Energiepreispauschale (EPP) in Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    meine Frau war das ganze Jahr 2022 in Elternzeit und hat Elterngeld erhalten.

    Ihr Arbeitgeber hat ihr keine EPP gezahlt. Dies haben wir in der Steuererklärung geltend gemacht, dies wurde vom Finanzamt abgelehnt mit der Begründung:


    "Da Frau XXX sich im Jahr 2022 in einem aktiven Dienstverhältnis befunden hat, ist der Arbeitgeber für die Auszahlung der Energiepreispauschale zuständig"


    Muss ich jetzt Einspruch einlegen oder muss der Arbeitgeber die EPP noch nachzahlen?

    Danke und Gruß

  • 14. Ein Arbeitnehmer befindet sich zum 1. September 2022 in Elternzeit. Bekommt er trotzdem die EPP?

    Ja. Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.


    https://www.bundesfinanzminist…nergiepreispauschale.html

  • 2. In welchen Fällen wird die EPP nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, sondern erst im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren festgesetzt?

    Der Arbeitgeber zahlt die EPP nicht an einen Arbeitnehmer aus, wenn

    1. der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben (z. B., weil die Höhe der Arbeitslöhne so gering ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, oder der Arbeitgeber ausschließlich geringfügige Beschäftigte (Minijobber) hat, bei denen die Lohnsteuer nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz pauschal erhoben wird) oder
    2. der Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichtet hat oder
    3. der Arbeitnehmer in den Fällen der Pauschalbesteuerung nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (Pauschalbesteuerung bei Minijobs) dem Arbeitgeber nicht schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt oder
    4. der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt oder eine Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft und der Arbeitslohn pauschal besteuert worden ist.

    Die Arbeitnehmer erhalten in diesen Fällen die EPP nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.