Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung bei Verlusten

  • Hallo Zusammen.

    Vielleicht ist jemand von euch betroffen: ich beziehe leider die große Witwenrente. Ich arbeite und deshalb wird nach der Einkommensanrechnung ein Teil davon gekürzt.

    Frage: ich liebäugle mit einer Denkmalimmobilie. Auf die hätte ich Abschreibung und würde wahrscheinlich die ersten Jahre minus machen. Wird dieses minus bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt, so dass ich weniger Abzüge auf meine Witwenrente hätte?

    Danke und viele Grüße

  • Hallo.


    Nein, die Abschreibungen werden nicht mit Einkünften aus Beschäftigung o. ä. verrechnet.


    Ist es denn eine Rente nach "neuem" oder nach "altem" Recht? (55% oder 60%?) Vermögenseinkünfte bzw. Vermietung und Verpachtung spielen nur bei "neuem" Recht eine Rolle.

  • Danke für die Antwort! Es ist eine Rente nach neuem Recht. Positive Einkünfte würden also berücksichtigt. Deshalb die Überlegung, ob negative auch Einfluss haben. Nur bei Vermietung, das habe ich missverständlich geschrieben.

    VG