Steuer Rückerstattung Student

  • Hallo, ich habe da mal eine grundsätzliche Frage. Ich habe meinen Master im Jahr 2021 und 2022 gemacht und dabei als Werkstudent unter dem Steuerfreibetrag von 10.000€ gearbeitet.

    Aktuell arbeite ich sein anfang 2023 als Ingenieur und würde gerne in der stuererklärung 2023 meine Aufwände aus dem

    Studium geltend machen.

    Funktioniert dies? Oder ist dies nicht möglich, da ich in 2021 und 2022 meine Steuern gezahlt habe? Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

    Besten Dank

    Johannes

  • von https://www.finanztip.de/ausbildungskosten/ :


    "Bei vielen Studenten läuft ein Sonderausgabenabzug allerdings ins Leere, weil sie keine oder geringe zu versteuernde Einnahmen haben. Hinzu kommt, dass sich Sonderausgaben nur in dem Jahr steuermindernd auswirken können, in dem sie angefallen sind.

    Verlustvorträge auf spätere Jahre sind nicht möglich, anders als bei Werbungskosten.

    Sonderausgaben können nur dann Deine Steuern senken, wenn Du im selben Jahr aufgrund hoher Einkünfte Steuern zahlen musst."


    Aber:

    "Besonders einschneidend ist das steuerlich für Studenten, die nach der Schule keine Lehre gemacht haben, sondern sofort mit einem Studium begonnen haben. Das Bachelor-Studium ist dann eine Erstausbildung, ein anschließendes Master-Studium eine Zweitausbildung."


    Den Master-Teil des Studiums könntest du also als Werbungskosten absetzen, wenn du zuvor den Bachelor-Abschluß gemacht hast.