltelefonvertrag, usw.).

    Meine Kollegen aus der IT-Abteilung setzten seit Jahren 50% Ihrer privaten Kosten für Internet, Mobiltelefon und Hardware ab. Da ist bzw. war es aber ein 'stetes Tropfen höhlt den Stein'.

    Wenn man jetzt bereits jahrelang beim gleichen AG beschäftigt ist, bisher nie irgendwelche Kosten steuerlich geltend gemacht hat und nun plötzlich 1.900€ für ein Laptop angibt, ist eine konkrete Nachfrage schon sehr wahrscheinlich.;)

    Da würde ich mir auch die Frage stellen, warum Jemand, der scheinbar bisher nie im Home-Office gearbeitet hat (da bisher keine Kosten abgesetzt), plötzlich ein privat gekauftes Laptop absetzten will.

    Nicht, wenn du zB Simulationen oder sonstige Berechnungen machen musst. Das VPN dient dann ja nur dazu, an Firmendaten zu kommen. Die Programme laufen ja trotzdem lokal auf dem Rechner

    Da ich jahrelang bei einem Maschinenbauer in der IT war, glaube ich kaum, dass Du mit einem 1.900€-Laptop irgendetwas in Sachen 'Simulationen' erreichen wirst. Da standen bei uns eher Maschinen im 5-stelligen Preisbereich (Workstations), was vor allem an den verbauten Grafikkarten liegt. Die Kosten allein locker > 2K€/Stk. für eine Einsteigergrafikkarte...

    Von den Softwarelizenzpreisen der Simulationssoftware fang ich da gar nicht an. So was wird kaum ein Entwickler zu Hause haben.

    Ganz davon ab, dass es jedem 'normalen' Unternehmen einen kalten Schauer über den Rücken jagen dürfte, wenn ein Entwickler Firmendaten eines in der Entwicklung befindlichen Produkts auf einem privaten Laptop zu Hause hat.:/

    Ach ja, selbst als Entwickler oder Konstrukteur kann man super mit einem günstigen Laptop arbeiten. VDI ist das Zauberwort. Die Daten bleiben in der Firma und es wird 'nur' der Bildschirm ins Home-Office übertragen. Ist auch wahrlich keine Erfindung seit Corona...

    Ich nutze fürs Home-Office mein 10 Jahre altes Laptop (HP ProBook Core i5, 8GB Ram), dass ich 2017 für 300€ gebraucht gekauft habe. Was neueres kommt erst 2025 zwangsweise, wenn der Support für Windows 10 ausläuft. Unsere Mitarbeiter bekommen i.d.R. ein Gerät, dass deutlich unter 1000€ kostet, wenn Sie denn ein Firmen-Laptop benötigen.

  • vielen Dank für die konstruktiven Beiträge von Euch allen!

    Hier noch ein paar klärende Worte gefolgt von einer Frage:

    1. Ich arbeite schon seit vielen Jahren bei meinem Arbeitgeber und nutze hin und wieder Home-Office. (Meist ein paar Stunden pro Woche, abends nach dem Feierabend wenn sich noch Auslandskunden melden, bzw. an ein paar wenigen kompletten Tagen von zu Hause aus)

    Seit Corona ist es natürlich deutlich mehr geworden.

    2. Das mache (und machte ich bisher) mittels meinen privaten Laptop, ausschließlich per Remote (ähnlich VNC - ich arbeite also auf meinem Desktop-PC der auf Arbeit steht). Besonders viel Performance benötige ich für den beruflichen Zweck tatsächlich nicht.

    3. Das hatte ich bisher nie bei Steuer angegeben, weil es mir nicht relevant erschien.

    Nun musste aber letzte Jahr ein Neugerät her. Aus rein privaten Gründen ist es ein leistungsfähiges und schnelles Gerät geworden. Dennoch abreite ich damit tatsächlich (AUS MEINER SICHT) 50% beruflich.

    Und damit schließe ich mit meiner Frage: Ich hatte eine Nutzung von 50% angegeben. Nach meinem Verständnis deshalb, weil ich (Wochendurchschnitt) etwa 4-5h damit Arbeite und 4-5h damit private Dinge mache. Ist die Nutzung (50%) Eurer Meinung nach richtig angeben? Oder ist die Prozenzuale Angabe anders gemeint?

  • Was Du da schreibst, klingt in meinen Augen plausibel - aber ich bin nicht der Finanzbeamte, der das beurteilt. Daß Du aus rein privaten Gründen einen Superboliden gekauft hast, erwähnst Du dem Finanzbeamten gegenüber sinnvollerweise besser nicht.

    Bei beruflichen Dingen ist generell der Arbeitgeber gefragt, der Dir eigentlich Dein Arbeitsmittel stellen sollte. Weil Du das (vermutlich zu Deinem Schaden) nicht vorausschauend eingestielt hast, mußt Du nun sehen, was Du hinterher machst. Wie oben schon erwähnt, hat die Wahrheit den großen Vorteil, daß sie wahr ist (und damit relativ leicht plausibel). Das Finanzamt wünscht eine schriftliche Äußerung Deines Arbeitgebers. Wenn Du tatsächlich beruflich damit arbeitest, sollte das kein Problem sein.

    Mein Rechner ist rein privat - ich bringe die von Dir genannten 4 bis 5 Stunden locker am Abend jedes Arbeitstages unter, und am Wochenende noch deutlich mehr. Ob es glaubhaft ist, daß einer einen ausgewiesenen Daddel-PC wirklich nur 4 bis 5 Stunden in der Woche privat nutzt?

    Steuerdinge gehen viel leichter, wenn man sie proaktiv angeht, also vor der Geldausgabe überlegt, ob dieselbe möglicherweise als beruflich bedingt dargestellt werden kann. Sich hinterher etwas zurechtzulegen ist immer schwieriger.

  • DerSchakal

    M.W. nach kannst Du als IT'ler (Administrator) pauschal 50% der Kosten absetzten.

    Wie bereits geschrieben machen das Kollegen von mir seit Jahren völlig problemlos so. Aber die setzten eben auch 50% Ihres privaten Internetzugangs und 50% Ihres privaten Mobilfunkvertrags ab. Und zwar seit Jahren.

    In Deinem konkreten Fall dürfte das Problem sein, dass Du plötzlich quasi von 0 auf 100 in einem Jahr einsteigst. Und dann auch ausschließlich mit einem (teurem) Laptop. Da fragt sich der Sachbearbeiter im Amt dann auch völlig zurecht, wieso Du das Gerät denn im Home Office nutzt (zu 50%), wenn Du Deinen Internetanschluss nicht ebenfalls absetzt.;)

    Also, wahrheitsgemäß antworten. Und nochmal darüber nachdenken, was man dann tatsächlich Alles an Kosten absetzt. Möglicherweise erstmal mit dem Internetzugang anfangen. Evtl. wird das Laptop halt nicht anerkannt. Ist halt blöd gelaufen.

  • M.W. nach kannst Du als ITler (Administrator) pauschal 50% der Kosten absetzen.

    Wie bereits geschrieben machen das Kollegen von mir seit Jahren völlig problemlos so. Aber die setzen eben auch 50% Ihres privaten Internetzugangs und 50% Ihres privaten Mobilfunkvertrags ab. Und zwar seit Jahren.

    Prozente sind eins, absolute Zahlen etwas anderes. Der heimische Internetzugang dürfte um die 40 €/m kosten (Die Hälfte davon sind 240 €/a), einen Mobilfunkvertrag bekommt man für 5-10 €/m (Die Hälfte davon sind 30 bis 60 €/m). Ok: Kleinvieh macht auch Mist, aber es bringt absolut mehr, wenn man sich auf die großen Posten stürzt.

    Aber klar: Steuer gestaltet man besser mit Blick auf die Zukunft. Hinterher etwas passend darstellen zu wollen, ist meist schwierig.

    In Deinem konkreten Fall dürfte das Problem sein, dass Du plötzlich quasi von 0 auf 100 in einem Jahr einsteigst.

    Klar. Und dann gleich mit einem superteuren Laptop. Hätte der Laptop 1000 € gekostet, hätte der Steuerbeamte vermutlich überhaupt nicht nachgefragt.

    Wenn ich übrigens Homeworker wäre, würde ich auf eine klare Trennung wert legen: Mit dem Dienstlaptop ausschließlich Dienstliches, für Privates hätte ich ein separates Gerät. Steuerlicher Vorteil: Der Dienstlaptop ist komplett absetzbar.

  • Was sagt mir das nun?

    Daß du deinem AG 500 Euro geschenkt hast ^^

    Ich habe mir ein bestimmtes Arbeitsgerät gekauft, weil ich es unbedingt haben wollte. Der Arbeitgeber wollte das nicht beschaffen, also habe ich es mir privat gekauft, primär für meine eigene Arbeitsfreude. Ich sehe das nicht als "Geschenk an den Arbeitgeber".