hallo,
ich habe skandia w/ der Absenkung des Rentenfaktors , entgegen des Rentenfaktors der bei Abschluß des Vertrages
zugesagt wurde, angeschrieben, unter Hinweis eines LG Urteils aus Köln v.8.2.22. Für skandia ist die Herabsetzung in
Ordnung.Sie verweisen bei dem Rentenfaktor auf eine in den Allgemeinen Versicherungsbedingen verankerte Anpassung,
die dem Vertrag zugrunde liegen sollen. Die Rentenfaktoranpassung wird von einem unabhängigen Tr euhänder mathe-
matisch geprüft. Auf das o.g. Urteil gehen sie nicht ein.
Muß das so hinnehmen?
Mit freundlichen Grüßen, mike