Langfristig würde sich das bAV-Angebot wegen des Arbeitgeberzuschusses wahrscheinlich lohnen.
Allerdings würde es mehrere Jahre dauern, bis die Abschlusskosten durch den Arbeitgeberzuschuss ausgeglichen sind.
Es könnte vorher zum Arbeitgeberwechsel kommen.
Deshalb diese Fragen:
- Wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht fortführen möchte, sondern eine Übertragung in einen neuen Vertrag nötig ist: Ist es eher die Regel oder die Ausnahme, dass man dann Kosten für die Übertragung oder erneut Abschlusskosten zahlen muss?
- Die Abschlusskosten verteilen sich über mehrere Jahre. Wenn man den Vertrag währenddessen beitragsfrei stellt, muss man die Abschlusskosten trotzdem weiterhin zahlen, oder?