Zustimmung zur neuen Zinsänderungsklausel

  • Hallo zusammen,


    wir haben heute auch dieses Schreiben erhalten und ich habe diesen Thread aufmerksam verfolgt.

    Wir werden der neuen Klausel - zumindest erst einmal - nicht zustimmen. Bevor hier ernsthafte Konsequenzen drohen, müsste mMn die Bank darüber erstmal aufklären.

    Hinzu kommt, dass unser Darlehen schon gekündigt ist und in ein paar Monaten abgelöst wird. Aber auch wenn dem nicht so wäre, würde ich erst einmal abwarten.


    Viele Grüße

  • Vielleicht von Interesse: Heute erhielten wir von der DSL Bank ein weiteres Schreiben. Dieses glich vom Layout und inhaltlichem Aufbau dem ersten Schreiben zur Zinsänderungsklausel. In diesem steht jedoch nichts (mehr) zur Zinsänderungsklausel sondern nur zum Hinweis, dass sich die IBAN zum Darlehen ändert.
    Da wir einen Festzinsvertrag haben, wäre es möglich, dass man alle Kunden mit Festzinsdarlehen zugeschnitten anschreibt, also ohne Bitte zur Unterzeichnung der Zinsänderungsklausel.

  • Hallo zusammen,

    heute habe ich die gleiche E-Mail über die neue Zinsänderungsklausel zusammen mit der Änderung der IBAN erhalten.

    In Bezug auf die neue Zinsänderungsklausel, kann es sicher ignoriert werden? ohne irgendwelche Konsequenzen oder das Formular unterzeichnet werden muss?

    Ignoriert einfach jemand in diesem Forum, der diesen Brief erhält?

    VG

  • heute habe ich die gleiche E-Mail über die neue Zinsänderungsklausel zusammen mit der Änderung der IBAN erhalten.

    Ist das ein Schreibfehler oder wurde das Schreiben wirklich per E-Mail verschickt?


    Ignoriert einfach jemand in diesem Forum, der diesen Brief erhält?

    Ja, wir.

    Das Schreiben ist schon entsorgt da wir Zinsbindung und schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank haben.

  • Ist das ein Schreibfehler oder wurde das Schreiben wirklich per E-Mail verschickt?

    ja, Entschuldigung, ein Schreibfehler, ich meine normale Post


    und schon eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank haben.

    Was meinen Sie damit? Meinen Sie, dass Sie zu einer anderen Bank wechseln werden?

    Was passiert, wenn ich bei DSL bleibe, aber das Schreiben ignoriere, wäre das dann noch in Ordnung?

  • Was meinen Sie damit? Meinen Sie, dass Sie zu einer anderen Bank wechseln werden?

    Was passiert, wenn ich bei DSL bleibe, aber das Schreiben ignoriere, wäre das dann noch in Ordnung?

    Nach Ablauf unserer Zinsbindung bei der DSL Bank wechseln wir, mit der dann noch offenen Restschuld, zu einer anderen Bank.

    Bis dahin haben wir einen gültigen (Kredit)-Vertrag mit einem fest vereinbartem Zinssatz und Laufzeit dieses Zinssatzes.


    Deshalb sehe ich für uns Absolut null Notwendigkeit irgendeine Unterschrift unter dieses Schreiben zu setzen.


    Ich finde das ganze Schreiben schon eine Farce mit der Einleitung:

    Man zieht um auf ein neues IT-System und bittet deshalb (unter anderem) um die Unterschrift einer Änderungsklausel.


    Wenn ich jedesmal eine Änderungsklausel akzeptieren muss wenn ein Unternehmen seine IT verändert, dann ist fast kein Vertrag mehr etwas Wert. 8o


    Ob das Konsequenzen hat wenn man es nicht unterschreiben sollte kann auch ich nicht sagen.

    Ich/Wir entscheide für mich/uns und müssten auch die Konsequenzen selbst tragen.

    Allerdings sehe ich da keine und bin da deshalb Tiefenentspannt.

  • Ich finde das ganze Schreiben schon eine Farce mit der Einleitung:

    Man zieht um auf ein neues IT-System und bittet deshalb (unter anderem) um die Unterschrift einer Änderungsklausel.

    Da musste ich auch lachen. Ich werde die Änderung auch nicht unterschreiben.


    Komischerweise habe ich die Änderungsklausel nur für 1 von 2 Darlehenskonten erhalten.

  • Moin, ich habe auch dieses interessante Schreiben erhalten und ebenso einen Festzins auf 20 Jahre bei der DSL.


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten/Ratschläge.


    Ich möchte als Hinweis anmerken, dass in dem Schreiben (auf Seite 3 im hier angehängten PDF) "Senden Sie das Formular bis spätestens Ende Juli im beigefügten Umschlag zurück." steht. Also mMn eine Frist gesetzt ist. Konsequenzen konnte ich so aber auch nicht entdecken.


    Des Weiteren wird (auf der gleichen Seite) als Begründung das Schreiben auch an "Festzinsler" zu senden mit folgendem Absatz begründet:


    Zitat

    Die Zinsänderungsklausel ist auch bei fester Zinsbindung für Sie wichtig

    Denn auch Darlehen mit festem Zinssatz können am Ende der Zinsbindung mit variablen Konditionen

    weitergeführt werden. Dies gilt, wenn keine neue Festzinsvereinbarung getroffen wird.


    Schließlich habe ich noch auf einem Zettel im Brief, der nicht hier angehängt wurde, folgenden Satz gefunden:


    Zitat

    Sie haben Ihr Darlehen bereits zurückgezahlt oder Ihr Darlehen wurde gekündigt? DAnn betreffen Sie diese Informationen nicht mehr.


    Für mich gilt das nun nicht. Von daher bleibe ich auch gespannt, was passiert, wenn nicht unterschrieben wird bzw. ob ich Nachteile erhalte, wenn ich unterschreibe, wobei mein aktueller Plan so aussieht, dass ich keine Anschlussfinanzierung benötige.

  • Ich rate dennoch zur Vorsicht hinsichtlich einer Zustimmung, zumindest wenn das Darlehen noch einen gewissen Zeitraum läuft und man noch keine Anschlussfinanzierung hat.

    Durch die Änderung entstehen m.E. deutliche Nachteile, unabhängig von der EZB/Euribor-Problematik, vor allem hinsichtlich der Anschlussfinanzierung, zumindest was meine Situation betrifft:


    1)
    In den alten Bedingungen steht, dass die Bank "spätestens 3 Monate" vor Auslaufen der Zinsbindungsfrist an den Kunden herantritt hinsichtlich Folgefinanzierung.
    In den neuen Bedingungen steht nur noch "rechtzeitig"!
    Was ist rechtzeitig? Wer definiert das? Wenn man den Termin nicht selbst im Blick hat, und die Bank der Ansicht ist z.B. "2 Wochen vorher" ist per Definition rechtzeitig, dann wird es sauschwer unter Zeitdruck bei einer anderen Bank eine vernünftige Anschlussfinanzierung zu bekommen!

    2)
    Alte Konditionen für Anschlussfinanzierung: "die Bank wird neue, für Darlehen dieser Art dann übliche Konditionen anbieten"
    In den neuen Bedingungen steht hingegen "wird ein Angebot über eine neue Sollzinsbindug unterbreiten".
    Hier gibt es keinen Verweis mehr auf marktübliche Konditionen!

    3)
    Alte Konditionen bei Nichteinigung: "3-Monats-Euribor-Zinssatz zuzüglich fixem Aufschlag, der bei der Bank üblichen fixen Aufschläge vergleichbarer Darlehen entspricht".
    In den neuen Konditionen: "3 Prozentpunkte über EZB".
    Auch hier, keinerlei Bezug mehr zum Thema bank-/marktübliche Zinsen.

    Ich empfinde dies persönlich als eine deutliche Verschlechterung der Konditionen (zumindest wenn man den Termin verpennt).

    ABER: Die Art und Weise, WIE einem diese Verschlechterung förmlich untergeschoben wird:
    - "Änderung IT-Systeme"
    - "EZB statt Euribor"
    - "Referenzzinsprüfung alle 2 Monate statt vierteljährlich"


    ---> "sonst ändert sich nichts" :!:

    halte ich für äußerst fragwürdig.

    Wie gesagt, nur meine Meinung, aber ich unterschreibe das definitiv nicht und habe bereits jetzt einen Vormerker im Kalender stehen, der MEINER Definition von "rechtzeitig" entspricht.

    Cheers
    Steff

  • Hallo, liebe Community,


    das Schreiben ist extrem unglücklich formuliert und lässt den Kunden mit 1000 Fragezeichen und einer guten Portion Misstrauen zurück.


    Mein erster Gedanke war:

    Das unterschreibe ich nicht! Damit verbaue ich mir die Möglichkeit, bei der DSL eine Anschlussfinanzierung mit Zinsfestschreibung zu bekommen!



    Gerade habe ich mit unserem Finanzberater zu dem Thema telefoniert.

    Er sagte, dass die Zustimmung im Grunde die Kunden absichern soll, die sich nicht rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern oder gekümmert haben.

    Mit Ablauf der Sollzinsbindung und des Vertrages wird nämlich in dem Fall das komplette Restdarlehen fällig. Das wäre dann für beide Seiten ein Risiko. Der Kunde kann die Summe evtl nicht zahlen und bleibt es der Bank schuldig. Ich kann nachvollziehen, dass der Darlehensgeber eine solche Situation vermeiden will.

    Mit der aktuellen Vereinbarung sichert er sich die weitere Abzahlung des Kredits, wenn auch dann zu einem (zunächst) variablen Zins.


    Andererseits steht in dem Schreiben, dass die Bank sich rechtzeitig meldet, um die Anschlussfinanzierung zu besprechen. Gut, aber kann ja sein, dass manche Menschen diese Aufforderung ignorieren und damit ins offene Messer laufen.


    Er sagte, ich müsse keine Unterschrift leisten, da unsere Anschlussfinanzierung bereits steht. Weil der bestehende Darlehensvertrag bis zum Ende gültig bleibt, drohen auch keine Konsequenzen bei Nicht-Unterschrift.


    Dass bei unserem Finanzberater das Telefon seit letzter Woche heiß läuft, sollte ein deutliches Zeichen dafür sein, dass das Schreiben sehr verunsichernd ist.


    Viele Grüße

  • Hallo Memphis/TN ,

    Vielen Dank für Ihre Erklärung. Wenn ich es also richtig verstanden habe, hat die Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung keinen Einfluss auf den laufenden festen Zinssatz. Sie wirkt sich erst aus, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist. (wenn Sie ein laufendes Darlehen mit festem Zinssatz haben)

    VG

  • Das unterschreibe ich nicht! Damit verbaue ich mir die Möglichkeit, bei der DSL eine Anschlussfinanzierung mit Zinsfestschreibung zu bekommen!

    Wäre das so ein Drama?

    Auf dem Markt gibt es diverse Banken die auf der Suche nach Kunden sind.

    Mit Ablauf der Sollzinsbindung und des Vertrages wird nämlich in dem Fall das komplette Restdarlehen fällig. Das wäre dann für beide Seiten ein Risiko. Der Kunde kann die Summe evtl nicht zahlen und bleibt es der Bank schuldig. Ich kann nachvollziehen, dass der Darlehensgeber eine solche Situation vermeiden will.

    Mit der aktuellen Vereinbarung sichert er sich die weitere Abzahlung des Kredits, wenn auch dann zu einem (zunächst) variablen Zins.

    Diese Argumentation verstehe ich nicht.


    Wenn die Zinsbindung ausläuft Schuldet man der Bank immer die noch verbliebene Restschuld. Ob diese dann über eine Verlängerung, Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank, Tilgung oder anders abgelöst oder beglichen wird, kann die Bank auch heute nicht wissen.

    Das Risiko das man, gerade mit den gestiegenen Zinsen, die Restschuld später nicht begleichen oder die Raten tragen kann ist immer gegeben.

    Dafür sichern sich Banken ab über die Grundschuld.


    Nein, das ist kein "Goodie" der Bank. Es ist lediglich ein Zustimmung über die Änderung der Berechnung des Variablen Zinssatzes wenn die Bindung ausläuft und die Restschuld nicht über andere Wege beglichen, verlängert oder anders finanziert wurde.


    Und diese Variable Berechnung sollte auch heute schon im Vertrag stehen, nur auf einer anderen Grundlage.

    Und diese hätte die Bank gerne geändert...

  • Zitat

    Mit Ablauf der Sollzinsbindung und des Vertrages wird nämlich in dem Fall das komplette Restdarlehen fällig.

    Wie oben geschrieben ist in meinem Vertrag der Fall einer Nichteinigung nach Sollzinsbindung bereits vorgesehen. Und die Neufassung bedeutet in meinem Fall m.E. einen Nachteil zu meinen Lasten:

    Zitat

    Alte Konditionen bei Nichteinigung: "3-Monats-Euribor-Zinssatz zuzüglich fixem Aufschlag, der bei der Bank üblichen fixen Aufschläge vergleichbarer Darlehen entspricht".

    In den neuen Konditionen: "3 Prozentpunkte über EZB".

    Auch hier, keinerlei Bezug mehr zum Thema bank-/marktübliche Zinsen.

  • Ich bin kein Finanzexperte und gebe nur wieder, was mir gesagt wurde.

    Ich habe es halt so verstanden, dass es damit für den Fall, dass der Darlehensnehmer sich nicht um eine Anschlussfinanzierung gekümmert hat, bereits eine Vereinbarung gibt um böse Überraschungen zu vermeiden.


    Dass diese Vereinbarung nicht zuungunsten der Bank ausfällt, dürfte jedem die allgemeine Lebenserfahrung sagen.

  • Memphis/TN

    Alles gut, von meiner Seite keine Kritik sein.

    Bin ja auch kein Experte, wie fast alle anderen "Normalo" User hier.


    Nur für mich passt diese Argumentation nicht weil es bereits eine Vertragliche Regelung geben sollte für die Zeit nach der Zinsbindung.

    Eben durch den 3-Monats Euriborzinsatz + Aufschlag.


    Die Bank möchte gerne auf EZB Zins + 3 Prozentpunkte ändern.

  • Damit verbaue ich mir die Möglichkeit, bei der DSL eine Anschlussfinanzierung mit Zinsfestschreibung zu bekommen!

    Wo steht denn das? Gerade bei (rechtzeitiger) Zinsfestschreibung ist doch kein Problem.

    Mit Ablauf der Sollzinsbindung und des Vertrages wird nämlich in dem Fall das komplette Restdarlehen fällig.

    Nicht nur "in dem Fall", sondern das gilt immer. Wenn ein Kreditvertrag endet, ist das Restdarlehen fällig. Man sollte sich also rechtzeitig um einen Anschlussvertrag kümmern, egal ob bei der gleichen Bank oder woanders!

    3 Prozentpunkte Aufschlag ist ja schon eine Art Strafzins für Dumme.

    Ich werde auch die Bank mal anschreiben und nach den Konsequenzen fragen bei Nichtunterzeichnung. Weil wie du schon schreibst, was betrifft es uns mit Zinsbindungen.

    Warum dieser Aufwand? Wenn es Konsequenzen haben soll, dann werden die das schon mitteilen.

  • Wo steht denn das?

    Nirgends. Deswegen schrieb ich, dass das mein erster Gedanke war. Ich hatte zuerst angenommen, dass ich praktisch heute schon damit einer Anschlussfinanzierung mit variablem Zins zustimme. Wie gesagt: das Schreiben ist mies formuliert und man kann da eine ganze Menge herauslesen.


    Man sollte sich also rechtzeitig um einen Anschlussvertrag kümmern, egal ob bei der gleichen Bank oder woanders!

    Das ist richtig. Mein Finanzberater deutete hier an, dass es wohl einige Fälle gäbe, wo das nicht - oder nicht rechtzeitig - geschieht.

  • Mir fällt noch ein, dass er sagte, dass dieses Vorgehen jetzt nicht nur bei der DSL so sei, sondern dass alle Banken durch die BaFin dazu aufgefordert worden seien.


    Ich könnte mir vorstellen, dass man den enormen Aufwand, und die damit verbundenen Zahlungsausfälle, die ein auslaufender Kredit mit Restschuld und fehlender Anschlussfinanzierung mit sich bringt, verhindern möchte.

    Also, ich könnte es mir vorstellen, wenn ich jetzt wohlwollend drüber nachdenke. :/


    Andererseits hab ich keine Ahnung. :P

  • Ich könnte mir vorstellen, dass man den enormen Aufwand, und die damit verbundenen Zahlungsausfälle, die ein auslaufender Kredit mit Restschuld und fehlender Anschlussfinanzierung mit sich bringt, verhindern möchte.

    Wie schon geschrieben, die Restschuld ist immer da wenn der Kredit bis zum Ablauf der Zinsbindung nicht getilgt ist.

    Und man hat heute schon eine Berechnungsmethode für den Variablen Zins nach der Zeit des Festen Zinsatzes.

    Das Risiko wird nicht größer oder kleiner dadurch und die Restschuld ändert sich auch nicht.


    Und nein, es fehlt keine Anschlussfinanzierung. Man finanziert nach Ende der Zinsbindung dann einfach weiter mit dem dann gültigen Variablen Zinssatzes.

    Ob das dann die bessere Wahl ist steht auf einem anderen Blatt. Wobei es tatsächlich einige Konstellationen gibt wo eine Variablen Zinsatz mit Tilgungsmöglichkeit oder sehr kurzer Kündigungsfrist eine gute Option ist.


    Mag sein das die BAFin das gerne geändert hätte.

    Aber bis auf das Schreiben der DSL Bank habe ich noch nichts weiter gehört oder gelesen.