Hallo zusammen,
meine Frau war das ganze Jahr 2022 in Elternzeit und hat Elterngeld erhalten.
Ihr Arbeitgeber hat ihr keine EPP gezahlt. Dies haben wir in der Steuererklärung geltend gemacht, dies wurde vom Finanzamt abgelehnt mit der Begründung:
"Da Frau XXX sich im Jahr 2022 in einem aktiven Dienstverhältnis befunden hat, ist der Arbeitgeber für die Auszahlung der Energiepreispauschale zuständig"
Muss ich jetzt Einspruch einlegen oder muss der Arbeitgeber die EPP noch nachzahlen?
Danke und Gruß