Hallo zusammen,
bin neu hier und habe ein paar Fragen:
Ich habe aus privaten Gründen eine Versetzung beantragt und muss dafür an einen andern Ort (200 km) ziehen, möchte aber meinen Eigentumswhg. hier weiter als Hauptwohnsitz behalten und an den WE pendeln.
Kann ich trotzdem die Zweitwohnung absetzen?
In der Beschreibung auf der Seite hier steht ja folgendes:
Berufliche Gründe Eine doppelte Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein. Als Gründe zählen vor allem:
ein Wechsel des Beschäftigungsorts, weil Sie versetzt wurden
ein Wechsel des Arbeitsplatzes
die Aufnahme eines Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses außerhalb Ihres bisherigen Wohnorts und dessen Umgebung.
Das Ganze funktioniert auch umgekehrt: Eine doppelte Haushaltsführung
ist ebenfalls beruflich begründet, wenn Sie Ihren Haupthausstand aus
privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen – und anschließend am
Beschäftigungsort einen Zweithaushalt gründen, um von dort aus weiter
Ihrem bisherigen Job nachzugehen.
Nun habe ich aber im Internet noch einen Artikel gefunden, darin steht folgendes:
Schwieriger wird es, wenn die Versetzung auf eigenen Wunsch beantragt wird. Private Versetzungswünsche werden von deutschen Gerichten
derzeit unterschiedlich anerkannt: ablehnend vom FG Köln, zustimmend vom FG Düsseldorf.
Auf was kann ich mich jetzt verlassen? Dies wäre natürlich enorm wichtig, denn beide Wohnungen kann ich nicht unterhalten.
Vielen Dank schon mal für die Antwort/en.