Hallo, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ich habe meinen Master im Jahr 2021 und 2022 gemacht und dabei als Werkstudent unter dem Steuerfreibetrag von 10.000€ gearbeitet.
Aktuell arbeite ich sein anfang 2023 als Ingenieur und würde gerne in der stuererklärung 2023 meine Aufwände aus dem
Studium geltend machen.
Funktioniert dies? Oder ist dies nicht möglich, da ich in 2021 und 2022 meine Steuern gezahlt habe? Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
Besten Dank
Johannes