Lebensversicherung kündigen oder noch 4 Jahre bis zum Ablauf warten?

  • Anfang der 80er Jahre habe ich eine KLV incl. einer BU Versicherung abgeschlossen. Als Ablaufleistung wurde mir damals eine unverbindliche astronomische Summe genannt, von der ich heute meilenweit entfernt bin. Von 2000 bis 2010 blieben die " möglichen Leistungen zum Ablauf am...." stabil auf einem gewissen Niveau stehen, aber die letzten 5 Jahre sind die unverbindlichen "möglichen Leistungen zum Ablauf am...." stets nach unten korrigiert worden. Heute habe ich von diesem Versicherungsunternehmen eine neue Mitteilung bekommen, die wieder eine Anpassung nach unten vorsieht.


    Da ich in 2 Jahren eh aufhören möchte zu arbeiten, stellt sich für mich nun die Frage, ob ich den Vertrag vorzeitig kündigen soll. Mir ist zwar bewusst, das ich dann auf eine evtl. nicht zu verachtende BU Rente verzichten würde, die es im Bedarfsfalle aber auch erst einmal durchgesetzt werden muss. Und das scheint, so hat eine Recherche im Netz ergeben, bei meinem Versicherungsunternehmen nicht so einfach.


    Mir ist bewusst, das dieses ein relativ komplexes Thema ist, möchte mir daher mal den Rat von unabhängiger Seite holen und frage daher, wer kann mich in diesem Sachverhalt unabhängig und neutral beraten, bzw. wo kann ich mich informieren oder wie würdet ihr damit umgehen?
    Danke

  • Hallo Franziska,


    damit habe ich mich natürlich auch schon beschäftigt.
    Allerdings ist das in meinem Fall nicht ganz so einfach, da meine KLV mit einer BU Versicherung einhergeht. Vom mtl. Beitrag geht also etwas in die KLV, etwas in die BU und wohl der Großteil in die Overhaed- sprich Verwaltungskosten....
    Der Vertrag sichert also eine BU mit ab, mit einer sehr guten Rente.; wenn es denn zum tragen kommen sollte...


    Daher meine war Frage, woher kann ich fachmännischen Rat bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Carsten,


    grundsätzlich würde ich wg der BU von einer Kündigung abraten. Sie können nicht wissen, ob Sie die BU womöglich doch noch brauchen.
    Wenn Sie aber auf die BU verzichten können, folgende Infos:
    - Ihr Vertrag hat eine garantierte Verzinsung, die Sie derzeit nirgends anders bekommen können.
    - Der Kostenanteil kann nicht mehr sehr hoch sein.
    - Richtig ist, dass Ihr Überschüsse wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiter schrumpfen werden.
    - In jedem Fall kündigen Sie nicht, sondern versuchen Sie den Vertrag zu verkaufen.


    Wenn Sie herausfinden können, welcher Anteil nicht in die BU geht, können Sie unseren Excelrechner benutzen, um Ihren die Entscheidung zu erleichtern.


    VG